Beiträge von Dr. Rakete

    Ich hoffe, eure Beiträge meinen nicht mich chilipaprika & k_19.



    Ich halte es nur für gefährlich, das Alleinverdienermodell in Frage zu stellen, weil es am Ende zu weniger Geld für alle führen wird und nicht zu einer Angleichung der Besoldung von Kinderlosen und Eltern.

    Wie viel Druck da im Kessel ist, sieht man doch daran, das alle nördlichen Bundesländer mittlerweile das Alleinverdienermodell zugunsten eines Mehrverdienermodells abgeschafft haben. Das führt dazu, das die Besoldung auf dem Papier gesetzeskonform ist auf dem Konto aber nichts ankommt.

    Renten können sich nicht länger auf Steuern und Umlagen stützen, sondern die Beiträge müssen zu einem erheblichen Teil sinnvoll am Finanzmarkt angelegt werden. Ist jetzt auch keine neue Erkenntnis, es passiert nur nix.


    Auch die Renditen am Kapitalmarkt müssen von irgendwem erwirtschaftet werden. Und da quasi alle entwickelten Volkswirtschaften inklusive China vergreisen, wird das auch nicht mehr (so gut) funktionieren.

    Das Land am Laufen halten müssen aber auch die Kinder, die wir in der Schule unterrichten und ggf. unter Lehrermangel und Extrawürste leiden.

    Nochmal

    Meine Argument ist doch ein anderes. Hunde und Kinder als gleichrangige Privatangelegenheit gleichzusetzen geht nicht.

    Das Eltern kleiner Kinder gewisse (!) Sonderrechte kriegen, ist dabei auch in Ordnung.



    Man sollte dabei auch bedenken, dass viele dieser Regelungen aus einer ganz anderen Zeit stammen.

    Aus meiner Sicht könnte man den Familienzuschlag und den Kinderzuschlag abschaffen. Das Land sollte den Beamten versorgen und nicht seine Familie. Wenn Kinder "zu teuer" sind, muss man das Kindergeld für alle erhöhen.

    Nur weil ich hier die Grundlagen des Alimentationsrecht erkläre, heiße ich es nicht gut. Ich bin gefragt worden, ob ich das erläutern kann.


    Die Abkehr vom Alleinverdienermodell ist möglich, ist faktisch aber die Forderung nach einer Besoldungskürzung. Das sieht man in allen Bundesländern, in denen das Partnereinkommen eingeführt worden ist, um eine Anpassung der Besoldung auf das vom BVG geforderte Niveau zu errechnen und es dann nicht zu zahlen.

    Da ist der Trick in NRW schon "ehrlicher", wenn man Alimentationsrecht dahingehend versteht, dass es darum geht einem Beamten einem bestimmten Lebensstandard zu finanzieren.

    Keiner der sich"neutral" damit auseinander (Kinderbrille an/aus), wird ernstlich bestreiten, dass Kinder Mehrkosten verursachen und dass diese Kosten unterschiedlich sind, weil die größte Variable nicht der wöchentliche Einkauf im Lidl ist, sondern der Wohnraum den eine Familie benötigt.

    Und dann kostet eine angemessene Wohnung (75 qm) für einen kinderlosen Oberstudienrat eben weniger als 105 qm für eine 4 köpfige Familie. Genauso hat der man Kosten für die Kinder an sich. Aber wie bereits erläutert müssen diese maßgeblich nach aktuellem Recht in der eigentlichen Besoldung abgebildet sein.

    Die Forderung der Abschaffung von Familienzuschlägen zu Gunsten der Kindergrundsicherung ist gut, würde dem kinderlosen Beamten aber auch nicht helfen. Der Teil der aktuell ohne Familienzuschläge schon in der Besoldung enthalten ist, würde dann aus diesem gestrichen werden, weil der alimentative Bedarf der Kinder weniger groß ist. Diese erhalten nun ja bereits finanzielle Leistungen. Übrigens hat das BVG diesen Weg den Besoldungsgesetzgebern offen gelassen. Leider ist eine Kindergrundsicherung politisch nicht gewollt.

    Wobei man sagen muss, dass das Besoldungsgesetz in NRW für mich das wenigste vermurkste war bis zu diesem Jahr.


    Da gibt es zur Zeit deutlich mehr Murks in anderen BL.


    Das Urteil des BVG hat die Wiedereinführung von ortsbezogenen Zuschlägen angedeutet, ob das nur auf Familien bezogen gestattet ist, werden wir dereinst sehen. Und wer bis dahin fleißig Einspruch einlegt, hat die Chance auf ein dicken Batzen Schotter.

    Und das Rentensystem funktioniert ohnehin nicht mehr und braucht andere Finanzierungsstrategien.

    Ok, wenn zukünftig die Arbeitsnehmer fehlen, die das umlagefinanzierte Rentensystem tragen, woher kommen den dann die Steuereinnahmen, die die Pensionen tragen?


    Kinder haben oder nicht ist eine individuelle Entscheidung. Da will ich mich gar nicht einmischen. Da soll jeder nach seiner Farcon glücklich werden.


    Mich stört das Hunde und Kinder von dir als Privatsache auf einer Ebene gleichgesetzt werden.

    Kinder werden in 20 Jahren den Laden am Laufen halten, Aufgaben in der Gesellschaft übernehmen usw. .

    Hunde kacken in 20 Jahren weiter in irgendeine Ecke.

    Deshalb dürfen Eltern von Kleinkindern gerne eine Extrawurst gebraten bekommen.

    Nur zum Verständnis: Wenn dem so ist, wie lassen sich dann Ehe- und Kinderzuschläge begründen.

