Beiträge von Killercat

    Dann erkläre ich die Logik gerne noch einmal. Dem sei vorweggenommen, dass ich natürlich die genaue Ausgangslage bei euch nicht kenne, und deswegen mich eher auf den allgemeinen Umstand beziehe, den du beschreibst.

    Dazu sei gesagt, dass ich in einem Umfeld arbeite, in dem die Anforderungen als ähnlich hoch beschrieben werden und wo der Fokus ebenfalls in erhöhtem Maße auf Leistung liegt. Leider haben viele Kinder hier nicht die Ressourcen, um diesen Leistungsumfang und diese Anforderungen zu bewältigen, und fallen deswegen sehr schnell sehr weit durchs Raster (und landen etwa mit ach und krach auf einer Hauptschule, wenn eigentlich ein Realschulabschluss drin gewesen wäre). Das nur soweit zu dem Winkel, aus dem ich argumentiere.

    Mit den geschilderten Anforderungen geht auch ein gewisses Maß an Unterstützungsbedarf einher. Denn, wie du bereits korrekterweise beschrieben hast, kommen nicht alle Kinder mit den Anforderungen klar. In erster Linie nehme ich hier die Eltern in die Verantwortung. Es ist (meiner Meinung nach) Aufgabe der Eltern, für die Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Nun gibt es aber natürlich nach wie vor jene Kids, denen zuhause keine Unterstützung geboten werden kann.
    In diesem Fall sollte es die Aufgabe der Schule sein, die Unterstützung im Rahmen ihrer Ressourcen zu bieten. Habe ich als Schule ein entsprechend hohes Anforderungsniveau, so muss ich mit gängigen Mitteln (etwa Testverfahren wie die HSP o.ä.) den Leistungsstand der Kids erheben und ein Förderkonzept anbieten, welches es den Kindern ermöglicht, die Anforderungen auch zu erreichen.

    Gibt es hingegen kein ausgeprägtes Förderkonzept an der Schule, so ist dies Aufgabe der Eltern. Und - zugegeben etwas pauschalisierend - dafür haben Eltern aus bildungsfernen Schichten oft einfach nicht die Ressourcen. Somit wären wir dann an dem Punkt, dass die Eltern für ihr Kind Unterstützung von außen brauchen. Und das wiederrum ist eine Frage des Geldes. Ergo wird Bildung somit wieder zur Geldsache.

    Ohne Kenntnis über die spezielle Situation zu haben, finde ich solche Fälle im Allgemeinen etwas fragwürdig. Lernziele (ausschließlich) durch eine schriftliche Arbeit zu überprüfen entspricht (m.M.n) nicht mehr den heute vorgegebenen Rahmenbedingungen.
    Ganz davon abgesehen muss eine Schule mit hohem Leistungsanspruch stets ein entsprechendes Förderkonzept bieten können, da Bildung ansonsten zur Geldfrage wird. Und damit wären wir dann wieder in System von < 2000, und hätten ferner bewiesen, dass das deutsche Schulsystem in diesen Fällen nichts gelernt hat.
    Übrigens finde ich den Zusammenhang zwischen Leistungsdruck (der ja durch die vielen LZK entsteht) und guter Leistung in den Vergleichsarbeiten fragwürdig. Genauso ließe sich im Zusammenhang argumentieren, dass Noten in der Grundschule abgeschafft werden müssen, da die entsprechend hochrangingen europäischen Vertreter im Rahmen von PISA alle samt ohne Noten in der Grundschule arbeiten.

    Kurze Bemerkung - aufgrund des Niveaus auf hohe Anmeldezahlen zu schließen, halte ich für faktisch nicht haltbar. Es gibt keine Schulplätze in Deutschland, und da spielen Wohnortnähe und andere Faktoren eine deutlich größere Rolle.

    eigentlich darfst du in Klasse 2 gar keine Noten geben, oder? Nur wenn ihr beschlossen habt, die Kinder am Ende der 2 an Noten heranzuführen, dann liegt es m.E. in deinem Ermessen, wie du das machst.

