Beiträge von Aufs_Neue

    Hallo in die Runde,

    bei manchen Stellenausschreibungen bei VERENA findet sich die Formulierung "Zulässig sind nur Bewerber, die eine Mindestbeschäftigungsdauer von 6 Monaten gewährleisten können".

    Ich frage mich, wie ich das verstehen soll. Heißt das, dass es keine Kündigungsmöglichkeit gibt, oder hat man an der Schule schlechte Erfahrungen gemacht und alle früheren Vertretungslehrer sind nach 1-2 Monaten abgesprungen? Das würde mir dann zu denken geben...

    Ich wäre dankbar, wenn ihr mir mit Infos weiterhelfen könntet.

    Guten Morgen,


    wie weist man denn in einer Bewerbung für die PE (Grundschule in NRW) die Studienleistungen nach? Muss man da auch die Tabellen aus Anlage 1a und 1b ausfüllen, die für die OBAS gedacht sind? Und dann das zweite Fach und die einschlägige Berufserfahrung einfach leer lassen? Für die Grundschule in NRW benötigt man für die PE ja kein zweites Fach und auch keine einschlägige zweijährige Berufserfahrung.

    Oder kann ich da eine freie Tabelle erstellen?


    Und falls man diese offiziellen Tabellen doch ausfüllen muss, wie weise ich denn Kindererziehungszeiten nach? Geburtsurkunden und Kitaverträge? Ich bin freiberuflich tätig und habe daher keine Arbeitgeberbescheinigungen oder so etwas...


    Ich habe irgendwie Sorge, dass meine Bewerbung aus irgendwelchen formalen Gründen abgelehnt werden könnte, und finde zu diesen Fragen leider keine Antworten.


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Guten Morgen,


    mal eine Frage zur Pädagogischen Einführung: Stimmt es, dass man die Pädagogische Einführung zwar für ein bestimmtes Fach macht, trotzdem aber noch ein zweites Fach braucht?

    Und welches wäre das dann, kann das auch ein Fach sein, das man nicht studiert hat? Ich dachte immer, für die Pädagogische Einführung würde man nur ein Fach benötigen...

    Guten Morgen,


    ich habe mal eine Frage zur Formulierung in Stellenausschreibungen. Wenn dort steht "Die Qualifizierung erfolgt gemäß der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS), bedeutet das dann, dass die "Pädagogische Einführung" ausgeschlossen ist?


    Schon einmal vielen Dank für eure Antworten!

    Hallo Schnepfilein,

    ich habe gerade deinen Beitrag hier gelesen. Mich würde sehr interessieren, wie es bei dir damals weitergegangen ist, vielleicht könntest du das hier einmal erzählen?

    Ich befinde mich nämlich gerade in einer ähnlichen Situation, daher wäre ich für hilfreiche Informationen wirklich sehr dankbar. Ich bin Dipl.-Übersetzerin und Konferenzdolmetscherin für Französisch und Englisch und habe schon einmal ersten Kontakt zur Beratungsstelle der Bezirksregierung aufgenommen. Anscheinend umfasste mein Studium aber anteilig nicht genug Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft. Nun habe ich gehört, dass durchaus Übersetzer/Dolmetscher als Seiteneinsteiger an Grundschulen in NRW eingestellt wurden, und frage mich, welche Veranstaltungen anerkannt wurden. Hilfreiche Tipps wären ganz toll!

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