Ländertauschverfahren funktioniert - evtl. mit Wartezeit. Bei mir hat es zügig nach dem ersten Antrag geklappt. Es werden so viele Lehrkräfte in ein Bundesland getauscht, wie das abgebende Land aus diesem Bundesland aufnimmt. Du wirst bevorzugt, wenn es um Familienzusammenführung geht. Es wird i.d.R. fächerunabhängig getauscht, nur in besonderen Fällen kann es mal sein, dass das aufnehmende Bundesland meint, dass die aufzunehmende Lehrkraft fachlich nicht geeignet ist und ablehnt - hab ich aber in der Praxis noch nicht gehört. Den Antrag -der übrigens für alle Bundesländer derselbe ist- findest du garantiert im Netz auf irgendeiner Seite des Ministeriums und sicherlich auch alle weiteren Infos wie Fristen, Einreichung auf dem Dienstweg etc. Hast du da noch nicht geschaut. Deine Verbeamtung bleibt dir erhalten. Ich hatte nach dem Wechsel eine andere Bezeichnung, sprich ich war keine Lehrkraft für Grund-, Haupt- und Realschule, sondern nur noch für Grund- und Hauptschule, irgendwann dann für Sek I. Aber das änderte nix an Besoldung etc.
Beiträge von Zweisam
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Warum setzt Du denn politische Aktivisten mit Straftätern gleich ? Ich wäre da sehr vorsichtig mit solchen Aussagen. Guck mal nach Stuttgart, Stichwort Stuttgart21.. Gerade eben noch friedlich demonstriert als Lehrer, Verwaltungsmitarbeiter oder sonstwas und im nächsten Moment nen Knüppel auf dem Kopf und ne Strafanzeige am Hals weil sich der Polizist beim Zuhauen die Hand verletzt hat und Landfriedensbruch
Ich setze nicht alle politischen Aktivisten mit Straftätern gleich - so war und ist das sicherlich gar nicht gemeint... Es ging nur um die, die wegen Straftaten verurteilt wurden (egal, warum und wegen welchen und völlig losgelöst davon, ob ich diese Aktionen gut finde oder nicht ), denn die sind ja dann per Definition Straftäter.
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Ich kenne Leute mit 'Verurteilungen' von 30-40 Tagesätzen, die Juristen oder Lehrer sind.
Die meisten davon: 'Landfriedensbruch' bei studentischen Demos...Hat Landfriedensbruch denn nicht immer mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zu tun? Sind die Kollegen dann verbeamtet? Mir geht es gar nicht um den moralischen Aspekt, sondern nur um die völlig wertneutral gemeinte Frage, ob Straffälligkeit (egal wie gering) grundsätzlich mit Beamtentum zu vereinbaren ist (wohl wissend, dass es straffällige Beamte sehr wohl gibt )
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Nun hat aber u.a. die oberste Landesbehörde (Kultusministerium) ein Recht auf unbeschränkte Auskunft aus dem BZR (§ 41 BZRG). Sprich, die könnten sich sagen: "Mir egal was in Deinem FHZ steht, ich mag jetzt mal bei genau Dir (aus welchem Grund auch immer; vielleicht weil Du als politischer Aktivist oder aufgrund etwaiger Rasta Frisur aufgefallen bist) von 41 BZRG Gebrauch machen. Schwupps wäre Dein Joint auf dem Tisch und möglicherweise Deine Verbeamtung vom Tisch.
Der Hinweis zum linken oder rechten politischen Spektrum sollte dahingehend zu verstehen gewesen sein, dass man beispielsweise bei diesen Menschen Gebrauch von der unbeschränkten Auskunft machen könnte um auch die Dinge zu finden die nimmer in ein Führungszeugnis aufgenommen werden.
Danke für die Infos.
