Ich wünsche mir gar nichts, ich frage höflich: Wie lautet die Antwort auf a)?
Beiträge von kreien
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Mir stellen sich zwei Fragen:
a) Gilt die hessische "Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" (LDO HE 2011, vgl. https://www.rv.hessenrecht.hes…ocument/hevr-LDOHE2011pG4) auch für staatlich anerkannte private Grund-, Haupt- und Realschule in freier Trägerschaft – vulgo "Privatschule"?
b) Daran anknüpfend, in vorgenannter Privatschule (Sekundarstufe I) ist der von der Schulleitung einberufene Elternsprechtag regelmäßig so ausgestaltet, dass das Zeitfenster des Klassenlehrers zwischen 9:00 Uhr und 13:40 Uhr auf elf Termine gedeckelt ist. Bei den Fachlehrern sind es weniger Terminfenster, entsprechend früh enden die Sprechzeiten. Sobald die Links des Terminbuchungstools online sind, beginnt ein Run der Eltern auf die Termine, wobei insbesondere der Klassenlehrer früh ausgebucht ist.
§ 9 (5) LDO HE 2011 lehrt "(5) Lehrkräfte sind verpflichtet, an dem von der Schulleiterin oder dem Schulleiter einberufenen Elternsprechtag teilzunehmen. Der Elternsprechtag ist mindestens einmal im Schuljahr an einem unterrichtsfreien Samstag durchzuführen. Mit Zustimmung des Schulelternbeirats kann der Elternsprechtag auch an einem anderen Werktag nachmittags oder abends durchgeführt werden. An selbstständigen gymnasialen Oberstufen und beruflichen Schulen kann mit Zustimmung des Schulelternbeirats der Elternsprechtag entfallen."
Ich halte diese Vorgehensweise für bedenklich und kenne Elternsprechtage als Zehn-Minuten-Reihengespräche, bei denen allen Eltern organisatorisch die Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet wird. Diametral hierzu die Meinung des Klassenlehrers im Einvernehmen der Schulleitung, dass es nicht Aufgabe eines Elternsprechtages ist, allen Eltern eine Gesprächssituation zu ermöglichen.
Kurzum: vormittags und auf der Basis "Sorry, ausgebucht" widerspricht dem, was ich bisher kannte.
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