Alles anzeigenEin Ex-Kollege ist den Weg über Kündigung/Neueinstellung gegangen.
Alles klar, danke für die Info! Jetzt müsste ich nur herausbekommen, ob es bei einer Freigabe genauso ist oder halt nicht... ich wüsste zu gern wo ich das nachlesen kann. Egal wo man nachfragt, bekommt man unterschiedliche Antworten...
Mit Freigabeerklärung kann man sich meines Wissens nach alternativ auch auf die Stellen in STELLA bewerben (meine ich).
Mir wurde damals im Zuge der Rechtsberatung gesagt, dass man sich auf eine Beförderungsstelle erst dann bewerben kann, wenn man bereits nach dem Wechsel in den Staatsdienst mind. 1 Jahr als normaler Lehrer gearbeitet hat, erst dann ist der Weg über Stella auf ne Beförderungsstelle möglich.
Ich wollte primär die Schulform wechseln. Meine Schule ist super, ich hab den Wechsel keinen Tag bereut und würde hier auch niemals freiwillig aussteigen wollen. Auch die beiden Ersatzschulen, an denen ich vorher zwischendurch mal kurz gearbeitet habe, fand ich von Rahmenbedingungen und Arbeitsklima her deutlich angenehmer als das, was ich im Landesdienst erlebt habe. Ich kann wirklich nichts Negatives zu Ersatzschulen sagen (zum Landesdienst dafür umso mehr).
Dürftest du denn nicht die Schulform innerhalb des Staatsdienstes wechseln? Oder meinst du, dass du mit deiner Lehramtsbefähigung für eine bestimmte Schulform an eine Schule, die eine ganz andere Schulform hat, für die du keine Lehramtsbefähigung hast? Sind da Ersatzschulen flexibler?
Mein Eindruck bleibt leider der, dass an einer Ersatzschule mehr gearbeitet werden muss für das gleiche Geld bzw. hier und da gerne mehr gespart wird (Stichwort Vertretungsstunden) oder dass man deutlich mehr Aufgaben übernimmt (Gremienarbeit, Fachschaftsvorsitz, etc.) und alles mit der eingruppierten Besoldungsstufe abgedeckt wird, während im Staatsdienst eine Beförderung damit verbunden wäre.
Ich weiß z.b. dass im Staatsdienst die Vertretungsstunden (Überstunden) angesammelt werden können und man früher in Pension gehen kann. Das ist z.b. gar nicht möglich im Ersatzschuldienst
Beiträge von Jawoll.Nein
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Ich bin zwar nicht Maylin85, aber vielleicht sind meine Gründe auch ganz interessant für dich:
Ich habe mich für eine Ersatzschule entschieden, weil ich das Schulkonzept, die flache Hierarchie und die Arbeitsatmosphäre sehr schätze. Die Parameter wie Gehalt, Beförderungsstellen, Entlastungsstunden, Vertretungsstunden sind bei uns exakt die gleichen wie an staatlichen Schulen derselben Schulform.
Hi Miss Othmar, danke für deine Rückmeldung. Bei uns ists etwas intransparenter hinsichtlich der genannten Parameter. Trotzdem gut zu wissen, dass es an anderen Ersatzschulen scheinbar vergleichbar mit dem Staatsdienst ist.
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Bei Kündigung gehst du durchs normale Neueinstellungsverfahren inkl. Amtsarzt.
Die Erfahrungsstufen-Frage finde ich in dem Fall auch interessant. Ich persönlich würde nur unterschreiben und kündigen, wenn eine schriftliche Zusicherung der Übernahme seitens der einstellenden Behörde vorliegt.
Hey, weißt du das aus erster Hand? Bzw. wo kann ich das nachlesen? In einer Rechtsberatung wurde mir bspw. gesagt, dass es keinen Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Freigabeerklärung beim Wechsel gibt. Es ist quasi nur der Nachweis dafür, dass ich frei zur Verfügung stehe.