Ich kenne keinen solchen Fall, aber so wie du es erklärst, würde ich es im Prinzip gar nicht schlecht finden, wenn häufiger oder sogar generell von der unbeschränkten Auskunft Gebrauch gemacht werden würde. Wenn man als politischer Aktivist auffällt, da wird das in der Regel nicht an der Frisur liegen. Warum sollte die Verbeamtung für Menschen offen sein, die sich nicht an die Regeln des Staates halten, der ihnen die Rechte des Beamtentums einräumt - jedem sollte doch mit der Verbeamtung klar sein, dass man damit auch Pflichten eingeht und jemand sich damit u.U. auch ein bisschen "verkauft", falls du weißt, wie ich das meine. Bei dem von Schantalle verlinkten Beispiel geht es um jemanden, der vier Straftaten begangen hat. Welche das sind und ob ich die für mich persönlich vielleicht als Bagatellen einstufen würde, spielt für mich wenn es um eine Verbeamtung geht eigentlich keine Rolle - der Staat sieht es als Straftaten, dafür wurde ein Urteil gesprochen und als "Staatsdiener" bin ich eben diesem Staat verpflichtet. -
Ich kenne auch keinen Kollegen, der sich diese Gedanken machen musste. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das "relativ viele Menschen in und um die Lehramtsausbildung betrifft". Mal so aus reiner Neugier, weil ich mich damit null auskenne: was sind das denn für Straftaten, die in dem von dir angesprochenen Register vermerkt werden. Links- oder rechtspolitische Aktivitäten hören sich da irgendwie gruselig an...
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Ich sehe das ja ähnlich, nur erwarte ich das eben von den Kollegen auch. Vor allem von mir. Ich finde, dass wenn der Lehrer nicht passt, dann leiden die Schüler darunter, werden demotiviert, nicht gefördert etc - und die sind weitaus abhängiger als ein Kollegium, zumal ein lebenszeitverbeamtetes, das vielfältige Möglichkeiten hat, sich zu wehren. Oft tun sie es nicht, sondern jammern.
Mir geht es auch darum, dass man diese "der muss weg"-Haltung mal überdenkt.
Wie eine Schulleitung leitet, hängt zu einem gewissen Teil auch davon ab, wie das Kollegium zusammen steht und mitlenkt. Menschen, die persönliche Probleme haben, kann man sich wegwüschen - oder sich überlegen, wie man behandelt werden möchte, wenn man selber welche bekommt. Was morgen früh passieren kann. Jedem von uns.Natürlich erwarte ich das von Kollegen auch. Wenn der Lehrer nicht passt oder "schlecht" ist, dann leiden natürlich die Schüler. Wenn es dann aber zusätzlich auf der Leitungsebene nicht "passt", dann sind die Schüler auch chancenlos. Ein guter Schulleiter sorgt dafür, dass sein Kollegium gut arbeitet und gut arbeiten kann. Es hängt auch vom Kollegium ab, natürlich, aber grundsätzlich sorgt eine Schulleitung für das Lenken, damit sich alle anderen auf ihr Kerngeschäft Unterricht und auf ihr sonstigen Aufgaben konzentrieren können.
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Ob A12 oder A 16 ist dabei egal. Ich finde, dass Schulleitungen auch nur Menschen sind, ex-Kollegen um genau zu sein, und wir uns entscheiden müssen, ob wir diese Maßstäbe an uns anlegen, nur dann können wir sie auch von unseren Führungskräften erwarten.
Wenn man das mit "ja" beantworten kann: fein. Wenn man selber diese Prüfungen, Nachweise und Leistung nicht geben will: vielleicht nochmal überlegen...
Ich finde auch nicht, dass das was mit der Höhe des Gehalts zu tun hat, frei nach dem Motto "erst ab A14 aufwärts zeige ich Leistung / bin transparent usw".Hier im Thread geht es um SL und deswegen habe ich meine Aussage auf Führungskräfte bezogen. Vor allem auch, weil ich es im Bereich der Führungskräfte besonders wichtig finde, dass dort "gute Leute" mit qualitativ hochwertiger Arbeitsweise sitzen. Wenn das nicht passt, dann leidet das Kollegium darunter, damit die Arbeit des Kollegiums, Lehrkräfte werden demotiviert, nicht gefördert etc. Das Leistung und Transparenz für jede Lehrkraft gelten sollte, finde ich selbstverständlich und ich habe auch kein Problem mit Prüfungen, Nachweisen, Leistung... Eine gute Schulleitung wird ihre Kollegen aber einschätzen können, weil sie Mitarbeitergespräche führt, Unterrichtshospitationen fördert, für ein gutes Fortbildungskonzept einsteht, alle motiviert und mit gutem Beispiel vorangeht. Wenn es aber an den Leitungskompetenzen und dem Leistungswillen der SL krankt, dann ist es einfach kräfteraubend und schwierig für das Kollegium gute Arbeit zu leisten.
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Ich finde das hier extrem vage. Es ist gut, dass ein SL nicht einfach versetzt wird, weil jemand meint, dass er "Mist ist".
