Hallo zusammen,
ich bräuchte eventuell eine Auskunft über das Referendariat.
Ich habe mein erstes Staatsexamen Ende 2020 gemacht. Während meines Studiums habe ich mich selbstständig gemacht und bereits zu Studienzeiten gemerkt, dass meine Selbstständigkeit sehr gut funktioniert. Mein Studium habe ich dadurch nicht vernachlässigt und sogar mit Auszeichnung bestanden. Während der Examensprüfung bekam ich von meinem Prof. noch das Angebot zu promovieren.
Nach dem Staatsexamen habe ich mich allerdings dazu entschlossen aufgrund von Familienplanung, Heirat etc. erstmal selbstständig zu bleiben, Geld zu verdienen und Rücklagen zu bilden. Das hat soweit gut funktioniert und nach wie vor sind die Einkünfte aus meiner selbstständigen Tätigkeit sehr gut.
Zu Beginn diesen Jahres habe ich mit meinem ehemaligen Prof. gesprochen, der nach wie vor daran interessiert daran ist, dass ich bei ihm promoviere.
Ich liebe die Wissenschaft und mich hat das Thema Promotion auch nie los gelassen. Ich würde sehr gerne promovieren, frage mich nun, ob ich nach einer Promotion überhaupt noch Anspruch auf einen Platz für das Referendariat habe. Im Winter diesen Jahres würden die 4 Jahre nämlich enden. Bisher habe ich von einer solchen Regelung nur in BaWü gelesen. In BaWü soll es dort ja eine solche Regelung geben.
Dort möchte ich mich allerdings nicht bewerben. In Frage kämen für mich RLP, NRW und das Saarland.
Gibt es hier eventuell Lehrer oder angehende Lehrer, denen es ähnlich ging?
Liebe Grüße,
Stefan