    Joa, aber an meinem lieben Arbeitsplatz wird scheinbar nach dem Motto verfahren "wo kein Kläger da kein Richter". Ich weiß, dass ich in der 2 keine Noten geben darf. Ein Hinweis darauf wurde abgetan mit "haben wir schon immer so gemacht, also machen wir das auch weiter".


    Zum einen sagt das agitierte, dass die Klassenarbeit nicht allein Abfragen sein soll. Wenn du eine Arbeit schreibst, muss es innerhalb der Arbeit auch andere Aufgabenformate geben, in denen die SuS ihr Wissen anwenden, um eine Aufgabe zu lösen oder um etwas zu beurteilen.


    Sachunterricht - weil du das ausgewählt hattest: Du kannst statt einer Arbeit in NDS auch einen über mehrere Stunden erarbeiteten Steckbrief bewerten, eine Planarbeit zu einem Thema, ein Protokoll oder etwas anderes, das die Schüler:innen im Unterricht erstellen.

    Man kündigt vorab an, dass es bewertet wird und bei längeren Formaten sammelt man es am Ende der Stunde ein und teilt es dann wieder aus.

    Auch das ist mir beides bewusst, vielen Dank dafür :-). Interessant finde ich es nur deswegen, weil ich damit (effektiv) einen 12 Seiten Test in einem Zeitraum von 4h bearbeiten lassen kann. Dass es dabei keine Regelung gibt, ist mir sehr fremd. Zumal - soweit ich weiß - die Regelung für die Sek 1 und aufwärts in NRW durchaus existiert.
    (Das Beispiel mit den 12 Seiten ist im Übrigen durchaus so auf Anordnung unserer Schulleitung durchgeführt worden, auch wenn es schwer zu glauben ist.)

    Der Unterschied zw. Tests und Klassenarbeiten ist, dass erstere sich auf einen kürzeren Lernzeitraum beziehen, kürzer sind und auch weniger Inhalte abfragen.

    So kenne ich es halt auch (insbes. gemäß den Definitionen und Rahmenbedingungen aus der weiterführenden Schule). Interessant finde ich nur den eben erwähnten Umstand, dass es (zwecks fehlender Rahmenbedingungen für die GS) zu Situationen wie dem beschriebenen 12 Seiten Test kommen kann.
    Weil mich dieser Umstand interessiert, habe ich diesbzgl. mal eine Anfrage ans Schulministerium gesendet - nicht, dass ich da eine wie auch immer geartete Antwort erwarte (und wenn eine kommt, dann wird es wenig konkretes beinhalten).

    Grüße

    Hallo zusammen,

    ich bin - nach einem Hinweis aus einer anderen Diskussion - verstärkt den rechtlichen Rahmenbedingungen von Unterricht in der Grundschule nachgegangen. Dabei haben sich einige Fragen bei mir aufgetan, die sich grob unter dem gewählten Titel zusammenfassen lassen.

    Lasst mich euch meinen Gedankengang skizzieren:

    Unter diesen wundervollen Adresse findet sich

    https://www.schulministerium.nrw/die-grundschule-von-bis-z

    Zitat

    In der Klasse 1 und 2 werden keine schriftlichen Arbeiten geschrieben, kurze schriftliche Übungen sind zugelassen. In Klasse 3 und 4 werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch schriftliche Klassenarbeiten geschrieben, die nur in den Fächern Deutsch und Mathematik auch benotet werden.

    Das ist erstmal schön und gut - und interessant zu wissen, dass Klassenarbeiten im Englischunterricht unbenotet zurückgegeben werden. Hier taucht dann das erste Mal die Frage auf - was definiert eine "kurze schriftliche Übung"?