Sobald echtes Fehlverhalten vorliegt, gibt es das Mittel der Dienstaufsichtsbeschwerde durch die der Vorgang/das Verhalten dann geprüft wird.Grundsätzlich hast du recht. Allerdings kriege ich auch häufig mit, dass es tatsächlich einige SL gibt, die nicht gut geeignet zu sein scheinen. Die mit ihren Kollegen respektlos umgehen, für die Schulentwicklung ein Fremdwort ist, Eltern und Schüler nicht begeistern und grundsätzlich den Ruf und das Klima der Schule verschlechtern. Ich finde es sehr schade und auch ungünstig, dass es einfach wenig Möglichkeiten gibt, so jemanden wieder von seinem Posten zu bekommen. Gefühlt heißt es: einmal SL, immer SL - es sei denn, es passieren wirklich ganz krasse Dinge, die strafrechtlich verfolgt werden. Ich weiß nicht, wie man so etwas umsetzen kann und ist jetzt auch eher so eine Idee, aber ich würde mir wünschen, dass SL (und auch andere Führungspersonen) in regelmäßigen Abständen "beweisen, nachweisen, zeigen" müssen, dass sie qualitativ gute Arbeit an ihrer Schule leisten. Etwas mehr Leistungsprinzip würde ich nicht schlecht finden.
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Ich würde beim Gespräch den Eltern den Sinn und Zweck der Klassenfahrt erläutern, wie bereits von jemandem vorgeschlagen, auch illustriert durch Fotos. Die Bedeutung von Klassenfahrten in unserem (und jetzt auch irgendwie ihrem) Kulturkreis erklären. Also möglichst viel Informationen. Und fairerweise kurz die rechtliche Situation in NRW erläutern bzw. die Gründe nennen und das Vorgehen (also Antrag stellen), für den Fall, dass die Eltern sich nicht umentscheiden. Verständnis und Interesse zeigen, nach Gründen fragen, wenig Druck aufbauen. Und es einfach akzeptieren, wenn die Familie bei der Entscheidung bleibt - manche Dinge muss man einfach hinnehmen. Mir persönlich wäre am Aufbau eines vertrauensvollen Verhältnisses mit den Eltern gelegen, ohne Druck, ohne "sie müssen aber, weil..."; damit erreicht man auf lange Sicht gesehen sehr viel mehr. Ich habe mit Eltern muslimischer Mädchen tatsächlich schon auf der Grundlage eines guten Verhältnisses "die Erlaubnis" für so manche Schulveranstaltung "herausschinden" können, bei anderen Eltern beißt man auf Granit.
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Richtig, hatte ich auch in meinem Beitrag geschrieben (Nr. 31)
Interessant. Ihr lasst schulfremde Personen hospitieren?
Nur so nebenbei: Arbeitest du an einer Schule in privater Trägerschaft?Keine freie Trägerschaft...
Ja, lassen wir - allerdings müssen die ihren Wunsch begründen und irgendwie schon einen Bezug zur Schule haben (sonst kommt ja auch keiner auf eine Idee zu Hospitieren); also beispielsweise Eltern, die noch schwanken, wo sie ihr Kind anmelden sollen oder Kinder, die den offenen Tag verpasst haben. Ich finde das nicht wirklich spektakulär, wenn jemand kein Elternteil eines aktuellen Schülers ist, dann muss die Schulleitung ihr okay geben. -
Ist denn der SL versetzt worden oder gab es für ihn sonstige Maßnahmen? Die Stimmung war danach doch sicher komplett im Eimer.
Die Schulleitung ist tatsächlich von dieser Schule weggegangen und ins Schulamt versetzt worden. Inwiefern das auf Freiwilligkeit beruhte bin ich mir nicht sicher, ich weiß aber, dass es noch eine Option für die Schulleitung gab: nämlich an einer anderen Schule als Schulleiter anzufangen. Das ist jetzt so ungefähr fünf Jahre her, die Beschwerden von Eltern, aber auch von Lehrerseite häuften sich dort schon seit Jahren. Der Krankenstand war immens hoch. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, weil es an den anderen Schulen im Ort ein Riesenthema war, dass er einer Schulleitertätigkeit an einer anderen Schule hätte nachgehen können, obwohl er doch schon an einer Schule alles so verbockt hatte.
