Hallo zusammen,
danke euch für eure vielen Antworten. Ich habe verstanden, dass das Gesetz sagt, dass ich meine Planung für 2 Jahre offenlegen muss. Und jeder "Paragrafenreiter" wird sich wohl auf dieses Gesetz beziehen. Trotzdem lese ich ganz klar auf o.g. Seite:
"Die Eltern haben die Möglichkeit, sich bei der Antragstellung nur für den Zeitabschnitt festzulegen, der für sie zu diesem Zeitpunkt planbar ist. Viele Eltern wählen lieber die Möglichkeit, anschließend einen Verlängerungsantrag zu stellen, weil sie Entscheidungen über einen Wiedereinstieg in den Beruf erst später (z. B. nach einem Jahr) fällen wollen oder können. Sowohl Verlängerungen als auch Verkürzungen einer Elternzeit sind also möglich, bedürfen aber der Zustimmung der Schulbehörde. Nach bestehender Rechtslage sind kaum Gründe vorhanden, eine Verlängerung der Elternzeit abzulehnen. Eine vorzeitige Rückkehr aus der Elternzeit kann dagegen auf Probleme stoßen, da in der Regel Vertretungsverträge mit anderen Personen geschlossen wurden."
Deshalb meine Frage. Falls man einfach nicht 2 Jahre mit Gewissheit so akribisch durchplanen kann, kann man wenigstens hoffen, dass ein Verlängerungsantrag durchgeht?
Hat denn jemand Erfahrungen mit einem Verlängerungsantrag?