Früher lief es so:
2 Jahre (Beamter auf Widerruf)
3 Jahre (Beamte auf Probe)
Dann Beamter auf Lebenszeit.
--> Mindestversorgung.
Fraglich ist, wie sich das mit 18 Monate Ref verhält.
Wobei ich hier letztens gelernt habe, dass es noch die Zurechnungszeiten ( oder Anrechnungszeiten?) gibt.
Dann wird keine Lehrkraft als BaL Anfang 30/Mitte 30 in der Mindestversorgung landen.
Die Höhe der Versorgung bei DU ist tatsächlich absurd!
Auch wenn es mir um deine Bekannte leid tut Rosenbeet . So hoffe ich als Steuerzahler, dass sie nicht BaL wird oder so gesundet wird, dass sie bis Regelaltergrenze durchhält.