Beiträge von kmille

    Nüchtern: Umsetzung des NschG.

    Die Gründe des Normgebers für die Beteiligungsrechte? Da sehe ich wie nani Transparenz oder Wertschätzung aller Beteiligten im Sinne der "vertrauensvollen Zusammenarbeit". Für den angesprochenen Datenschutz gibt es im NSchG den §41.

    Bei uns endet an dem Tag der Konferenzen der Unterricht bereits um 11 Uhr, damit es nach einer 45 min- Pause für alle früher starten kann.

    Interessant. Müssen in BW keine Elternvertreter in der Konferenz anwesend sein? Die Uhrzeit gilt bei uns als völlig unzumutbar.

    Das finde ich überhaupt nicht witzig. Du solltest niemals so verallgemeinern, da du ja nicht alle Lehrkräfte kennst. Korinthenkacker finde ich auch als Begriff nicht angemessen und bei Satzzeichen reicht es wirklich aus, wenn du jedes nur einmal verwendest.

    Man könnte einwenden, die Aussage sei vielleicht nicht ganz ernst gemeint gewesen, was wiederum nur die Aussage bestätigt. :P

    „In“ der Klausur, nicht „während“. Man klappt das Heft oder die Mappe zuhause auf und stellt fest, dass da ein „Lernzettel“ drin ist, dessen Inhalt für die Klausur hilfreich ist. Auch wenn die Schülerin dann sagt, dass sie sich nur kurz vor der Klausur einen Sachverhalt noch einmal angesehen hat und den Zettel während der Klausur nicht benutzt hat, darf ich den Teil der Klausur, für den der Zettel nützlich war, mit „ungenügend“ bewerten. In NRW nur den Teil, in anderen Bundesländern die ganze Klausur.

    Eine deiner Schülerinnen hat es mal geschafft, den "Lernzettel" mit ihrer Klausur abzugeben? ^^

    Unabhängig davon: Auch wenn der Zettel nicht hilfreich sein sollte, weil vielleicht nicht genau die Inhalte in der Klausur abgefragt wurden, bestand die Täuschungsabsicht. Selbstverständlich führt das zu einer ungenügenden Bewertung, zumal die Prüflinge sicher zuvor belehrt worden sind, Täuschungsversuche zu unterlassen. Dass man da in NRW nur den betreffenden Teil mit ungenügend bewerten darf, finde ich sehr fragwürdig.

    HA sollen dem Einüben dienen, manchmal auch der Vorbereitung.

    Deshalb gibt es bei mir regelmäßig schriftliche HA (auch eine Form der Binnendifferenzierung) zum Üben, die dann im Unterricht besprochen werden. Da können dann auch Fragen geklärt werden. Man merkt natürlich, wer meint, er/sie habe die Übungszeit nicht nötig.

    Spannend, das sind ja gewaltige Unterschiede allein zwischen NRW, NDS und Thüringen. Gibt es da außer der Haushaltslage sachliche Gründe für?

    Hallo zusammen,

    mich würde der Stellenkegel in Niedersachsen und zum Vergleich in anderen Bundesländern interessieren, vorrangig an den Gymnasien, gerne auch an anderen Schulformen.

    Für Niedersachsen mal folgende Überlegung: Im Haushaltsplan des MK sind an den Gymnasien ohne die Leiter*innen grob 1100 A15-Stellen für ständige Vertreter*innen und Koordinator*innen, 3700 A14-Stellen und 9700 A13-Stellen jeweils für die letzten drei Jahre ausgewiesen. Das wäre dann grob ein Stellenkegel von 8% A15, 25% A14, 67% A13.

    Deckt sich in etwa mit der Verteilung an meiner Schule (etwas mehr A13), was vermutlich noch mit der Schülerzahl, Teilzeitquote und meiner vereinfachten Rechnung zusammenhängt.


    Wie sieht es in Euren Schulen und Bundesländern aus?

    Diese dürfen NICHT zensiert werden, sondern nur mit Piktogrammen oder Kommentaren versehen werden. By the way: Mappen dürfen nicht zensiert werden! Leider scheren sich noch viele Schulen in Niedersachsen einen feuchten Kehricht darum. Weil "man das doch immer so gemacht hat"...

    Welcher Erlass in Niedersachsen regelt das bzw. wird so ausgelegt? Ich finde es nicht.

Werbung