Beiträge von Tripod

    Ich bin mir nicht sicher, ob die Situation heute mit der vor 20 Jahren vergleichbar ist - ich habe in den letzten Jahren in meinem Umfeld nur von sehr langwierigen Ländertauschverfahren gehört. Das mag auch dem Lehrkräftemangel geschuldet sein, und in diesem Fall geht es ja um die Grundschule.


    Es kommt sicherlich auch auf den Einzelfall an, welche Bundesländer getauscht werden sollen, städtischer oder ländlicher Raum, die Eignung (sprich: die Note im 1. u 2. Staatsexamen) etc.

    Ich bin aber generell eher ein proaktiver Typ und weiß gerne vorher, woran ich bin.

    Ich würde mit Personalrat und Schulleitung sprechen. Ich sehe nicht, warum man nicht während der Beurlaubung für die Zeit nach der Beurlaubung eine Freigabe beantragen können sollte - wenn du jetzt freigegeben wirst, könntest du dich bis 08/2025 um eine neue Stelle kümmern, ebenso wie deine Schule um die Neubesetzung deiner Stelle.

    Wie gesagt, an der Freigabe hängt alles. Wieder nur eine Frage für dich zur persönlichen Beantwortung: Hast du dich bei der Einstellung verpflichtet, für mehrere Jahre an deiner jetzigen Schule zu bleiben? Für den Fall weiß ich nicht, was relevanter wäre: Familienzusammenführung oder Sicherung der Unterrichtsversorgung. Wenn du allerdings klar äußerst, dass für dich die Alternative eine Beurlaubung wäre, hätte die Schule ohnehin nichts von dir und müsste sich anderweitig um Vertretung kümmern.


    Wie gesagt: offene Karten wären meine bevorzugte Spielart in diesem Fall.

    Diese sehr persönliche Frage war eigentlich nur für dich zur stillen Beantwortung gedacht 😉


    Familienzusammenführung kannst du - meines Wissens - nur geltend machen, wenn ihr an zwei verschiedenen Orten lebt und du zu deinem Mann ziehen willst.


    Zu deiner anderen Frage: Die Freigabe ist die Voraussetzung für die Bewerbung. Ohne Freigabe geht nichts, weder Ländertausch noch direkte Bewerbung. Die Freigabeerklärung kann für einen bestimmten Zeitraum befristet ausgesprochen werden (was bedeutet, dass du bis zum Zeitpunkt X ein Stellenangebot von einer Schule haben musst) oder auch an Bedingungen gekoppelt sein (z.B., dass es eine Nachfolge für deine Stelle geben muss).

    Noch ein Gedanke: auch für deine aktuelle Schule wäre es mit Sicherheit planungstechnisch von Vorteil, wenn du jetzt schon dein Vorhaben offen ansprichst - denn dann kann sich die Schule im Falle der Freigabe direkt um die Neubesetzung deiner Stelle kümmern.


    Ich würde nicht abwarten, sondern auf jeden Fall mit offenen Karten spielen. Im Zweifelsfall kannst du dich erst einmal an den Personalrat wenden.

    Ich würde mit der aktuellen Schulleitung sprechen, die Lage schildern und die Freigabe zur Bewerbung auf eine Stelle über die allgemeine Bewerberliste und beim schulscharfen Stellenausschreibungsverfahren im Bundesland deiner Wahl beantragen (zusätzlich zum Antrag auf Freigabe zur Teilnahme am Ländertauschverfahren).

    Gleichzeitig würde ich am neuen Wohnort Kontakt zu Schulen aufnehmen, dich dort als mögliche neue Kollegin vorstellen und außerdem die aktuellen Stellenangebote in der Region einmal sichten. Eventuell musst du auch dein 1. u 2. Staatsexamen anerkennen lassen.


    Über diese Art der Freigabe hast du mehr Einfluss darauf, an welche Schule du kommst und außerdem geht es schneller als das Ländertauschverfahren, da du dich ab dem Zeitpunkt der Freigabe bei einer neuen Schule bewerben kannst.


    Die Freigabe brauchst du auf jeden Fall, auch für das Ländertauschverfahren, und da ist die Schulleitung die erste Adresse - um das Gespräch kommst du nicht herum.


    Wenn du nicht freigegeben wirst, könnte es schwierig werden. Aber dann hast du zumindest nicht schon einen Umzug hinter dich gebracht.

    Beurlaubung wäre dann natürlich weiterhin eine Option, aber ich hatte dich so verstanden, dass du schon gerne arbeiten willst.

    Das ist der Einstieg. Diese Selbstverpflichtung muss dann mit entsprechenden Aktionen und Veranstaltungen mit Leben gefüllt werden, um die Auszeichnung zu bekommen bzw. zu behalten.


    12,5% (32 206 Allgemeinbildende Schulen zu 4 006 Schulen "ohne Rassismus", Stand 2023) finde ich jetzt nicht so viel ...




    Mir ist es ja langsam schon unangenehm, mich als in Thüringen arbeitende Lehrkraft zu outen

    Das sollte dir absolut nicht unangenehm sein!


