Ich frage mich, ob oder wie weit Schulleitungsmitglieder berechtigt sind, den Mailverteiler der Schule zur Weiterleitung von Werbung mit Der Zielgruppe Lehrer zu nutzen. Heute erhielt mein Kollegium die Kontaktinformationen einer Versicherungsvertreterin (sogenannte Schulbeauftragte) einer privaten Krankenversicherung. Kurz darauf wies die Schulleitung auf mehrere kostenpflichtige Fortbildungen eines privaten Anbieters hin. Zuhause steht unter meinem Briefkasten ein Papierkorb. Meine Dienstmails muss ich allerdings brav checken. Gibt es in Sachen Werbung in der Schule auch zugunsten von Lehrkräften eine rechtliche Grenze?