Zitat von OnetoyouWie das mit der Kombination von Kirchendienst und Beschäftigungsverhältnis ist, weiß ich nicht.
Denkbar wäre StR(in) i.K. i.BV. Das sind dann aber nur diejenigen, die volle Lehramtsbefähigung haben und unbefristet angestellt sind (also quasi in der Position eines Studienrats).
Genau in dieser Position bin ich.
Zudem arbeite ich in NRW, wo L'iA wohl Lehrerin in Ausbildung bedeutet und für mich als Leherin in Anstellung daher nicht in Frage kommt.
Also ist für mich am wahrscheinlichsten die Bezeichnung von Onetoyou zutreffend: StR' i.K. i.BV.
Hat jemand diese Bezeichnung schon mal genutzt oder zumindest gesehen??