Beiträge von NRWLehrer

    Danke für die Antwort :) Ich habe mir inzwischen auch mal den aktuellen Einstellungserlass angesehen. Dort ist davon die Rede, dass der Laufbahnwechsler sich in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis befinden muss. Die Frage ist, was genau dieser Begriff bedeutet. Schliesst das die Probezeit mit ein oder nicht?

    Hallo,


    Ich bin zur Zeit in NRW mit einer SI-Stelle verbeamtet auf Probe, die Probezeit dauert noch etwa 1 Jahr. Da ich aber die Befähigung für SI/SII mit zwei Mangelfächern habe würde ich gerne bald einen Laufbahnwechsel machen, was aber bedeuten würde, dass ich an eine andere Schule müsste. Ist ein Laufbahnwechsel schon während der Probezeit möglich oder muss ich dazu erst warten bis die Probezeit vorbei ist?

    Zitat

    Das würde ich für einen Irrtum halten. Da die Klassenfahrten zu unseren dienstlichen Pflichten gehören, dann ist der Arbeitsaufwand auch (leider) durch die Bezüge abgedeckt.
    Die einzige Ausnahme bilden hier ja die Mehrarbeitsstunden.
    Ich meine mich an einen diesbezüglichen Passus zu erinnern, werde das aber auch noch einmal googlen.

    Bolzbold


    Nein, das denke ich nicht! Zum einen gelten auch für Beamte festgelegte Wochenarbeitszeiten, zum anderen kann nicht über das Konstrukt der "dienstlichen Pflichten" eine Mehrarbeit in beliebigem Umfang - ohne Ausgleich - durchgesetzt werden.
    Laut der AZVO (Arbeitszeitverordnung) für die Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen (zu denen die Lehrer ja gehören) beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 41 Stunden. Wenn wir von einer 5-tägigen Klassenfahrt ausgehen, so ist anzunehmen, dass die mitfahrenden Lehrer 24 Stunden pro Tag im Dienst sind, also insgesamt 24 * 5 = 120 Stunden. Somit fallen abzüglich der üblichen Wochenarbeitszeit von 41 Stunden insgesamt 120 - 41 = 79 Stunden Mehrarbeit an. Eine Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit um fast das doppelte muss auch ein Beamter nicht ohne Ausgleich hinnehmen. Schließlich gehören Vertretungsstunden ja auch zu den dienstlichen Pflichten, werden aber ab der 4. Vertretungsstunde entsprechend bezahlt...

    Zitat

    eine Klassenfahrt ins Jugendwaldheim ist ziemlich günstig. Ich gehe daher davon aus, dass in meinem Fall die Reisekosten gezahlt werden würden.

    Nein das glaube ich kaum! Neben den Reisekosten, den Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssten ja auch noch die Überstunden für die 24-stündige Dienstzeit an mehreren Tagen hintereinander bezahlt werden. Da kommt wohl einiges zusammen...

    Zitat

    Konsequenz für dich? WEnn die Schüler eigentlich die 7. Stunde frei haben müssen, dann hast du automatisch eine Stunde frei (es sei denn du ziehst es vor die Wände zu unterrichten :D )

    Leider falsch gefolgert :D Ich habe in der Mittagspause 1 Stunde Pausenaufsicht im Außengelände...also nix mit Mittagspause!

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    Außerdem arbeitest du halt nicht 8 oder 9 Stunden am Stück, sondern hast relativ komfortable 30 Minuten zwischendurch Pause

    Naja "komfortabel" ist das wohl kaum. Zum einen spaltet sich die Pause ja in 2x 15 Minuten auf und ich denke die allermeisten wissen, dass das nicht wirklich eine Erholung bringt sondern meistens eher noch mehr Stress und man effektiv sowieso nur 10 Minuten - x hat. Und die "5-Minuten-Pausen" zwischen den Stunden sind auch keine Pausen da man sie ja meist zum Raumwechsel benötigt....

