Beiträge von Dr. Rakete

    Weil zunächst einmal die Qualifikation ausschlaggebend für die Eingruppierung ist und nicht die Qualität der Arbeit. Die Qualifikation einer Person ist an dieser Stelle qualitätssichernd.

    Eine Person im Bachelor ist nunmal weniger qualifiziert als eine vollausgebildelte Lehrperson daher die schlechtere Einstufung.

    Wenn man deiner Logik folgt, dürfte jemand in A5/E5 seinen Job nur mit absolut schlechter minderwertiger Qualität ableisten und man darf dann erst ab (oder noch höher?) E11/A12 vernünftig arbeiten.


    Wie gesagt Blödsinn!

    Die Beiden planen 23 Monate Elternzeit (Frau 12 Mann 2+9) zu nehmen und müssen bis zum 21. Lebensmonat kommen.

    Bei 14 Monaten Anspruch in denen es Geld gibt. (Voraussetzung kein Beamtenpaar)

    In so vielen Monaten wie möglich sich dann nur die Hälfte zu nehmen und 2 draus zu machen, drückt natürlich die Steuerlast. Wieviele Monate man wann hälftig splittet, war zu meiner Zeit egal.


    Hat sich das geändert?


    Möglich wäre die ersten 3 Monate voll (5 Monate weg) und dann 18 Monate halbes Elterngeld (weitere 9 Monate)


    Problem gelöst :pirat:

    Nein, der erste Monat wird dir sicher gestattet werden. Den Geburtstermin lässt sich ja schwer nach den Ferien planen.


    Wenn ihr dann in einer zweiten Phase Elternzeit günstig an oder um Ferien legt, kann es problematisch werden.

    Da ist zumindest in NRW auch vom Sachbearbeiter abhängig.

    Da hört man dies und das.


    Ich hatte bei meinen Elternzeiten nie Probleme. Ich war aber immer auch mindestens 6 Monate zuhause.

    Dr. Rakete

    Dafür gab es ja den 132c als Ausnahmeregelung. Das jedoch zum Regelfall zu machen, ist die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems durch die Hintertür. Das dies aber dann auf dem Rücken sowohl der Kinder als auch des Kollegiums geschehen soll, kann ich nicht einsehen. Dann sollte man wenigstens so konsequent sein und dann die Realschulen auch offiziell in eine Sekundarschule umwandeln. Mit der dort geltenden Schüler Lehrer Ratio und dem dort geltenden Stundendeputat. Eine Realschule die wie eine Sekundarschule arbeiten soll, jedoch zu den Arbeitsbedingungen einer Realschule kann so nicht sein .

    Richte das Deinem Freund bitte aus. Danke 😂


    Mein Freund ist da ganz bei dir und ich übrigens auch. Das Sterben des dreigliedrigen Schulsystems auf Raten ist das Problem. Statt das man klar sagt, dass Ding ist durch und sich daran macht ein vernünftig strukturiertes 2 gliederiges Schulsystem aufzubauen, wird seit 20 Jahren in NRW mit irgendwelchen Flickschustereien versucht das alte System zu retten. Jeder von uns wird zur Genüge Beispiele kennen, zu welchen Absurditäten das vor Ort führt.

    Vielleicht nochmal deutlicher!


    Nochmal nicht der Gesprächswunsch des Vaters ist das Problem sondern dein Umgang damit!


    Jedes Elternteil hat das Recht ein Gespräch zu fordern. Diesem Gesprächswunsch musst du nachkommen. Wird mit Sicherheit auch im Schulgesetz deines Bundeslandes stehen.


    Die Tipps zur Gesprächsführung sind hier doch schon geschrieben worden.


    Das der Vater dich auf irgendwelche Defizite im Unterricht hinweist, weist du doch garnicht.

    Du hast in dem anderen Themen geschrieben, dass du bereits 3 Jahre im Schuldienst gearbeitet hast, wie kann man dann einen simplen Konflikt um einen vergammelten Apfel derart eskalieren?