    Am Beispiel NRW und in knapper Form


    Die Besoldung eines Beamten muss einen Großteil des Bedarfs einer 4-köpfigen Familie decken. Einer kleiner Teil darf durch Zuschläge gedeckt werden. Deshalb sind bis 2022 in NRW die Zuschläge für das erste und zweite Kind relativ gering gewesen. Da das BVG in seinen Urteilen zu geringe Grundbesoldung bemängelt hat, hat z.B. NRW die Familienzuschläge schon für das erste und zweite Kind angehoben und mit dem Wohnort gekoppelt.

    Das ist eine (Spar-)Maßnahme, um die Besoldung nicht grundsätzlich zu erhöhen.


    Wir werden als Beamte alimentiert nicht bezahlt. Die Alimentation eines Beamten soll ihm "ein seinem Amt angemessenen Lebensstandard" ermöglichen. Die Grundbesoldung zielt aber auf eine 4 köpfige Familie ab. Dem entsprechend ergibt sich die ein Verlust an Lebensstandard, wenn ein drittes Kind geboren wird. Daher müssen dritte und weitere Kinder zusätzlich alimentiert werden. Die Höhe ergibt sich aus einem Urteil des BVG aus 2020(?). Damals hat sich hat sich das BVG die Leistungen angesehen,die ein Kind eines ALG2-Empfängers (Geld+Sachleistungen) erhält, auf diese 15% aufgeschlagen und NRW verurteilt diese Summe als alimentativen Mehrbedarf für dritte und weitere Kinder zu zahlen.


    Die Pensionsrücklagen stehen in keinem Verhältnis zu den erwartbaren Pensionslasten. Und werden allenfalls eine kleine Hilfe sein, wenn es darum geht zukünftige Lasten zu finanzieren.

    S-H hat ihn afaik gerade aufgelöst und NRW scheint in seinen gerade nicht einzuzahlen https://www.steuerzahler.de/ak…g-zapft-pensionsfonds-an/

    Wenn diese Welt eins nicht hat, dann wohl zu wenig Menschen.

    Wie löst die Überbevölkerung auf dem Globus bitte die Probleme vor der unsere Gesellschaft aufgrund der Demographie steht?


    Irgendwer muss das Geld erwirtschaften, dass wir beide (vielleicht) in den 2050ern als Pension bekommen.


    Hunde und Katzen werden das nicht können.


    Jedenfalls kann man jedem, der sich mit dem Gedanken trägt Lehrer zu werden und nicht vor hat, einen Haufen Kinder in die Welt zu setzen, nur immer wieder sehr eindringlich von dieser Berufswahl abraten.

    :staun:


    Stimmt, die Gesetze die Eltern Sonderrechte einräumen, gelten nur innerhalb der Lehrerberufs.

    Das sogenannte Lex Lehramt.


    Wenn überhaupt, ist das Problem, das Beamte 100% besoldet werden, wenn sie bei ihren Kindern bleiben.

    Dann streich meinetwegen den Satz mit den Zuschlägen, organisatorisch bleibts dennoch gleichproblematisch. Wie man seinen Privatkram organisiert, sollte dienstlich einfach für alle Beschäftigten gleichermaßen überhaupt gar keine Rolle spielen und komplett irrelevant sein.

    Ernsthaft? Du bezeichnet Kinder und Hunde auf einer Ebene als Privatkram?


    Das es schlicht und ergreifend für das Funktionieren einer Gesellschaft notwendig ist, das es Nachwuchs gibt, ist dir aber schon bewusst?


    Ich kenne wenig Hunde die Busse fahren, alte Menschen pflegen, Kinder unterrichten und …

    Meine Alimentation zielt auch nicht auf eine vierköpfige Familie ab, denn ich bekomme weder Verheiratetenzuschlag noch Kinderzuschläge - seltsame Einlassung.


    Doch tut sie! Lies dir die permanente Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts durch!


    Alternativ kannst du auch die aktuellen Gesetztentwürfe in HH oder NRW lesen, da wird es auch beschrieben.


    Dein Beitrag zeigt nur, dass du dich mit der verfassungsrechtlichen Seite der Alimentation nicht beschäftigt hast.

    Ich hab exakt das gleiche Problem mit der Hundebetreuung, interessiert - zu Recht! - keine Sau. Wenns blöd läuft, muss ich wen bezahlen, der sie morgens eine halbe Stunde oder Stunde betreut, und dann wegbringt, wenn ich früh los muss. Entsprechendes nachmittags, wenn Konferenzen die Öffnungszeiten der HuTa überschreiten. Mir erschließt sich NULL, wieso es Eltern nicht zumutbar sein soll, sich ebenfalls entsprechend zu organisieren und notfalls halt wen dafür zu bezahlen. Dafür gibts ja immerhin fette Zulagen.

    Gegenfrage, du weißt schon das die Besoldung eines Beamten auf eine 4 köpfige Familie abzielt?


    Alleinstehende oder Hundeelternpaare sind demnach überalimentiert, wenn es so formulieren will.


    Die permanente Gleichsetzung von Kindern und Hunden :autsch:

    (und ich betone: es sind zwei Kolleginnen, die mir so negativ aufgefallen sind. Nur hatte ich Pech und arbeitete jeweils sehr eng mit der Person, durfte also für die Vertretung einspringen, den Austausch alleine planen, alleine die Kolleg*innen empfangen und betreuen, usw.)
    Dass Kinder krank werden, ist logisch und kein Problem. Dass sie an Konferenztagen krank werden, ist möglich. Dass sie IMMER an Konferenztagen krank werden, ist genauso doof wie immer freitags krank zu sein.)

    also sind wir uns einig, dass Kollegen die sich vor Arbeit drücken uns beide nerven.

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