    Ferner wird an meiner Schule bereits ab Klasse 2 in den Fächern Mathe Deutsch und Sachunterricht die Leistung mittels schriftlichen Arbeiten überprüft (2er haben heute einen 3 seitigen Epos zu Wortarten schreiben dürfen). Das wiederrum hat mich dazu verleitet, in den Lehrplan Sachunterricht reinzuschauen.

    Dort heißt es:

    Zitat

    Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte allein kann dabei den

    zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden. Die
    Kompetenzerwartungen des Lehrplans ermöglichen eine Vielzahl von mündlichen, schriftlichen und praktischen Überprüfungsformen.

    Der für mich interessante Part ist hier wieder das "schriftliche Überprüfungsformen" - was heißt das jetzt? Ich darf ja keine Klassenarbeit schreiben.
    Fachbezogen wäre das hier (erstmal) noch zu verschmerzen, wenn ich entweder auf die "Tests" zurückgreife, oder aber einfache schriftliche Leistungen im Kontext des Unterrichts mit in die Bewertung nehme. Fehlt hier aber die dezidiert - schriftliche Überprüfung, also ein Test/eine Arbeit, so würde die Note am Ende einzig und allein aufgrund sonstiger Mitarbeit entstehen. Das kann auch nicht richtig sein.



    Für mich wäre es jetzt somit einmal interessant zu wissen, welche (rechtlichen) Rahmenbedingungen es für Test / Klassenarbeiten gibt. Die Klassenarbeit als Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung am Ende einer Unterrichtseinheit ist mir ja geläufig (wobei ich die rechtliche Grundlage hierzu auch nicht finden kann), aber was ist mit einem "Test"? Und daran angrenzend die Problematik: wenn ich in den Fächern keine schriftlichen Arbeiten (im Sinne Klassenarbeiten) schreiben darf (siehe Gesetzestext oben), kann es dann adäquat sein, eine Note "nur" auf Basis sonstiger Mitarbeit zu bilden?

    Grüße und vielen Dank

    Nach einiger Recherche bin ich mir noch immer nicht zu 100% über eine rechtliche Argumentation im Klaren. Für mich ist das ein Fall von Auslegungssache. Aber fangen wir mal an, was ich gefunden habe:


    In der ADO §21 Absatz 4 heißt es:


    Zitat

    Hält die Schulleiterin oder der Schulleiter allgemein oder im Einzelfall die Notengebung einer Lehrerin oder eines Lehrers für unvereinbar mit den Vorschriften zur Leistungsbewertung oder allgemeinen Bewertungsgrundsätzen und ist darüber kein Einvernehmen unter den Betroffenen zu erreichen, ist die Entscheidung der fachaufsichtlich zuständigen Schulaufsichtsbehörde einzuholen.

    Selbe Stelle, Absatz 2:

    Zitat

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter berät die Lehrerinnen und Lehrer bei Bedarf in Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit und in Fragen der individuellen Förderung. In deren Unterrichts- und Erziehungsarbeit darf nur im Einzelfall eingegriffen werden bei Verstößen gegen geltende Vorschriften, Anordnungen der Schulaufsichtsbehörden oder Beschlüsse der Konferenzen oder wenn eine geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit nicht gewährleistet ist.

    Weiter geht es in §22 Absatz 7:

    Zitat

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll sich über die Arbeit in der Schule durch Einsicht in die Unterlagen der Klassen und Kurse einschließlich der Arbeiten zur Leistungsfeststellung, aber auch durch Unterrichtsbesuche informieren und deren Ergebnis anschließend mit den Betroffenen erörtern.

    Dazu gibt es im Schulgesetz §57:

    Zitat

    Lehrerinnen und Lehrer unterrichten, erziehen, beraten, beurteilen, beaufsichtigen und betreuen Schülerinnen und Schüler in eigener Verantwortung im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsziele (§ 2), der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, der Anordnungen der Schulaufsichtsbehörden und der Konferenzbeschlüsse; sie fördern alle Schülerinnen und Schüler umfassend.


