Das Land am Laufen halten müssen aber auch die Kinder, die wir in der Schule unterrichten und ggf. unter Lehrermangel und Extrawürste leiden.
Nochmal
Meine Argument ist doch ein anderes. Hunde und Kinder als gleichrangige Privatangelegenheit gleichzusetzen geht nicht.
Das Eltern kleiner Kinder gewisse (!) Sonderrechte kriegen, ist dabei auch in Ordnung.
Man sollte dabei auch bedenken, dass viele dieser Regelungen aus einer ganz anderen Zeit stammen.
Aus meiner Sicht könnte man den Familienzuschlag und den Kinderzuschlag abschaffen. Das Land sollte den Beamten versorgen und nicht seine Familie. Wenn Kinder "zu teuer" sind, muss man das Kindergeld für alle erhöhen.
Nur weil ich hier die Grundlagen des Alimentationsrecht erkläre, heiße ich es nicht gut. Ich bin gefragt worden, ob ich das erläutern kann.
Die Abkehr vom Alleinverdienermodell ist möglich, ist faktisch aber die Forderung nach einer Besoldungskürzung. Das sieht man in allen Bundesländern, in denen das Partnereinkommen eingeführt worden ist, um eine Anpassung der Besoldung auf das vom BVG geforderte Niveau zu errechnen und es dann nicht zu zahlen.
Da ist der Trick in NRW schon "ehrlicher", wenn man Alimentationsrecht dahingehend versteht, dass es darum geht einem Beamten einem bestimmten Lebensstandard zu finanzieren.
Keiner der sich"neutral" damit auseinander (Kinderbrille an/aus), wird ernstlich bestreiten, dass Kinder Mehrkosten verursachen und dass diese Kosten unterschiedlich sind, weil die größte Variable nicht der wöchentliche Einkauf im Lidl ist, sondern der Wohnraum den eine Familie benötigt.
Und dann kostet eine angemessene Wohnung (75 qm) für einen kinderlosen Oberstudienrat eben weniger als 105 qm für eine 4 köpfige Familie. Genauso hat der man Kosten für die Kinder an sich. Aber wie bereits erläutert müssen diese maßgeblich nach aktuellem Recht in der eigentlichen Besoldung abgebildet sein.
Die Forderung der Abschaffung von Familienzuschlägen zu Gunsten der Kindergrundsicherung ist gut, würde dem kinderlosen Beamten aber auch nicht helfen. Der Teil der aktuell ohne Familienzuschläge schon in der Besoldung enthalten ist, würde dann aus diesem gestrichen werden, weil der alimentative Bedarf der Kinder weniger groß ist. Diese erhalten nun ja bereits finanzielle Leistungen. Übrigens hat das BVG diesen Weg den Besoldungsgesetzgebern offen gelassen. Leider ist eine Kindergrundsicherung politisch nicht gewollt.