Also zumindest in Bayern entscheidet nicht die Schulaufsicht, sondern schlussendlich die Eltern nach Beratung durch eine Sonderschullehrkraft, wohin das Kind gehen soll.
Ich weiß auch nicht was das heißen soll, "als lernbehindert diagnostiziert".
Meinst du jetzt nur die Schüler, die an der Regelschule eine sonderpädagogische Förderung bekommen oder jene, die dann an die Förderschule gehen?