Beiträge von angeljess

    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen. So wie mir scheint, fällt eine Stelle weg, wenn die Schülerzahlen nicht mehr gegeben sind.

    Wie das mit schwankenden Schülerzahlen ist, weiß ich auch nicht. Ich weiß von einem Fall bei uns im Landkreis, da fiel die Konrektorenstelle wegen dauerhafter Schülerzahl unter 180 weg und der dortige Konrektor wurde an eine andere Schule versetzt. Es wurden vorher Gespräche mit dem Schulamt geführt und die verschiedenen Möglichkeiten erörtert. Ein neues Bewerbungsverfahren musste in diesem Fall nicht durchlaufen werden.

    Da wäre dann die Frage, was heißt denn dauerhaft? Das kann ja nur für ein paar Jahre vorausgesagt werden.

    Wurde der Konrektor innerhalb des gleichen Schulamtsbezirks versetzt?

    Hallo liebes Forum, ich lese schon ewig hier mit und habe mich nun wegen einer Frage endlich auch registriert. Ich lebe in Bayern, habe einen Mann und zwei recht große Kinder. Ich bin Grundschullehrerin einer zweiten Klasse und daher eher im Primarbereich unterwegs. Besonders freue ich mich über einen netten und kompetenten Austausch, gerne auch über die Bundeslandgrenzen hinweg. Meiner Meinung nach erweitert es immer den Horizont und vielleicht kann man sich das ein oder andere ja von den anderen Bundesländern abgucken, wenn auch nur im Kleinen.

    Herzliche Grüße

    angeljess

    Hallo, ich bin schon ewig stiller Mitleser hier im Forum und wende mich heute mit einer Frage an Euch, zu der ich einfach nirgends im Netz eine Antwort finden kann.


    Wenn jemand die Funktion als Konrektor ausübt bzw. dazu befördert wird, weil in einem Jahr genügend Schüler die Schule besuchen (in Bayern irgendwas um die 180), was ist dann, wenn es im nächsten Schuljahr wieder zu wenige Schüler werden (Das ist bei uns immer knapp)? Darf derjenige dann in seiner Funktion und mit dem gleichen Gehalt weiter als Konrektor tätig sein? Also wird er automatisch Stellvertreter der Schulleitung mit Bezeichnung Konrektor (obwohl die Stelle offiziell der Schule gar nicht zusteht) und passender Besoldung wie als Konrektor? Liegt eine Versetzung (z.B. an eine andere GS in der Nähe, die einen Konrektor benötigt) im Ermessen des Schulamts/ der Regierung? Gibt es so etwas wie eine Schonfrist, bevor man versetzt wird, weil irgendwann in 3 Jahren wieder genügend Schüler eingeschult werden? Und wie lange dauert diese Frist? Das muss doch irgendwo ersichtlich und geregelt sein, oder?

    Fragen über Fragen, aber ich finde im Netz nur Artikel zur Beförderung/ Ernennung, aber nichts dazu, was ist, wenn die Schüleranzahl, an die die Konrektorenstelle gebunden ist, zu gering ausfällt...

    Danke schonmal für Eure Antworten

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