Ja, es geht um Teilzeit in Elternzeit, weil ich noch bis nächsten März Elternzeit habe.
Was ab April dann ist?? Keine Ahnung.
Aber der Teilzeit in Elternzeit - Antrag brächte mir tatsächlich keine Nachteile?
Ja, es geht um Teilzeit in Elternzeit, weil ich noch bis nächsten März Elternzeit habe.
Was ab April dann ist?? Keine Ahnung.
Aber der Teilzeit in Elternzeit - Antrag brächte mir tatsächlich keine Nachteile?
Ja, ich war davor immer Vollzeit.
Der Mutterschutz fällt dann aber teilweise ins neue Schuljahr, in dem ich ja dann nur Teilzeitlehrkraft wäre, würde ich den Antrag abgeben.
Könnte ich sonst irgendwelche Nachteile haben?
Ich bin gerade in Elternzeit und hätte im neuen Schuljahr wieder in Teilzeit begonnen.
Nun bin ich aber erneut schwanger und unterbreche zum Juli die Elternzeit für Mutterschutzleistungen.
Das Schulamt sagt nun, ich solle den Teilzeitantrag für nächstes Jahr dennoch ausfüllen, sollte mit der Schwangerschaft was schiefgehen.
Habe ich dadurch Nachteile? Bekomme ich im Mutterschutz trotzdem volles Gehalt oder nur den Teilzeitanteil?
War jemand bereits in der Situation?
Unterscheidet sich die Frist zum Stellen des Teilzeitantrags in Elternzeit von anderen Anträgen, die jetzt im Februar abgegeben werden müssen?
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