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In meiner ehemaligen Nachbarschule haben mal ALLE Lehrkräfte einen Versetzungsantrag gestellt. Die angeführte Begründung für den Versetzungswunsch war bei allen identisch. Da waren sich allerdings wirklich alle einig, dass es mit diesem Schulleiter nicht weitergehen kann und haben sich vorher abgesprochen. Lediglich der Stellvertreter hat nicht mitgemacht... Irgendwie schon heftig, aber dort waren die Zustände für das KOllegium unhaltbar. Das hat eine Riesenwelle im Schulamt geschlagen, letztendlich ist keiner versetzt worden
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Ich kenne nicht alle Schulgesetze der einzelnen Bundesländer, aber ich weiß, dass das Recht auf Hospitation für Eltern in allen mir bekannten Schulgesetzen verankert ist (nach Zeitabprache mit der Lehrkraft). Hositation = "stiller Gast". Von daher muss man gar nicht diskutieren, ob man das muss oder nicht - es ist per Gesetz ein Recht der Eltern und damit eine Pflicht von Lehrkräften. Man muss auch keine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen lassen, sondern wie bei allen schulischen Angelegenheiten bei denen Eltern mitwirken reicht eine Verschwiegenheitbelehrung. Gründe für die Hospitation müssen Eltern nicht nennen - es ist ein Teil von Mitwirkung, Zusammenarbeit Eltern/Schule.
Warum man dieses Recht aber so negativ sehen muss, leuchtet mir nicht ein - es ist eine große Chance am eigenen Ruf und der Außenwahrnehmung der Schule zu arbeiten. An unserer Schule haben wir aus dieser Pflicht/aus diesem Recht abgeleitet, dass alle Lehrer grundsätzlich den Eltern anbieten gerne mit in den Unterricht zu kommen. Das machen wir bei Elternabenden, Elternsprechtagen, unsere Leitung kommuniziert dies bei Infoveranstaltungen. Es gibt eine Menge Eltern, die das in Anspruch nehmen. NIcht nur die problematischen Eltern. Eltern, die grundsätzlich aus eigener negativer Erfahrung der Schule skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen, ermuntern wir sogar, sich Unterricht anzuschauen. Auf diese Weise kommt man gar nicht in die Verlegenheit, dass nur bei Problemen hosptiert wird oder dass die Schule nicht transparent sein möchte.
Unsere Vorgehensweise: Absprache mit der Lehrkraft, Belehrung durch die Lehrkraft und ein diesbezüglicher Vermerk im Klassenbuch. Wenn gewünscht, dann können die Eltern auch noch ein Gespräch mit der Lehrkraft vereinbaren. Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht, die Schüler von Klasse 1 - 10 finden es auch nicht merkwürdig, wenn jemand mit im Unterricht sitzt, eigentlich vergessen sie hospitierende Besucher nach wenigen Minuten. Bei uns hospitieren auch Kollegen untereinander, es dürfen Eltern kommen (oder Schüler), die sich für unsere Schule interessieren, sogar Großeltern hatte ich aus Neugier schon im Unterricht sitzen - die wollten mal sehen, wie Unterricht heutzutage funktioniert. -
Hauptschule Neukölln habe ich nur geschrieben weil es das wäre, was ich machen wollen würde, wenn es das geben würde. Wenn es das nicht gibt, dann meine ich damit das, das dem am ähnlichsten ist. Und ich fand meine Beschreibung nicht "episch", ich verstehe das Wort auch in dem Zusammenhang nicht. Auf Sozialpädagogik habe ich gar keine Lust, weil das Studium gar nichts mit Fremdsprachen zu tun hat, und Englisch muss dabei sein, außerdem will ich auch ungern mit Kindern arbeiten die unter 10 Jahren alt sind oder so. Und ich will normaler Lehrer werden und nicht Sozialarbeiter.
Als "normaler Lehrer" im Hauptschulbereich (und auch auf Gemeinschaftsschulen) bist du auch Sozialarbeiter, Psychologe, Krankenpfleger..., Allerdings ist die Hauptschule tatsächlich eher als auslaufende Schulform zu sehen, da empfiehlt sich eher ein SekI-Studium. Bei deinen Interessen wäre DaZ aber gar nicht so schlecht, an einigen Unis kann man das ja als Zusatz oder Spezialisierung zum "normalen" Germanistikstudium machen (weiß nicht genau wo und wie, aber einer unserer Referendare hat das auch gemacht). Hast du schon Praktika in Schulen gemacht? Das wäre sicherlich sinnvoll, um ein Gefühl aus Lehrersicht für die verschiedenen Schulformen zu bekommen - aus Schülersicht kennst du zwar Schule, aber das ist dann doch etwas anderes.
