Bitte beachten, dass - wenn Ersteres der Fall ist - du ab dem 1. August 2026 einen Antrag stellen musst. Hier gibt es wieder eine Ausschlussfrist. Sonst bleibst du dauerhaft bei E11.
Jetzt bin ich verwirrt. Du sagst dass diejenigen, die ab 01. August 2015 eingestellt werden, ab dem 01. August 2026 einen Antrag stellen müssen.
Jedoch steht in dem Dokument, das du verlinkt hast, folgendes:
"Sie sind Erfüllerin bzw. Erfüller oder Beste Nicht-Erfüllerin bzw. Bester NichtErfüller und wurden ab dem 1. August 2015 eingestellt:
[...]
Ein Antrag ist nicht erforderlich."
Ich würde mich darüber freuen, wenn du Licht ins dunkel bringen könntest.
Viele Grüße