Beiträge von Blauewolke

    Dann bekommt keiner 70%, also nicht sinnvoll.

    Warum sollte das so sein, ist in Berlin auch so, dass bei zwei verbeamteten Elternteilen nur das mit dem Kindergeldanspruch den Beihilfeanspruch hat und ist im Bund auch so. Da muss nichts aktiv beantragt werden, die Verbeamtung des einen reicht für die Änderung.

    Und genau hier liegt Hund begraben :autsch: Jetzt ist die Frage, wie kommen wir am besten aus der Nummer raus?

    Mit welcher Begründung genau? PKV und Beihilfe haben überhaupt nichts miteinander zutun.

    Die Logik, dass der Versicherungsnehmer auch Beihilfeberechtigter sein soll, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
    In NRW wäre es theoretisch so, dass ab dem Zeitpunkt, wo meine Frau wieder hälftig arbeitet, sie nicht nur einen eigenen Beihilfeanspruch haben wird sondern dann auch die Kinder über sie laufen, da sie Kindergeld und Familienzuschlag erhält. Dann müsste sie künftig die Beihilfeanträge stellen - dass die Kinder bei der PKV über mich laufen, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Es würde mich wundern, wenn das in Bayern komplett anders wäre. Und wenn dem so wäre, könnte man das mit Sicherheit nachlesen.


    Edit:
    § 3 Abs. 2 der BayBhV koppelt den Beihilfeanspruch nicht an den Versicherungsnehmenden der PKV.

    Aber die PKV ist ja an den Beihilfesatz gekoppelt, sprich: Eine Vertragsänderung ist unumgänglich, zumindest muss mein Vertrag auf die 50 angepasst werden. Das ist lt. PKV nur mit erneuter Gesundheitsprüfung etc. möglich. Zudem kann ich mich erinnern, dass die Beihilfestelle sehr wohl meinen Versicherungsvertrag - wo die Kinder versichert sind - einsehen wollte.


    Ich habe das dumpfe Gefühl, dass ein wesentlicher Teil der Sachverhaltsbeschreibung fehlt.


    Kann es sein, dass ihr noch verheiratet seit, aber getrennt lebt und deine Frau aktiv beantragt hat, dass sie zukünftig die Beihilfe erhält, weil die Kinder bei ihr leben?

    Nein, verheiratet und nicht getrennt lebend - siehe RE: Bayern | beide Ehegatten verbeamtet, Familenzuschlag/Beihilfeberechtigung


    Ja, ist tatsächlich so. Bekannte haben die vier Kinder damals dann aufgeteilt und damit ging dann jeder auf 70%

    Das wäre natürlich ein Lösungsansatz, jedoch nur in die Zukunft gerichtet. Auf jeden Fall werden wir noch heute das Kindergeld für ein Kind auf mich ändern.

    "Die Versicherung hat nichts mit der Beihilfe zutun. Wenn die Kinder bei deiner Frau auf dem "Deckel" sind, dann muss deine Frau die Beihilfeanträge stellen."


    Die Kinder waren bei mir versichert obwohl sie bei meiner Frau hätten versichert sein sollen, da ich keine Beihilfeberechtigung für den Zeitraum hatte. Meine Frau kann schlecht Beihilfe für die Kinder beantragen, obwohl sie bei mir versichert waren. Im Endeffekt muss etwas rückwirkend geändert werden, die Frage ist was die bessere Option ist.

    Hallo zusammen,


    ein ganz spezielles und unangenehmes Anliegen:


    Im September 2023 wurde meine Ehegattin in den Beamtenstatus berufen. In Zuge dessen wurde mir, seit 2014 im Beamtenstatus, der Orts- und Familienzuschlag durch die Bezügestelle aberkannt und meiner Ehegattin zugesprochen, da sie das Kindergeld bezieht. Im April habe ich Beihilfe beantragt, im Mai wurde dieser von der Beihilfestelle abgelehnt - mit folgender Begründung:


    „Gemäß unseren Daten liegt ab 01.10.2023 keine Beihilfeberechtigung mehr für Ihre Kinder vor. Somit ist Ihr eigener Beihilfebemessungssatz ab 01.10.2023 wieder bei 50%.“


    Die Kinder sind seit Geburt bei mir versichert. Von keiner Stelle erfolgte eine Information darüber, dass die Beihilfe an den Orts- und Familienzuschlag gebunden ist und eine Änderung der Versicherung zwingend notwendig ist, da meine Beihilfeberechtigung umfassend geändert wurde!


    Möglichkeit A) Rückwirkende Änderung der Kindergeldes von meiner Ehegattin auf mich und anschließender rückwirkender Änderung des Orts- und Familienzuschlages von meiner Ehegattin wieder zurück auf mich.


    Möglichkeit B) Änderung meines Versicherungsvertrages: Diese Möglichkeit ist finanziellen Nachteilen verbunden, da eine rückwirkende Änderung nicht möglich ist und eine Neu-Versicherung mit erneuter Gesundheitsprüfung etc. notwendig ist.


    Gibt es Erfahrungen aus ähnlichen gelagerten Fällen oder Tipps für das weitere Vorgehen? Ich würde mich über Reaktionen sehr freuen :spritze:

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