    Generell liest sich aus dem Gesetzestext für mich (wie erwähnt) eine nicht so ganz eindeutige Situation heraus - fällt das wie auch immer geartete Festlegen der Arbeit unter Maßnahmen der Qualitätssicherung, oder stellt das geschilderte Vorgehen hier eine Kompetenzüberschreitung der Schulleitung / einen Eingriff in die pädagogische Freiheit der Lehrkraft dar.

    Aus meiner Sicht ist das hier das Problem.
    In NRW wäre das auf der Basis der einschlägigen Verordnungen und Gesetze so nicht zulässig. Wieso lässt sich ein Kollegium so etwas gefallen? Wieso kann eine einzelne Person so viel Macht an sich reißen, dass da niemand professionell, aber deutlich interveniert?

    Unsere Schulleitung ist auf beiden Posten von Personen besetzt, die die oben beschriebene Leistungsvorstellung teilen. Leider scheitern Veränderungswünsche dann auch an fehlender Beteiligung der Schulleitung. Diese Wünsche und Vorschläge muss es bereits gegeben haben, und die wurden entweder einfach ignoriert (sprich dankend aufgenommen aber nie weiter von Seiten der Schulleitung verfolgt) oder unter Anführung von Hierachie abgetan.

    Ich arbeite zwar auch in NRW, mir selbst sind die Verordnungen und Gesetze nur leider nicht in dem Maß bekannt, dass ich dort zielführend argumentieren kann. Das ist tatsächlich etwas, was erstaunlich viel aus der Lehramtsausbildung rausgehalten wurde (in meinem Fall zumindest)... ob das wohl so gewollt ist... Vielleicht kann ja jemand fachkundigeres als ich mir dort einige Hinweise geben.

    Du schreibst an mehreren Stellen von Hörensagen. Lass dich nicht instrumentalisieren und bilde dir deinen eigenen Eindruck wie es läuft.


    Die Vorlage von Klassenarbeitsschnitten und Beispielexemplaren ist übrigens völlig normal und im Rahmen des normalen Controllings.


    So aus Neugier am Rande: Wieso bezeichnest du dein Kollegium als Belegschaft?


    Natürlich bin ich mir dem Umstand bewusst, dass ich meine eigene Meinung erstmal durch eigene Erfahrung belegen muss, bevor ich mir ein Urteil bilde. Den eigenen Eindruck bilde ich mir bewusst noch, ich agiere nur gerne bereits schonmal präventiv.

    Die Vorlage von Klassenarbeiten ist auch nicht mein eigentlicher Knackpunkt. Gerne soll eine Schulleitung Rückmeldung über die Leistungsstände in den Klassen haben. Es ist die Art und Weise, die hier geschildert wird, die mir Sorgen macht.

    Und zu guter letzt: vermutlich aus dem Bedürfnis, einen einigermaßen ansprechenden Text zu verfassen, gepaart mit Erschöpfung nach einem langen Arbeitstag, woraus als Ergebnis dann eine verzweifelte Suche nach einigermaßen sinnvollen Synonymen entstanden ist. Man lese diesen Satz bitte mit einem leicht humorvollen Unterton :)

    Liebe Grüße
    Killercat

    Hallo zusammen,

    als Neuling hier im Forum eine herzliche Begrüßung an alle. Ich bin hier gelandet, weil ich mir in meiner momentanen Situation ein wenig Frust von der Brust reden muss und dabei vllt. auf den ein oder anderen Rat / die ein oder andere Perspektive hoffe.


    Zur Situation:
    ich befinde mich z.Z im dritten Berufsjahr, nach 2 Jahren ref und ~10 Jahren in diversen Funktionen (Schulbegleitung, Vertretungslehrer, (...)) im Schulbetrieb. Ich habe nach dem Ref an meiner Ausbildungsschule unterrichtet und musste leider dort nach 2 Jahren eine Versetzung beantragen. Nun bin ich seit August an einer neuen Grundschule, wo ich auch prompt eine Klassenleitung für die Klasse 1 bekommen habe. In der neuen Schule bin ich auf eine Kultur gestoßen, die vom Leistungsdenken in einem Grad durchzogen ist, den ich noch an keiner Schule so offensichtlich vorgefunden habe.

