Beiträge von Alacrity

    Ich habe ein Einstellungsangebot als LiV in der Grundschule ab Mai in Hessen bekommen.


    Wenn ich eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit aus-/weiterführen möchte, worauf genau bezieht sich dann die Verdienstgrenze?

    Laut § 73 II S. 5 HBG gibt es einen Grund die Genehmigung zu versagen, wenn die Entgelte aus der Nebentätigkeit im Kalenderjahr 30 % der Jahresdienstbezüge überschreiten. Das liest sich so, als würde für die Entgelte der Nebentätigkeit auf das komplette Kalenderjahr 2024 geguckt, aber bei den Dienstbezügen nur auf die Monate Mai bis Dezember 2024. Kann das sein, dass diese Zeiträume voneinander abweichen?


    Werden Zuschläge bei den Dienstbezügen berücksichtigt? Wegen vieler Kinder machen die Zuschläge bei mir mehr als die Hälfte des Monats-Bruttos aus.


    Wie/wo/wann stelle ich den Antrag auf Genehmigung, wenn ich noch nicht verbeamtet bin, aber die Tätigkeit schon ausführe und ununterbrochen weiterführen will?

    Im Ref ist die PKV idR die günstigste Lösung. Erstens, weil der Beihilfesatz (in Hessen) für LiVs grundsätzlich bei 70 % liegt statt bei 50 %. Zweitens, weil ein Ausbildungstarif genommen werden kann, bei dem die sonst gesetzlich verlangten Altersrückstellungen nicht gemacht werden müssen. Den Ausbildungstarif gibt es aber nur bis zum Höchstalter 33, deswegen kommt Lili da nicht mehr rein.


    Sachleistungsbeihilfe setzt (wie beschrieben) groteske Fehlanreize, soviel Kosten wie möglich abrechnen zu lassen. Außerdem sind gerade LiVs angeschmiert, weil der Bemessungssatz konstant bei 50 % bleibt und nicht analog zum höheren Beihilfesatz für PKV-versicherte im Ref angehoben wird.


    Auch im Alter ist die PKV idR günstiger, weil Pensionäre (anders als Rentner) keinen Beitragszuschuss erhalten. Außerdem wird der Beihilfesatz für Pensionäre nochmals um 10 % angehoben, während Bemessungssatz für Sachleistungsbeihilfe nie über 50 % kommt.


    Quelle: Bin Versicherungsvermittler (Versicherungsfachmann, IHK), außerdem 1. Stex in Hessen

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