Beiträge von Lehramtsstudent 976543

    Hallo liebe Community,


    ich studiere Grundschullehramt in Bayern und habe in diesem Frühjahr mein 1. Staatsexamen geschrieben, das Ergebnis ist noch offen. Wenn alles gut geht, würde ich kommenden September ins Referendariat starten.


    Allerdings habe ich zu Beginn diesen Jahres einen riesengroßen Fehler gemacht, den ich zutiefst bereue. Ich habe einen Strafbefehl wegen Paragraf 316 StGb und wurde zu insgesamt 40 Tagessätzen verurteilt.


    Sicher kann ich sagen, dass mein polizeiliches Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis sauber bleiben, allerdings folgt ein Eintrag ins Bundeszentralregister. Meine Frage lautet daher, ob ich mir noch Hoffnungen auf eine Lehrerkarriere machen kann?


    Mit der Verbeamtung habe ich persönlich schon abgeschlossen, das wird sicher nichts, da selbst Geldstrafen unter 90 Tagessätzen insbesondere in Bezug auf Alkoholdelikte nicht gerne gesehen werden und auf eine charakterliche Uneignung schließen.


    Wie sieht es jedoch bei einer Anstellung aus? Habe ich in solch einem Fall diese Strafe aus dem Bundeszentralregister ebenso zu offenbar bzw. hat mein künftiger potenzieller Arbeitgeber darin Einsicht?


    Ich wäre euch über Antworten sehr dankbar möglicherweise auch über den Ausgang ähnlicher bekannter Fälle. Mir geht’s in erster Linie auch um Gewissheit, denn sollte ich durch diesen Vorfall mir alles verbockt haben, dann muss ich die Konsequenz eben tragen und mich neu umorientieren, um friedvoll mit allem abschließen zu können und positiv in die Zukunft zu blicken.


    Liebe Grüße

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