    Im Rahmen meiner Einführung dort bin ich am zweiten Tag von Kollegen und Kolleginnen über die Gangart der Schulleitung vorgewarnt worden. Hier muss es in der Vergangenheit wohl zu Vorfällen gekommen sein, wo Lehrkräften bestimmte Unterrichtsmethoden verboten worden seien, fachliche Inhalte verpflichtend vorgegeben und Kolleginnen und Kollegen wegen Klassenarbeiten so zugesetzt wurde, dass diese danach in Tränen im Lehrerzimmer gesessen haben. Alles das ist natürlich nur Info aus zweiter Hand, aber erstmal erzeugt es einen bestimmten Eindruck - unabhängig davon, was stimmt und was (möglicherweise) etwas überdramatisiert worden ist.

    Anschließend wurde mir im Laufe der Zeit das Leistungssystem der Schule näher gebracht. Klassenarbeiten werden vom Konrektor diktiert und ausgegeben. Diese sind nicht am Unterrichtsinhalt orientiert, sondern orientieren sich an einem Niveau, was der Konrektor festlegt. Dieses Niveau erfährt man dann allerdings erst im Gespräch, weil ein hauseigenes Leistungskonzept (wo sich solche Informationen finden ließen) nicht existiert.
    Dieses Gespräch findet, laut Erzählung der Belegschaft, aber nicht auf Augenhöhe statt, sondern hier wird wohl vorgeworfen und schikaniert.

    Die Ergebnisse der Klassenarbeit sind dann bei der Direktorin einzureichen. Diese erhält eine Notenliste, und eine Kopie aus jedem Drittel der Notenskala (eine 1-2, eine 3-4 und eine 5-6). Da das geforderte Niveau allerdings so hoch ist, dass der Schnitt der Klassenarbeit bei 4,x liegt, wird man dann zum Gespräch gebeten und darf Rechenschaft ablegen. Das ganze gipfelt dann soweit, dass Lehrkräfte zur Versetzung gezwungen worden, weil sie die entsprechenden Notenschnitte nicht erreichen konnten.

    Meine Gedanken dazu:
    Erstmal wie gesagt finde ich das Leistungsniveau übertrieben. Wenn ich Tests so schwer gestalte, dass ich selber Fehler in den Musterlösungen mache, dann läuft was falsch. Mal ganz davon abgesehen, was es mit Kindern macht, die so früh schon mit so einem Leistungsdruck konfrontiert werden. So wirklich Motivation, wenn meine Noten die 4 nicht übersteigen, kommt bei den Kids da nicht auf.
    Dann finde ich die Art und Weise einfach unfassbar unprofessionell. Natürlich dürfen Anforderungen gestellt werden, aber doch unter Grundsätzen von Transparenz und Nachvollziehbarkeit (und nicht von Willkür und täglich wechselnden Ansichten). Mal ganz davon abgesehen, dass die Rückmeldungen zwar glaube ich Kritik sein sollen, dabei allerdings der konstruktive Teil für mich fehlt. Das Ergebnis ist dann Schikane - und ob ich mich nach dem Ref nochmal schikanieren lassen muss, halte ich für fragwürdig.

    Generell schreibe ich diese Zeilen gerade mehr aus Sorge als aus allem anderen. Ich bin Lehrer geworden, weil ich Kindern Spaß am Lernen vermitteln möchte. Und mit dieser Einstellung komme ich hier an meiner neuen Schule potentiell in sehr große Konflikte, von denen ich nicht weiß, wie ich mit ihnen umgehen soll.

    Liebe Grüße
    Killercat

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