Beiträge von kmille

    So war es bei mir auch. Hab das rein zweckorientiert gewählt.

    Richtigerweise entfiel dann aber schon gegen Ende meiner Schulzeit die Latinumpflicht in fast allen Studienfächern.

    • Mit ist Latein nie als Wissensschaftssprache begegnet. Fachworte zähle ich definitiv nicht als 'ganze Sprache'.

    Das galt bis ins 18. Jahrhundert.


    Reicht doch eigentlich, dass es ein tolles Fach und eine weitere Alternative in der Schule ist und dass man als Geschichtsbuff für europäische Geschichte und Kirchengeschichte damit viele Primärquellen lesen kann.

    :thumbup:


    Dass man für das Studium einer romanischen Sprache allerdings an manchen (allen?) Universitäten kein Latinum mehr benötigt, halte ich für eine bedauerliche Entwicklung.

    *Dass die 5 versprengten Lateiner*innen in irgendwas besser wären als der Rest, simmt überhaupt nicht. Oftmals ist sogar das Gegenteil der Fall. Dieses Schuljahr entscheidet sich das beste Maturzeugnis zwischen einem Mann mit Schwerpunktfach Spanisch und einer Frau mit Schwerpunktfach Biologie/Chemie. Unsere Spanisten sind noch auffallend oft ganz oben mit dabei.

    Ist ja legitim. Für manche ist der Punkt in Latein hart, aber immer noch leichter verdient als in der Naturwissenschaft oder einer modernen Fremdsprache. Genauso anders herum. Die spannende Frage ist ja, ob der Mann oder die Frau nicht auch in Latein ebenso gut abschneiden würde. Ich vermute schon. Auch gute und sehr gute Lateinschüler*innen wählen bei uns übrigens nach der 10. und 11. Klasse Latein ab, weil es nicht ins gewünschte Profil passt.

    Latein ersetzt aber eine Sprache. Jede andere Sprache hat direkten Alltagsbezug, Latein nicht.

    Ganz so pauschal kann man das bezüglich des Alltagsbezugs nicht sagen. Latein war bzw. ist Wissenschaftssprache, es gibt überall und ständig Bezüge, mir fallen spontan die Worte plus und minus ein.

    Natürlich ist Latein heute anders ausgerichtet als moderne Fremdsprachen, weniger auf Kommunikation als auf Sprachreflexion. Um die Spielräume einer (jeden) Sprache kennenzulernen, braucht es in der Konsequenz auch Grammatikwissen.

    Ich persönlich finde es gut, dass es die Wahlmöglichkeit gibt und wenn es überhaupt Wahlmöglichkeiten gibt, wie in anderen Bereichen des Lebens auch. Wem Latein nicht zusagt, der wählt eben etwas anderes.

    In der Praxis auch. Letztlich soll diese Regelung lediglich davor schützen, dass Prüfungsaufgaben gestellt werden, die nicht KC-konform sind oder deren Mischung zu stark in den höheren Anforderungsbereichen angesiedelt ist. Wenn man hingegen transparent machen kann, dass die Prüfungsaufgaben zum Unterrichtsverlauf und den fachlichen Vorgaben passen, dann steht einer Genehmigung der Arbeit i.d.R. nichts entgegen.

    An meiner Ref-Schule bzw. in den Schulen meiner Mitreffis (wir haben das als Anlass zu einem Thematisieren im Seminar genommen) wurde nur nachgeschrieben, weil bzw. wenn LuL selbst gesagt haben "oh dann schreibe ich neu".
    Ganz ernsthaft: ich habe genug Arbeit und plane meine Aufgaben verantwortungsbewusst. Wenn ich merke, dass ich übers Ziel hinaus geschossen bin, brauche ich keine Drittelregelung, um in der Bewertungsskala oder nächsten Arbeit einen Ausgleich zu finden.
    Wenn SuS aber nicht lernen, lass ich mich (erst recht) nicht dazu zwingen, zu wiederholen.

    Wenn das an euren Schulen so gehandhabt werden kann, klingt das gut. Ein Fall von kollektiver Verweigerung ist auch unstrittig. Manchmal habe ich aber den Eindruck, dass die KCs nicht mehr Realitäts-konform sind, wenn regelmäßig von Wiederholungsfällen im Lehrerzimmer zu hören ist. Keinem der Kollegen, auch schon von Koordinatoren erlebt, würde ich realitätsferne Ansprüche unterstellen. Wer genug Arbeit hat, zieht dann andere Konsequenzen.

