Ist es nicht so, dass Vertretungsstunden in Teilzeit wie eine Erhöhung des Deputats gerechnet werden bis die Vollzeit-Stundenzahl erreicht ist? Das wäre dann mehr als der Mehrarbeitssatz, oder?
In NRW definitiv nicht
Ist es nicht so, dass Vertretungsstunden in Teilzeit wie eine Erhöhung des Deputats gerechnet werden bis die Vollzeit-Stundenzahl erreicht ist? Das wäre dann mehr als der Mehrarbeitssatz, oder?
In NRW definitiv nicht
Ja. Du bekommst lediglich bereits ab der ersten Vertretungsstunde Geld und nicht erst nach der dritten
Geht es da um eine Oberstudienratsstelle an einem Gymnasium oder wo/wie ist die verortet, dass es da als sonderpädagogische Lehrkraft Sinn machen könnte, sich darauf zu bewerben?
An einer Gesamtschule. Es geht um die Ausarbeitung eines Konzeptes zusammen mit der DL. Die Aufgabenbeschreibung ist sehr knapp und aus den paar Zeilen ist es grundsätzlich sicherlich sinnvoll sich auch als sonderpädagogische Lehrkraft zu bewerben und den Blick auf die schwächeren Schüler*innen bei der Erarbeitung des Konzeptes zu schärfen
Alles anzeigenWie kann die Bez. Reg. nicht wissen, ob du dich mit deiner Laufbahngruppe bewerben darfst?
Gott sei dank ist die Bewerbung nur ein Dreizeiler.
Lass mal uns am Ende an den Ergebnis teilhaben, damit wir wissen was Sache ist!
Ich fand die Einschätzung, dass es nicht geht wegen LbGr. 2.1 passend.
Eine sehr gute Frage die ich mir auch gestellt habe.
Ich habe mich bei dem entsprechenden Dezernat der Bezirksregierung erkundigt. Leider wissen sie es dort auch nicht. Ich soll mich einfach bewerben damit es dann nach Eingang der Bewerbung geprüft werden kann.
Ich bedanke mich für alle freundlichen und zielführenden Antworten. Leider gibt es keinerlei Kontakt zu eine/r Sachbearbeiterin. Ich werde mich an den Personalrat wenden und um eine rechtlich gesicherte Auskunft bemühen.
Vielen Dank nochmal für eure Überlegungen.
Guten Tag zusammen,
kann mir jemand beantworten ob es aktuell möglich ist sich als verbeamteter Lehrer für Sonderpädagogik mit A13 auf eine Funktionsstelle A14 „Oberstudienrat“ zu bewerben? In NRW. Soweit ich weiß war dies zumindest früher nicht möglich, da man lediglich A13 gehobener Dienst war und es nur möglich war sich in der Laufbahn höherer Dienst als A13 Studienrat zu bewerben. Aus der Laufbahnberechtigungsinformation auf STELLA NRW werde ich nicht schlau. Wenn ich mich streng nur auf diesen Text beziehe erfüllt nunmal auch jeder Sonderpädagog*in bzw Sek I Lehrer*in mit A13 alle Voraussetzungen? Hat sich dies ggf. Mit der Anpassung auf „A13 für alle“ auch geändert?
Hier die Formulierung aus dem Beförderungsstellen Portal:
Die Ausschreibung richtet sich an Lehrkräfte, die in einem unbefristeten Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis in der Besoldungsgruppe A13 LBesO bzw. EG 13 TV-L an einer öffentlichen Schule im Regierungsbezirk Köln beschäftigt sind. Zudem sind Bewerbungen von tarifbeschäftigten Lehrkräften zulässig, die ein Lehramtsstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben und unbefristet an einer Schule im Regierungsbezirk Köln beschäftigt sind. Für diesen Personenkreis verlängert sich die beamtenrechtliche Wartezeit um 5 Jahre. Bewerbungen von Lehrkräften, die bereits ein Beförderungsamt der Wertigkeit A14 LBesO/ EG 14 TV-L innehaben, sind nicht zulässig.
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