Beiträge von mella123

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Meine Kinder sind nur 13 Monate auseinander. Heißt, ich hab damals die EZ meiner großen nach 11 Monaten beendet, bin in Mutterschutz von dem Kleinen gegangen und war dann nach dessen Geburt 3 Jahre auf ihn in EZ. Ich hatte also beim ersten Kind nur 11 Monate EZ.

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe bisher Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Für kommendes Schuljahr habe ich nur familienpolitische Teilzeit beantragt und auch die Stunden erhöht. Nun haben sich aber meine Umstände kurzfristig verändert, sodass ich die Kinderbetreuung nicht organisiert bekomme. Ich habe noch von meinem 5-Jährigen Kind 2 Jahre Elternzeit übrig. Ich würde nun gerne diese Elternzeit beantragen und gleichzeitig einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit stellen mit nur 6std.

    Nun würde ich gerne wissen, ob dieser Plan so funktioniert oder ob meine Elternzeit und/oder der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt werden könnte?

    Ich bin an einer MS in Bayern.

    Guten Abend,


    ich bin Grundschullehrerin in Bayern und Mama von drei Kindern alleinerziehend. Ich war zwar vor meinen Kindern schon einmal mobile Reserve, da ich aber an einer sehr kleinen Schule unterrichte, trifft es mich vermutlich nochmal.


    Mich würde deshalb im Vorfeld interessieren, was meine Rechte sind. In dem KMBek heißt es, dass persönliche Belange (z.B. Alleinerziehend, Kinderbetreuung) bei der Auswahl zu würdigen sind.

    Kann mir jemand sagen, was das konkret heißt?


    Wo kann ich so etwas denn erfragen? Kann ich mich hierfür an den Personalrat wenden? Es geht ja nur um eine allgemeine Info, die ich aber gefühlt nirgendwo wirklich erhalte...

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