Beiträge von Steve123

    Moin Leute,

    Ich studiere Englisch und Geschichte auf Gymnasiallehramt in Niedersachsen. Ich bin derzeit im 3. Mastersemester und schließe alle meine Kurse ab. Somit wollte ich im 4. Mastersemester (ab April 2024) meine Masterarbeit schreiben, jedoch habe ich noch nicht meinen Auslandsaufenthalt, den ich aufgrund von Englisch machen muss, absolviert. Dieser wird im September/Oktober 2024 stattfinden. Somit hatte ich die Idee meine Masterarbeit bereits vorher anzumelden und den Abschluss kurz nach dem Auslandsaufenthalt abzuschließen, jedoch hat meine Studienkoordinatorin mir einen Link (https://www.schure.de/20411/mastervo-lehr.htm) (falls dieser nicht funktioniert, es geht um die Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen und konkret Paragraph 8 ) geschickt und gesagt nach folgender Verordnung dürfe man nicht die Masterarbeit anmelden bevor man den Auslandsaufenthalt abgeschlossen hat. Ich sehe das aber anders, beziehungsweise kann dies nicht aus dem Text heraus entnehmen, da es dort mMn. um den Masterabschluss und nicht um die Anmeldung geht. Somit würde mich eure Meinung interessieren, beziehungsweise vielleicht habt ihr ja auch zufälligerweise Erfahrungen mit dem Thema. Ich will eine Sprechstunde mit der Studienkoordinatorin machen, dies geht jedoch erst im Januar wieder..

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