    So stimmt es allerdings auch nicht (zumindest für NDS).
    vereinfacht gesagt: WENN es der Fall ist, reicht es auch aus, aufzuzeigen, dass die Klassenarbeit machbar war (mit dem bisherigen Unterrichtsverlauf und vorab-Aufgaben) und dann kann die Arbeit von der Schulleitung bestätigt werden.
    Hatte ich im Ref.
    Als Refin.

    knapp 50% unter der 4.

    War überhaupt kein Problem, auch wenn die ganze Lerngruppe genau darauf gepokert hatte und davon ausgegangen ist, neu zu schreiben.

    In der Theorie hast du damit natürlich völlig recht. ;)

    Ich weiß, dass du das anders siehst. Wir müssen das auch nicht nochmal aufrollen, aber mein Leben wäre einfacher ohne SoMi und gerechter fände ich es persönlich auch. Nochmal durchkauen müssen wir das aber nicht, das war nur eine Randnotiz in diesem Thread.

    Auch nur eine Frage am Rande (da könnte man in dem Zusammenhang auch ein großes Fass aufmachen): In NRW gibt es im schriftlichen keinen Drittelparagraphen, oder?

    Aus meiner Klasse sind 5 Schüler:innen mit dem Rad zur Schule gekommen, die das sonst nicht tun (ÖPNV oder Elterntaxi). Viele sind auch mit dem Rad zum Sport, zu den Pfadis, zu Freunden ... gefahren, die das sonst nicht tun.


    Aber ich bin aus der Diskussion mit dir raus. Manchmal habe ich den EIndruck, du willst andere Standpunkte/Optionen gar nicht verstehen.

    Ist ein tolles Projekt für die Schulgemeinschaft.


    Sofern man die Ergebnisse nicht händisch einträgt, sondern trackt, werden diese anonymisiert durch die TU Dresden ausgewertet und den Kommunen zur Radverkehrsplanung zur Verfügung gestellt.

    Bei uns sind Zeugnisübergabe und Abiball ebenfalls getrennt. Der Abijahrgang lädt das Kollegium zur Übergabe ein. Dienstpflicht ist die Zeugnisübergabe nicht. Kleine Aufmerksamkeiten wurden von den Abiturienten in dem großen Rahmen ab und an mal an die Oberstufenleitung übergeben. Falls Tutanden ihren Tutoren oder ein Kurs dem Kurslehrer noch etwas überreichen möchten, finden die da ein anderes Zeitfenster für.

    also das..

    find ich jetzt noch überraschender, als dass Eltern dabei sind: Es gibt keine einheitlichen Regelungen darüber, wann Nachprüfungen und Notenausgleich möglich sind, sondern das wird wirklich abgestimmt?

    Klar gibt es einheitliche Regelungen (z.B. AVO-Sek I §23), nur gilt darin auch Absatz 7:


    (7) Ob die Konferenz von Möglichkeiten des Ausgleichs nach den Absätzen 4 bis 6 Gebrauch

    macht, steht in ihrer pflichtgemäßen Beurteilung. Die Entscheidung richtet sich danach, ob die

    Zuerkennung der jeweiligen Berechtigung nach dem allgemeinen Leistungsbild der Schülerin

    oder des Schülers gerechtfertigt erscheint. In die Beurteilung sind die unter pädagogischen

    und fachlichen Gesichtspunkten wesentlichen Umstände des Einzelfalles einzubeziehen.

    Nüchtern: Umsetzung des NschG.

    Die Gründe des Normgebers für die Beteiligungsrechte? Da sehe ich wie nani Transparenz oder Wertschätzung aller Beteiligten im Sinne der "vertrauensvollen Zusammenarbeit". Für den angesprochenen Datenschutz gibt es im NSchG den §41.

    Bei uns endet an dem Tag der Konferenzen der Unterricht bereits um 11 Uhr, damit es nach einer 45 min- Pause für alle früher starten kann.

    Interessant. Müssen in BW keine Elternvertreter in der Konferenz anwesend sein? Die Uhrzeit gilt bei uns als völlig unzumutbar.

    Das finde ich überhaupt nicht witzig. Du solltest niemals so verallgemeinern, da du ja nicht alle Lehrkräfte kennst. Korinthenkacker finde ich auch als Begriff nicht angemessen und bei Satzzeichen reicht es wirklich aus, wenn du jedes nur einmal verwendest.

    Man könnte einwenden, die Aussage sei vielleicht nicht ganz ernst gemeint gewesen, was wiederum nur die Aussage bestätigt. :P

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