Beiträge von monstera9

    Krass. Und wie hast du rechtzeitig vorher erfahren, dass du alle Berichte mitbringen musst? Und sind mit Berichte wirklich auch Therapeutenakten gemeint? Das wäre nämlich arg…

    Vielleicht kann mir noch jemand diese Fragen beantworten:


    Wie viel Informationen darf der AA anfordern bzw. wie viel bekommt er? Darf er bei meiner Therapeutin zB Dinge erfragen? Oder eine komplette Akte einsehen? Oder sogar Auskunft über meine Versicherungsdaten/-abrechnungen erhalten? Theoretisch muss ich ihn doch von jeglicher Schweigepflicht entbinden?

    Wenn dein früherer Psychiater dich weder umfassend behandelt hat, noch dir eine akkurate Diagnose erstellt hat: Was genau soll er dann deines Erachtens attestieren, außer der von ihm diagnostizierten Borderlinestörung?

    Meine Hoffnung war, dass er die Diagnose revidiert :/ ich hab gestern nochmals nachgeschaut und gesehen, dass auf seiner Überweisung zur Therapeutin tatsächlich statt Borderline „Persönlichkeitsstörung Impulsiver Typ“ steht - Keine Ahnung woher das jetzt kommt. Darüber wurde ich auch nie informiert. Entweder hat der sich vertippt, oder einfach irgendwas eingetragen. Mir wurde vermittelt, dass ich Borderline habe.


    Das Problem ist, dass er mir bis vor einem Jahr noch die Medikamente, die ich für meine Angststörung genommen habe, verschrieben hat, ich also noch „in Behandlung“ war. Ich weiß nicht was genau der AA sieht, kann der die ganze Akte einfordern? Weil dann ist es ja nicht ersichtlich, weshalb ich bei ihm in Behandlung geblieben bin (wie gesagt, war naiv und dachte mir nix dabei, hab halt auf den Arzt vertraut und darauf, dass er schon weiß, was er da tut). Ich hab halt erst durch mein aktuelles Studium (Psychologie) und durch die Therapie gemerkt wie unprofessionell er ist.


    Ich hab mich deswegen mit einem Chefarzt, der Neurologe und Psychiater ist in Verbindung gesetzt. Er meinte zu mir er wird eine komplette neue Erhebung machen. Wenn dort was anderes rauskommt (100% keine Persönlichkeitsstörung) - gebe ich dann den Quatsch vom alten Psychiater trotzdem an?

    Danke! Das hilft mir sehr. Mein Psychiater ist nämlich sehr unprofessionell. Er hat selbst keine eigene Diagnostik durchgeführt, sondern mich woanders hingeschickt und die Diagnose unhinterfragt einfach angenommen. Er hat auch keine Fragen zu meiner aktuellen Lebenssituation gestellt und generell habe ich ihn in 3.5 Jahren nur 2 mal „in echt“ gesehen. Medikamente hat er einfach am Telefon nach der Frage „Wie gehts Ihnen?“ angeordnet. War damals leider noch sehr naiv und dachte mir nix bei so einen Arzt….


    Ich habe jedenfalls vor ihn trotzdem um ein Gutachten zu beten, aber auch noch zu einem externen Psychiater zu gehen und ihm die Situation zu schildern, so habe ich dann ein zweites (bzw. mit dem Gutachten der Therapeutin ein drittes) Gutachten, das die „Heilung“ bzw. Fehldiagnose bestätigt. Ich hab auch im Internet viele wissenschaftliche Artikel darüber gefunden, dass Borderline eigentlich keine stabile Diagnose ist, besonders wenn sie so früh im Leben gestellt wird. Die könnte ich auch noch ausdrucken und mitnehmen.


    Ist es schlauer für die AA dann direkt zu einem Psychiater zu gehen? In der AA Liste sind nämlich einige Amtsärzte, die auch Psychiater sind. So könnte ich die Situation ja bei einem „Profi“ schildern, wohingegen ein „normaler“ Allgemeinmediziner vllt. nicht so viel Verständnis vom Krankheitsbild hat und beim Wort „Borderline“ direkt eine Schublade aufmacht.

    Danke für die Antwort! Das Problem ist ja, dass die Diagnose Borderline nicht mehr zutreffend ist. Wenn ich eine GbB beantrage, dann würde ich ja sagen, dass ich noch drunter leide - was ich ja nicht tue.


    Muss das Facharztgutachten vom behandelten Psychiater sein oder kann es auch wer anderes sein? Mein behandelnder Psychiater lebt in Österreich (so wie ich aktuell auch noch) und ich werde dementsprechend in 5 Jahren einen anderen Psychiater haben.

    Hallo liebes Forum,


    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich möchte ab diesem Jahr Lehramt (Gymnasium) in BAWÜ studieren. Nun habe ich das Problem, dass ich vor 3.5J die Diagnose Borderline bekommen habe. Meine aktuelle Psychologin hat eine erneute Testung durchgeführt und befunden, dass diese Diagnose nicht zutrifft, sondern die Diagnose Angststörung. Sie wäre auch bereit mir ein Gutachten zu schreiben. Ich würde auch noch zu einem Psychiater gehen, der mir das bestätigt. Kann es mir jedoch aufgrund der Diagnose(n) passieren, dass ich zum Ref gar nicht zugelassen werde und dann 5 Jahre Studium „umsonst“ waren? Ich möchte unbedingt Lehrerin werden aber muss familienbedingt in BAWÜ studieren.


    Zu der Diagnose: ich hab mich nie selbstverletzt, habe keine Narben, war nie in der Psychiatrie. Ich bin ausgebildete Sozialarbeiterin und arbeite seit 1.5 Jahren ohne Probleme in der gleichen Stelle. Ich würde mir auch ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen, in dem ersichtlich ist, dass ich belastbar, stressresistent und engagiert bin.


    Wie schätzt ihr das ein? Kann ich aufgrund einer nicht mehr zutreffenden Diagnose nicht zum Ref zugelassen werden? Die Verbeamtung ist dann noch ein ganz anderes Thema…

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