    Natürlich gibt es in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg tolle Schulen mit hervorragenden Kolleginnen und Kollegen. Es geht aber darum, wie lange diese Kolleginnen und Kollegen dort noch die Arbeit machen können, zu der sie sich verpflichtet haben. Statt Anekdoten und Erfahrungsberichte zu fordern (die aus genannten Gründen weder hier noch in den Medien zu lesen sein werden), schaue ich in der Tat lieber auf nachprüfbare Fakten.

    Ein weiterer Fakt ist, dass die AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt fordert, das Projekt "Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage" zu beenden.


    Wie wird man "Schule mit Courage"? Mindestens 70 Prozent der Schulmitglieder (Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte) müssen sich in einer geheimen Abstimmung dazu verpflichten, sich aktiv gegen Diskriminierung und Rassismus einzusetzen.


    Hallo vk,


    das Problem liegt nicht in einzelnen Anfeindungen und rassistischen Äußerungen oder rechtsextremen Übergriffen, die gibt es tatsächlich überall. Hanau und Istha liegen bekanntlich in Hessen.

    Der Unterschied besteht aber darin, wie damit umgegangen wird - und was im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD speziell auf Lehrerinnen und Lehrer in einigen Bundesländern zukommen kann.


    Sie sind als Lehrkraft den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet; das heißt, Sie müssen antidemokratische, rassistische, ... etc. Äußerungen und Aktionen ahnden, sonst machen Sie Ihren Job nicht; was aber noch schlimmer ist: das Unterrichtsklima wird unerträglich, wenn nicht alle Schülerinnen und Schüler das Gefühl haben dürfen, an einer Schule willkommen zu sein; wenn gleichzeitig der gesellschaftliche Trend (inklusive Landesregierung) dahin geht, bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgrenzen zu wollen und Sie das mit Ihrer eigenen Haltung nicht vereinbaren können, bleibt Ihnen im Zweifelsfall speziell als verbeamteter Lehrkraft (und das dürfte das Ziel vieler Lehrkräfte sein) nur der Antrag auf Versetzung - wie schwierig länderübergreifende Versetzungsverfahren sind, kann man hier in verschiedenen Threads nachlesen. Selbst einer Versetzung an eine andere Schule muss die Schulleitung zustimmen - und wenn es ohnehin einen empfindlichen Lehrermangel gibt, geht die Unterrichtsversorgung vor und man muss bleiben.

    Es bliebe dann nur der Antrag auf Entlassung auf eigenen Wunsch - was je nach Bundesland mit erheblichen finanziellen Einbußen und einer schlechteren Altersversorgung einhergeht.


    Und dann gibt es eben doch jenseits aller Polemik Unterschiede zwischen "Ost" und "West", die historisch und gesellschaftlich bedingt sind.

    Steffen Mau, gebürtiger Rostocker und Soziologe an der Humboldt-Uni zu Berlin, beschreibt die Unterschiede zwischen Ost und West in seinem jüngsten Buch sehr unaufgeregt, sachlich und lösungsorientiert. Fazit ist allerdings auch, dass sich an den gegenwärtigen Trends so schnell erst einmal nichts ändern wird.


    Ich kann Ihre Sorge um die Unterrichtsversorgung an Ihrer Schule sehr gut verstehen; aufgrund der geschilderten Umstände erscheint es aber vielen Lehrkräften momentan nicht ratsam, dieses Risiko einzugehen, zumal wenn man über eine Familiengründung, Hauskauf etc. nachdenkt, also die Faktoren, die einen schnellen Ortswechsel zusätzlich erschweren.

    Der Fairness halber noch die Ergebnisse der Gemeinderatswahl aus Cunewalde vom 17.6.2024:


    CDU: 44,4%

    AfD: 31,5 %

    FWVC: 24,1 %


    Dennoch ist der Trend leider auch in Sachsen recht eindeutig, und die "Brandmauer" wackelt in vielen Bundesländern mit großer AfD-Wählerschaft bereits.

    Zitat

    Wir als Eltern würden uns sehr freuen, wenn wir über diesen Weg die eine oder andere Lehrkraft finden können.


    Das ist verständlich und natürlich wählt nicht die Mehrheit die AfD. Ich würde aber denen zustimmen, die die politische Situation als größtes Ausschlusskriterium sehen:


    Die GEW Thüringen bereitet die Lehrer und Lehrerinnen dort bereits in Fortbildungen auf den Fall vor, dass im dortigen Bildungsministerium - je nach Ausgang der Landtagswahlen - künftig die AfD mitbestimmt. Man rechnet dort mit einer Kündigungswelle.

    In Mecklenburg-Vorpommern gab es jüngst eine kleine Anfrage der AfD im Landtag, welche Schulen, Lehrer, Klassen am Demokratietag (#ichstehauf) teilgenommen haben. Insgesamt keine guten Aussichten für die Kolleginnen und Kollegen, die sich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Menschenrechten verpflichtet sehen und im Zweifelsfall beim Ausüben ihrer Dienstpflichten (!) mit mangelnder Unterstützung oder Schlimmerem rechnen müssen.

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