Hi TheRealBolzbold,
danke für den Link. Die Frage bleibt dieselbe, steht jemandem, der in Stufe 2 ist, Stufe 1 und 2 zu oder nur Stufe 2, weil Stufe 1 in Stufe 2 bereits inkludiert ist?
Hi TheRealBolzbold,
danke für den Link. Die Frage bleibt dieselbe, steht jemandem, der in Stufe 2 ist, Stufe 1 und 2 zu oder nur Stufe 2, weil Stufe 1 in Stufe 2 bereits inkludiert ist?
Hallo,
kann mir jemand den Familienzuschlag in NRW erläutern?
Ich beziehe mich auf folgende Tabellen (Seite 1):
https://www.finanzverwaltung.n…chlag%20ab%2001.12.22.pdf
Wie sind hier die drei Stufen zu verstehen?
Gilt Stufe 1 für Verheiratete (ohne Kinder)?
Stufe 2 dann für Verheiratete mit 1 Kind und Stufe 3 dann verh. + 2 Kinder?
Ist in Stufe 2 die erste Stufe schon inbegriffen? Also sind die Zuschläge in der zweiten Tabelle (Stufe 2) ein gemeinsamer Betrag, bestehend aus dem Zuschlag für den Status "Verheiratet" und dann noch der Zuschlag für ein Kind? Oder wie darf ich das verstehen?
Hallo zusammen,
danke euch für eure vielen Antworten. Ich habe verstanden, dass das Gesetz sagt, dass ich meine Planung für 2 Jahre offenlegen muss. Und jeder "Paragrafenreiter" wird sich wohl auf dieses Gesetz beziehen. Trotzdem lese ich ganz klar auf o.g. Seite:
"Die Eltern haben die Möglichkeit, sich bei der Antragstellung nur für den Zeitabschnitt festzulegen, der für sie zu diesem Zeitpunkt planbar ist. Viele Eltern wählen lieber die Möglichkeit, anschließend einen Verlängerungsantrag zu stellen, weil sie Entscheidungen über einen Wiedereinstieg in den Beruf erst später (z. B. nach einem Jahr) fällen wollen oder können. Sowohl Verlängerungen als auch Verkürzungen einer Elternzeit sind also möglich, bedürfen aber der Zustimmung der Schulbehörde. Nach bestehender Rechtslage sind kaum Gründe vorhanden, eine Verlängerung der Elternzeit abzulehnen. Eine vorzeitige Rückkehr aus der Elternzeit kann dagegen auf Probleme stoßen, da in der Regel Vertretungsverträge mit anderen Personen geschlossen wurden."
Deshalb meine Frage. Falls man einfach nicht 2 Jahre mit Gewissheit so akribisch durchplanen kann, kann man wenigstens hoffen, dass ein Verlängerungsantrag durchgeht?
Hat denn jemand Erfahrungen mit einem Verlängerungsantrag?
Guten Tag
hat jemand von euch Erfahrung mit Elternzeit? Mein Man und ich erwarten im Mai ein Kind. Wir sind gerade ein bisschen dabei, die Elternzeit zu planen. Ehrlich gesagt fällt es uns schwer, gleich 2 Jahre im Voraus zu planen. Ich habe u.a. hier: (https://www.personalrat-ge-dt.de/elternzeit/) nachlesen können, dass eine Verlängerung grundsätzlich möglich ist. D.h. wir würden z.B. erstmal die ersten 6 Monate planen und anschließend einen Verlängerungsantrag stellen. Auf der o.g. Seite steht, dass eine Verlängerung im Prinzip zwar genehmigungspflichtig ist, aber im Grunde genommen nicht wirklich abgelehnt werden kann. Daher meine Frage an euch:
Wer hat Erfahrungen damit, die Elternzeit zu verlängern? Geht das frühestens nach 1 Jahr oder darf ich das, wie eben beschrieben, z.B. schon nach 6 Monaten oder so machen?
Wurde bei jemanden von euch der Antrag auf Verlängerung ggf. abgelehnt? Und falls ja, mit welcher Begründung?
Dann habe ich gelesen, dass die Elternzeit (Beginn oder Ende) als beamtete Lehrkraft in NRW immer den Abstand zu den Ferien haben muss, wie die Dauer der jeweiligen Ferien auch ist. D.h. wenn ich meine Elternzeit vor den Herbstferien beenden möchte, dann muss ich das 2 Wochen vor den Ferien machen, sodass ich die Herbstferien nicht "ausspare". Habe ich das richtig verstanden?
Allerdings lese ich auch, dass das Ende der Elternzeit auch in den Sommerferien enden darf, wenn bei der Schule, an der man arbeitet, in der letzten Woche obligatorisch schon Konferenzen, Fortbildungen, etc. stattfinden und das auch durch die Schule bekanntgegeben wurde.
Was bedeutet in dem Fall IN den Sommerferien? Darf ich die Sommerferien dann komplett aussparen? Also wäre dann mein erster Arbeitstag dann der erste Tag nach den Sommerferien? Oder muss ich dann in der letzten Woche der Ferien schon in der Schule sein und bin bzgl. der Konferenzen etc. anwesenheitspflichtig?
Danke euch im Voraus!
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