Beiträge von Andy Arbeit

    Wirken sich diese 4 Stunden regelmäßige Mehrarbeit, die letztlich einer vollen Stelle gleichkommen, eigentlich auf die Pension aus ?

    Bezahlt werden diese Stunden nicht. Die Schulleitung argumentiert, dass man damit ein Arbeitszeit-Konto ansparen könnte, wodurch man dann früher in Pension gehen könne.

    Das ist bei mir aber noch lange hin! Und wer weiß schon, was bis dahin alles noch passiert? Politiker schieben ja gerne Probleme vor sich her, damit andere Regierungen sich damit rumschlagen können.

    Verstehe ich das richtig: du hast deinen Teilzeitantrag genehmigt bekommen sollst aber über die schulintern Unterrichtsverteilung 4 Stunden zusätzlich machen, die dann intern abgerechnet werden?

    Ja, so ist es.


    Dann ist das nicht zulässig in Niedersachsen darf die Wochenarbeitszeit zwar um maximal 4 Stunden pro Woche überschritten werden, jedoch nur kurzfristig und nicht über einen längeren Zeitraum, über einen längeren Zeitraum sind es maximal 2 Stunden pro Woche. Was ein längerer Zeitraum ist, ergibt sich aus den insgesamt 40 Stunden, die nicht überschritten werden sollen.

    Danke! :top:

    Die Auswirkungen des Lehrermangels haben mich nun voll erwischt:

    Kürzlich habe ich noch meinen Teilzeitantrag mit 20 h für 2024/25 durchbekommen. Hier in Niedersachsen sollen diese nur noch in wirklich begründeten Fällen genehmigt werden. Ich war erleichtert, weil bei meiner derzeitige Lebenssituation eine volle Stelle einer bizarren Art von Folter gleichkäme.


    Als ich dann die Unterrichtsverteilung für das kommende Schuljahr sah, stand mir der Schweiß auf der Stirn: Ich soll tatsächlich 4 Wochenstunden mehr unterrichten, als meine vertragliche Zusicherung vorsieht. Diese Mehrbelastung ist keineswegs nur vorübergehend, sondern wird voraussichtlich auf Dauer bestehen bleiben. Stellenbesetzungen scheinen derzeit aussichtslos. Der Lehrermarkt sei leergefegt.

    Ist diese Mehrbelastung meiner Person rechtlich überhaupt tragbar? Damit wird doch mein genehmigter Teilzeit-Antrag ad absurdum geführt!? Auf den Flexi-Erlass kann man sich meines Erachtens hier nicht berufen, da dieser nur bei kurzen Zeiträumen greift.

    Was ich auch merkwürdig finde: Vollzeit-Lehrkräfte werden nicht höher belastet, weil davon ausgeht, dass diese angesichts ihrer Stundenzahl bereits am Limit seien. Das halte ich für eine sehr verkürzte Argumentation. Denn wie stark jemand durch seinen Beruf belastet ist, hängt nicht zuletzt von seiner privaten Situation ab. Hier ist Augenmaß gefragt!


    Für eine Einschätzung euerseits wäre ich dankbar. Ich dürfte damit ja kein Einzelfall sein.

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