    Hallo,


    Eigentlich sind (zu lange) Arbeitszeiten für uns ja kein Thema, aus gegebenem Anlass interessiert mich aber doch folgendens: Darf man als Angestellter in NRW 8 oder 9 Stunden am Stück (nur mit zwei 15 Minuten Pausen) machen? Ich meine mich zu erinnern mal irgendwo gehört zu haben, dass man bei 8 Stunden mindestens eine Freistunde dazwischen haben musste. Weiß jemand mehr dazu?

    Zitat

    Zaubereinmaleins, Niekao, Lernbiene oder der Lehrmittelboutique.


    Ach immer so ein Quatsch! Später in Ausbildung und Beruf gibts für die lieben Kleinen doch auch keine Lernbienen und Merkfrösche mehr...
    Was ist schlecht an "verkopften" Arbeitsblättern? Wir wollen doch auch was lernen und nicht nur den ganzen Tag Lernbienen fliegen lassen oder? lol

    Ich vermute mal ganz stark das du an der Gesamtschule in NRW für die SI nicht nach dem Lehrplan Geographie suchen musst sondern eher nach dem Lehrplan Gesellschaftslehre, denn das wird da ja integriert zusammen mit anderen Fächern unterrichtet...

    Ich bin von einer Bekannten gefragt worden, die Jura studiert. Sie möchte gerne Lehrerin werden - allerdings konnte ich ihr die Frage nicht wirklich beantworten wie sie sich ihr Juraexamen anerkennen lassen kann - bzw. wie sie den Seiteneinstieg in NRW schafft. Vielleicht kann hier ja jemand weiterhelfen und mal berichten welche Möglichkeiten es mit einem Juraexamen konkret gibt? Mir wäre da spontan das Berufskolleg eingefallen, da gibt es ja auch "juristische Fächer". Ich weiss allerdings nicht ob da ein Seiteneinstieg noch möglich ist oder ob man für eine Annerkennung noch einiges nachstudieren muss...

    Danke für die Antwort, das hört sich ja schon mal ganz gut an. Welchen Umfang an SWS musstest du denn nachstudieren und war es kein Problem, das du dein Ref ja nur für die Klassen 5-10 und eben nicht für die Oberstufe gemacht hast?
    Was mir ein bisschen Sorge macht ist da insbesondere Mathe. In Deutsch ist es an der Uni an der ich damals studiert habe so, das die Sek I-Leute die gleichen Veranstaltungen machen wie die Sek II-Leute, die dann später nur ein paar zusätzliche Veranstaltungen machen müssen. Da kann man SekII natürlich prima nachmachen, in dem man die entsprechenden Veranstaltungen nachholt. Bei Mathe ist es aber so, dass die Sek II-Leute (bis auf die paar Didaktik-Seminare) komplett andere Vorlesungen haben als die SekI-Lehrämter. Thematisch ist zwar das meiste gleich aber für Sek II eben auf etwas höherem Anspruchsniveau als SekI. Ich weiss nun nicht wie das aussieht und fürchte nur, wenn die Uni sich absolut querstellt, dass ich in Mathe keine einzige Veranstaltung angerechnet bekomme. Naja und dann gibts ja noch die Frage der Studienordnung. Ich hab damals SekI studiert, inzwischen ist ja alles BA/MA mit zum Teil ganz anderen Anforderungen.

    Hi!


    Ich würd gerne mal wissen ob hier schon jemand mal Erfahrung mit der Erweiterung von Sek. I auf Sek. II gemacht hat? Ich würd gern die Oberstufe für meine beiden Fächer Mathe / Deutsch noch aufstocken, weiss aber nicht so recht wie ich das am Besten anpacke. Gibts da in NRW überhaupt ne Möglichkeit, ohne gleich alles nochmal von vorne zu studieren? Auf den Webseiten von einigen Unis in der Umgebung hab ich schon recherchiert aber nichts wirklich passendes gefunden.
    Nur zur Info: Ich bin schon im Schuldienst und müsste das ganze neben der Schule irgendwie hinkriegen (Ja ich weiss, das wird stressig :))

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