Ich hab mir das auch einfacher vorgestellt, denn ich bin den Weg ja umgekehrt vom Land zu einem privaten Träger gegangen und das lief unter Anerkennung sämtlicher Vordienstzeiten völlig naht- und problemlos.
Die Wechseloptionen von Ersatzschulen in den Landesdienst OHNE eigene Kündigung finde ich sehr undurchsichtig.
Darf ich fragen, warum du dich dafür entschieden hast an eine Ersatzschule zu gehen? Bereust du es? Ich persönlich sehe viele Nachteile (zusammengefasst: mehr Arbeit aber schlechter vergütet, da weniger Beförderungen, geringere Anzahl an Entlastungsstunden und häufig nicht ausgezahlte Vertretungsstunden), an einer Ersatzschule zu arbeiten. Den einzigen Vorteil sehe ich darin, dass man nicht abgeordnet werden kann (was ja zumindest in NRW ein häufiges Phänomen zu sein scheint, aus anderen Bundesländern (weil sie vielleicht nicht so dicht besiedelt sind) kenne ich das in der Häufigkeit nicht))
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Es geht um NRW (steht in der Überschrift)
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Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit dem Wechsel als Planstelleninhaber (auf Lebenszeit) einer Ersatzschule zu einer staatlichen Schule?
Muss man erneut zum Amtsarzt? Wie ist das im Falle einer Kündigung (wenn man keine Freigabe bekommt)?
Werden die Erfahrungsstufen angerechnet?
Wo kann ich aktuelle gesetzliche Regelungen hierzu nachlesen?
Mündliche Aussagen von der Bzrg. würde ich pauschal erstmal mit Vorsicht genießen.
Hat jemand Informationen aus erster Hand?
Danke sehr!
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Wie bitte? Ich muss, wenn ich im Zuge meiner Nebentätigkeit, die ich im öffentlichen Dienst ausübe, Geld verdiene, ab einer bestimmten Höhe meinem Dienstherren anteilig etwas abgeben? Wenn ich z.B. Lehrkraft bin und parallel dazu an der Uni Vorlesungen halte und halt die Verdienstgrenze (ich meine es sind in NRW 10.000,-) überschreite, dann muss ich meinem Dienstherren etwas davon abgeben? Was ist das für eine Regelung?! Also das heißt, es besteht z.b. gar nicht die Möglichkeit, zu sagen, dass man bspw. zu 50% als Lehrkraft arbeitet und zu 50% an der Uni arbeitet (ohne eine Abordnung o.ä., sondern ganz normal als Honorartätigkeit oder meinetwegen sogar in Form eines Anstellungsvertrages)?
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Was bedeutet denn eine "Ablieferung"?
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Hi together !
Ich habe eine Frage zum Thema Nebenbeschäftigung als Beamter bzw. (als Pl.st.inh. an einer Privatschule in NRW).
In DE gilt folgendes (Quelle google Ergebnis):
"Mehrere Teilzeitbeschäftigungen nebeneinander sind zulässig. Gleiches gilt für eine Teilzeitbeschäftigung, die neben einer Vollzeittätigkeit ausgeübt wird. Insgesamt darf jedoch die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit – durchschnittlich 48 Wochenstunden (§ 3 ArbZG) – nicht überschritten werden."
Gilt dieselbe Regelung auch für Pl.st.inh. an Ersatzsch. in NRW? Oder greift hier das Beamtenrecht (Google Recherche: Möchte eine verbeamtete Lehrkraft eine Nebentätigkeit ausüben, so hat sie dies in den meisten Fällen vorher genehmigen zu lassen. Grundlage hierfür sind § 49 Landesbeamtengesetz (LBG) NRW und die Nebentätigkeitsverordnung (NtV) NRW.)
Also wäre es bspw. möglich zur Hälfte als Lehrkr. zu arbeiten und eine andere halbe Stelle woanders zu arbeiten?
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