Nein, das muss man sicher nicht und es steht jedem frei, das auch zur Anzeige zu bringen. Man muss sich aber auch klar machen, dass das oft ein vergleichsweise stumpfes Schwert ist, da insbesondere bei ehrverletzenden Delikten mangels öffentlichem Interesse meist auf den Privatklageweg verwiesen wird. Das bedeutet für einen selbst erheblichen Aufwand und ein Kostenrisiko, welches im keinem sinnvollen Verhältnis zum Ausgang eines solchen Verfahrens steht (insbesondere bei Jugendlichen)...mal ganz abgesehen davon, dass der Ausgang des Verfahrens erst lange nach der eigentlichen Tat zu erwarten ist.
Also im Fall der Schülerin hat es seine Wirkung nicht verfehlt. Die war hinterher lammfromm.
Es ist ja auch für die Eltern ein Zeichen, dass das so ein no go ist und nicht geht.
Fotze hat mir tatsächlich mal jemand im Unterricht an den Kopf geschmissen. Neuntklässler. Meine undurchdachte, aufrichtig spontane Reaktion war in schallendes Gelächter auszubrechen, weil es dermaßen lächerlich klang.. daraufhin wurde er wütend, hat die Faust auf den Tisch geknallt und sich den Finger geprellt.
Ich hab dazu nichtmals Eltern informiert oder einen Klassenbucheintrag gemacht, weil ichs als dermaßen nichtigen Blödsinn empfunden habe.
Muss doch jeder selbst wissen, wo bei ihm die Grenzen liegen.
Wenn dir das nichts ausmacht, go for it.
Andere ziehen die Grenzen eben strenger. Trotzdem solltest du so tolerant sein, das nicht zu verurteilen, wenn jemand eben eher die Nase voll hat.
Und klar. Es mag auch auf den Hintergrund ankommen.
Wenn der Schüler nie negativ in Erscheinung trat und man engen Kontakt zu den Eltern hat, ist es was anderes, als wenn du weist, der hat ein hohes Aggressionspotenzial. Irgendwann ist es auch mal gut.
Wenn die über 13 sind haben die das ja dennoch in der Akte. Das reicht bei manchen schon aus.
Keiner muss so mit sich umgehen lassen. Auch Lehrkräfte nicht.
Sollte man weitere Schritte gehen setzt es voraus, dass man alles dokumentiert, was mit dem Schüler war.