Beiträge von StefanieR37

    Vielen Dank für eure Antworten! Tatsächlich ist es möglich, an der Maßnahme im Rahmen von “Teilzeit in Elternzeit“ mit Genehmigung der Ausübung einer Nebentätigkeit teilzunehmen. So wäre ich auch während der zwei Jahre privat versichert.

    Und zur Frage nach dem Warum: Ich habe die letzten sechs Jahre an einer

    recht speziellen Schule mit dem Schwerpunkt Grundbildung arbeitet (BI-Klassen) und unterrichte Deutsch sehr viel lieber in diesem Rahmen. Ich mag den Literaturunterricht in der Oberstufe nicht gerne und habe mit meinen Fächern zudem immens viele Korrekturen und aufgrund von schulintern festgelegten zentralen Schulaufgaben nie freie Ferien. Das ist mit zwei Kindern einfach auf Dauer nicht vereinbar.

    Außerdem würde ich auch gerne wohnortnah arbeiten. Es gibt aber keine FOSBOS in der Nähe. Zurück ans Gymnasien kommt für mich nicht (mehr) infrage.

    Ich (OStRin, LA GY, Bayern) möchte gerne die Sondermaßnahme machen, um an der Grundschule Unterrichten zu dürfen.

    Mein A14 geht mir natürlich dadurch verloren, aber wie sieht es mit der Stufe aus? Wird mir die Erfahrung aus dem anderen Lehramt angerechnet und bleibt dann erhalten?

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