In welcher Stufe würde man dich denn im TVL eingruppieren? Du bist jetzt in 8 oder 9, vermute ich?
Das ist an der Uni Verhandlungssache. Sie hätten wohl theoretisch das Recht, mich als absoluten Berufsanfänger einzugruppieren, weil ich Dienst- und keine Berufserfahrung habe. Die Jahre der Abordnung sollten mir aber ziemlich sicher anerkannt werden. Jahre in der Schule eigentlich nicht, weil sie keine wissenschaftliche Tätigkeit umfassen. Bei dieser konkreten Stelle könnte es aber eine Ausnahme geben, da die schulische Praxis ja gerade gewünscht ist. Um einen interessanten Bewerber zu bekommen, hat die Uni grundsätzlich auch die Möglichkeit, jemanden vorzeitig in höhere Stufen einzugruppieren. Durch die Stellenbeschreibung wäre ggf. auch E14 drin. Auch das ist eine Ermessensentscheidung. Theoretisch hätte die Uni auch die Möglichkeit, die Stelle zu verbeamten. Das ist bei Lehrkräften für besondere Aufgaben bei uns allerdings unüblich. Da müsste ich gemeinsam mit dem Personalrat also gut argumentieren.