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Gespräche führt man mit den "Erziehungsberechtigten"!!! Falls eine Person auf Wunsch der Mutter anwesend ist, würde ich das Gespräch zwar führen, allerdings mit der Mutter!!!! Der andere darf zuhören und sonst hat er eigentlich nichts weiter zu sagen.
Und in Zukunft auch darauf bestehen, dass man keine Gespräche führt mit Personen, die nicht erziehungsberechtigt sind. Also, nie ein Gespräch mit der Person führen, wenn nicht die Mutter dabei ist.In einigen Bundesländern ist es aber vom Schulgesetz her vorgesehen, dass auch andere Personen in schulischen Belangen als sorgeberechtigt gelten, wenn Mutter und/oder Vater das so wollen. Das ist total unterschiedlich geregelt; Niedersachsen beispielsweise "reicht" es, wenn das Kind mit einem Lebensgefährten/einer Lebensgefährtin und einem Elternteil zusammenlebt. Andere Bundesländer (z.B. Sachsen-Anhalt) wollen dagegen eine schriftliche Erklärung der Eltern.
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Ich weiß nicht, wie es "offiziell" ist, aber aus meinen vorhergehenden Schulen und der aktuellen Schule kenne ich es so, dass die SL bekannt gibt (aktuell per Aushang am Mitteilungsbrett der Schulleitung) zu welchen Ferienzeiten man für dienstliche Dinge zur Verfügung stehen muss. Darunter fallen aber bei uns keine Mitarbeitergespräche (Ausnahme: letzte Sommerferienwoche), sondern dann nur Konferenzen o.ä., die viele betreffen und anderweitig nicht unterzubringen sind oder wo es aus irgendwelchen Gründen Sinn macht. Wir haben beispielsweise in der letzten Osterferienwoche einen Tag einen Fortbildungskurs, der für alle unsere Lehrkräfte verpflichtend ist. Diese Termine stehen aber schon zu Schuljahresbeginn fest. Sicherlich kann es mal den Fall geben, wo man ein Gespräch mit einem Mitarbeiter in den Ferien führen muss, das ist (und sollte) Ausnahme sein sowie eine für alle machbare Terminabsprache erfolgen.
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Was meinst du mit Dienstgespräch? So etwas wie ein Mitarbeiterjahresgespräch? Oder ein Planungsgespräch?
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Weil ich die schlechte Rechtschreibung einer Englischgrundschullehrerin kritisiere, bin ich also ein Troll? Interessant, wie die Leute hier ticken.
Ich bedanke mich auf jeden Fall für die vielen Anregungen und den Erfahrungsaustausch. Das Problem ist an unserer Schule, dass sich viele Lehrer von den Eltern dermaßen auf der Nase rumtanzen lassen, dass es Mobbing unter Schülern in nichts nachsteht. Da muss man präventiv Stärke zeigen.Stärke zeigt man meiner Meinung nach nicht durch dein geschildertes Verhalten und Überheblichkeit. Ich würde eher durch Sach- und Gesprächskompetenz punkten wollen. Und wenn Eltern dann "unter der Gürtellinie agieren", dann breche ich das Gespräch höflich, aber bestimmt ab und überleg mir anschließend, wie ich damit umgehe. Allerdings auch auf professioneller Ebene und nicht im Sinne von "gleiches mit gleichem vergelten".
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Bei uns findet die erste Lehrerkonferenz in der letzten Ferienwoche statt. Meist einen Tag vor dem offiziellem Schulbeginn. Unsere Referendare sind da allerdings nie dabei, weil die in der letzten Woche der Sommerferien ihre Einführungswoche haben (die beginnen nämlich ihr Referendariat offiziell zum 01.08.). Die Refs, die am 01.02. anfangen, sind dann ebenfalls erst einmal eine Woche in ihrer Einführungswoche am Seminar. Ist das bei euch nicht so? Beginnt dein Referendariat wirklich erst offiziell mit Ende der Sommerferien?
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Ich gehe professionell mit ihnen um, ganz einfach. Das heißt, ich würde nicht auf die Idee kommen, mich lächelnd zurückzulehnen, auf Durchzug zu stellen und anschließend selbst noch verbal inkompetent zu werden. Eine dem Beruf angemessene Gesprächskompetenz sollte man sich eigentlich selbstverständlich angeeignet haben, auch bei Konflikten oder schwierigen Gesprächen. Ich würde dir raten, dass schnell nachzuholen, denn offensichtlich bist du in diesem Bereich deines Jobs unprofessionell und nur unzureichend ausgebildet. Das ist schade, denn Beratung von Eltern und Schülern gehört zum Berufsbild.
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