Hallo Tete-
Was genau das für eine Einrichtung war, kann ich nicht mehr herausfinden, da meine Mutter letztes Jahr verstorben ist. Vielleicht war es tatsächlich nur vom Jugendamt eine Tageseinrichtung.
Als meine Mutter letztes Jahr (im Ref) verstorben ist, hatte ich gleichzeitig auch einen Infekt. Daher bin ich zwei oder drei Tage, nachdem das passiert ist, zum Arzt. Mein Arzt hat zur Diagnose „Infekt xy“ auch noch eine psychische Belastung ergänzt, die ich vor einer Woche bei meinen Abrechnung gefunden habe. Da die Psyche beim Amtsarzt ja besonders streng begutachtet wird und in der Kindheit ein Besuch in der Tageseinrichtung (Psychiatrie?) stattfand, mache ich mir dementsprechend Sorgen.
Ich weiß auch nicht, seit wann ich bei der Krankenkasse XY aus Studienzeiten versichert bin. Womöglich hatte ich als Kind eine andere? Wenn aber die Daten ohnehin nach 10 Jahren gelöscht werden, weiß ich gar nicht, ob ich das aus der Kindheit überhaupt erwähnen sollte.. meine Eltern kann ich jedenfalls nicht mehr fragen
Der Amtsarzt muss nur entscheiden, ob du mit großer Wahrscheinlichkeit vor normalen Dienstende dauerhaft Dienstunfähig wirst. Weil du als Kind mal beim Psychiater warst spricht das nicht dagegen. Genauso wenig, wenn du eine depressive Episode oder einen Anpassungsstörungen durch den Tod deiner Mutter erlitten hast, dann spricht es auch nicht dagegen, wenn es keine schwerere depressive Episode war.
Ich habe selbst ADHS, eine chronische psychische Erkrankung und das war bei der Verbeamtung überhaupt kein Problem, obwohl ich dauerhaft von einem Psychiater (mit Medikinet) behandelt werde.
Was ich machen würde: ich würde den Amtsarzt offen die Situation schildern. Vermutlich wird es ihn oder sie überhaupt nicht interessieren.
Deine Sorgen hatte ich am Anfang wegen meiner Sache aus, war aber alles im Endeffekt völlig unbegründet:)