Beiträge von amnesia

    Die Schulleitung hat es angeordnet und ich habe Mehrarbeit geleistet . Die Frage ist , ob sie es anordnen durfte . Ich habe treu und glaube geleistet dem Gefühl, das ist richtig so . Immerhin stand es in meinen Stundenplan

    Entschuldigt meine unvollständige Antwort zu später Stunde . -kleinkind krank zuhause - der Schulleiter entgegnete mir , die Stammkraft war Vollzeit zu 28 Stunden beschäftigt . Dem habe ich folge zu leisten . Auch wenn mein Vertrag nur 27 Stunden enthält . Ich müsse 1 Jahr 27 und das andere 28 Stunden leisten . So hat er mich auch gesteckt . Das habe ich viel später erst realisiert . Dagegen habe ich natürlich mit Einwendungen dagegen gehalten . Immerhin bekomme ich nur 27 Stunden gezahlt . Er meinte er wird sich kümmern … Gute Nacht an alle und entschuldigt meine aufgebrachten Nachrichten . Ich bin wirklich ratlos und nervlich angespannt wie es wohl weitergeht . Liebste Grüße

    Auch bei mir hat die Schulleitung unterschrieben, aber es ging trotzdem über die Bezirksregierung.


    Ich kann der Argumentation trotzdem nicht folgen. Wenn die Schulleitung keine Mehrarbeit anordnen kann, dann kann ja auch nie adhoc vertreten werden.

    Die Schulleitung hat es angeordnet und ich habe Mehrarbeit geleistet . Die Frage ist , ob sie es anordnen durfte . Ich habe treu und glaube geleistet dem Gefühl, das ist richtig so . Immerhin stand es in meinen Stundenplan

    Das würde ich wohl gerichtlich klären lassen.

    Ja der Gerichtstermin ist bald . Allerdings wird ja immer nach allen Möglichkeiten gesucht klagen abzuwenden . Allerdings : die Schulleitung hat „ im Auftrag“ meine Verträge unterschrieben . Wenn das gültig ist , dann frage ich mich , warum nicht das anordnen meiner Mehrarbeit .

    Wie sieht es bei mitlesenden Vertretungslehrkräften aus? Wer hat wie in euren Verträgen unterschrieben ?


    Liebste Grüße

    Wurde deine Mehrarbeit denn gezahlt, taucht sie irgendwo auf?

    Hi , nein , die Überstunden würden nicht gezahlt . Ist mir allerdings auch erst später aufgefallen , dass ich 28 std statt 27 wie im Vertrag gesteckt war und auch per Vertretung gearbeitet habe. Der Schulleiter streitet auch ab , dass ich 28 std gearbeitet hatte , obwohl ich die Stundenpläne Steckplan und vertretungspläne fotografiert habe und es nachweisen kann .


    Ist das ein Problem ? Hab ich tatsächlich jetzt umsonst gearbeitet ? Ich meine durch meine vertragliche Mehrarbeit die zustande kam , wurde ich ja übervertraglich beschäftigt . Das ist ja Fakt .

    Hey, ich bin gerade in der Situation „Entfristungsklage“ . Ich war Teilzeitbeschäftigte befristete vertretungslehrkraft und habe Mehrarbeit geleistet.

    Wie so oft geschrieben wird, „herzlichen Glückwunsch zum unbefristeten Vertrag“, (wegen Mehrarbeit), ich glaube zu befürchten , das es nicht ganz so einfach ist . Ich bekam gestern von der DGB ( welche mich vertritt ) einen Erlass von NRW , welcher die

    Zuständigkeit

    für Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftig- ten im Geschäftsbereich

    des Ministeriums für Schule und Bildung

    -vom 09.11.2018 regelt .

    Dort steht , das die Bezirksregierung für tarifbeschäftigte zuständig ist, so die Dame vom DGB . Bedeutet , weil der Schulleiter mir keine Mehrarbeiten erteilen durfte , wären die angeblich juristisch ungültig . Anders wäre es , wenn ich diese im nachgang von der Bezirksregierung bezahlt bekommen hätte, dann hätten diese vom Vorgang gewusst und ein unbefristeter Vertrag wegen Mehrarbeit entstanden .


    Angeblich sei dieser Erlass der Dame vom DGB wegen einem ähnlich gelagerten Fall in die Hände gelangt und ihr zur Kenntnis . Das Arbeitsgeticht hat die Klage wohl abgewiesen .

    Aber so ganz kann ich das nicht glauben .

    Haben nicht Schulleitungen die erweiterte vorgesetzteneigenschaft für solche Dinge ?


    Ich brauche schnell ein paar Infos ,… Ich hoffe jmd kann mir etwas gegenteiliges sagen oder hat erlasse oder Urteile zur Hand .

    Ich bedanke mich im Vorfeld fürs Lesen und etwaiger Antworten !

    Lg


    Der Kammer Termin ist in wenigen Wochen (Land NRW)

    Ja, ich kenne einige Anwälte, darunter einen guten Verwaltungsrechtler, einen exzellenten Strafverteidiger und einen Chaoten, der seine Kanzlei nicht im Griff hat und mein Mandat schnell wieder verlor.

    Das nützt dir aber eher nichts. Ich würde mich bei der Anwaltskammer nach einem versierten Verwaltungs- oder Arbeitsrechtler in deiner Nähe erkundigen, das dürfte zielführender sein.

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