    Allein die Frage, ob du rechtlich verpflichtet bist auf eine Mail eines Vaters zu reagieren. zeugt mMn von völliger Unkenntnis der Bedürfnisse unseres Berufs. (Wie bereits geschrieben, mach das Ref!)


    Es ist wie DeadPoet und andere schreiben, folge seinen/ihren Tipps!

    Wieso sollten bei dem Gespräch, außer du willst es irgendwelche anderen Lehrpersonen dabei sein?

    Wenn du Kritik an deinem Unterricht ernst nimmst, sofern sie berechtigt ist, wird dir keine SL, die ich kennen gelernt habe, einen Strick daraus drehen.

    Verbeißt ihr euch da nicht im Thema?


    Nur weil es mal so wahr und noch Reste davon in der Besoldungsstruktur schlummern, heißt es nicht, dass die ursprüngliche Intention heute noch aktiv und konsequent verfolgt wird.


    Was passiert wenn man diese überkommende Modell revidiert, kann man sehen, wenn sich mit den nördlichen Bundesländern auseinander setzt. Dort wird mit dem Verweis auf ein Mehrverdienermodell, die Besoldung nicht auf das vom BVG konstruierte Maß angehoben.


    Nochmal das Alleinverdienermodell sichert unsere Pfründe und solange das so ist, bin ich totaler Opportunist und finde das super!

    Die Alimentation deckt die Ehefrau im Alleinverdienermodell keineswegs ab. Ich gehe jetzt einfach mal vom kleinsten Beamten aus, der 15% mehr bekommen muss als der Bürgergeldempfänger, um die Argumentation zu vereinfachen. Würde die Alimentation das abdecken, müsste der Beamte in Familienstufe 1 (verheiratet ohne Kinder) 230% des Bürgergelds nach Hause bringen. Wäre die Familie arbeitslos, würden ja beide Bürgergeld beziehen (=200% des einfachen Satzes). In Verbindung mit dem Abstandsgebot von 15% komme ich so auf 230% (100% * 2 * 1,15).


    Die höheren Besoldungsgruppen müssten entsprechend noch mehr Geld nach Hause bringen.


    Da die Beamtenbesoldung bei weitem nicht in so hohem Umfang gewährt wird, kann von einem staatlich gewünschten Alleinverdienermodell im Beamtentum keine Rede sein.

    Du wiederholst immer wieder das Selbe. Dadurch wird es nicht richtig!


    Die Besoldung des kleinsten Beamten deckt bereits Mann/Frau/2 Kinder ab.

    Sie orientiert sich dabei am Bürgergeld und muss 15% darüber liegen.


    Bürgergeld für eine alleinstehende Person dürfte je nach Wohnort und inklusive aller Sachleistungen maximal 1200€ betragen.


    1200*1,15*12 = 16560


    Wenn man deiner Logik folgt liegt die Mindestbesoldung bei circa 17000€.


    Bitte setz dich einmal mit dem Urteil auseinander, das oben verlinkt ist.

    Wenn das deutsche Beamtentum vom Alleinverdienermodell ausgeht, wovon ich nicht ausgehe, was ich jetzt aber mal als Arbeitshypothese nutze, müsste bei einer Hochzeit die Ehefrau in nicht unerheblichen Umfang alimentiert werden. Die Alimentation beruht ja auf der Annahme, dass ein bestimmter Lebensstandard finanziert bzw. gehalten wird. Um diesen Lebensstandard auch dann zu halten, wenn die Ehefrau bei der Heirat ihren Job aufgibt, um dem Alleinverdienermodell zu entsprechen, wäre z.B. in meinem Fall ein Familienzuschlag Stufe 1 von ca. 60.000€ im Jahr bzw. 5.000€ im Monat anzusetzen, eben das Bruttoeinkommen besagter Ehefrau. Da der Familienzuschlag Stufe 1 wesentlich geringer ausfällt (ca. 130€ monatlich), kann also von einem Alleinverdienermodell im Beamtentum keine Rede sein.


    Das ist aus Unkenntnis der aktuellen Rechtsprechung des BVG ziemlicher Blödsinn.

Werbung