Den Personalrat erreichten vereinzelt Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sahen, eine Aufgabe, für die sie befördert worden sind, weiterhin zu übernehmen. Sie zogen in Erwägung, sich von der Aufgabe entpflichten und zurückstufen zu lassen. Der Personalrat weist darauf hin, dass es sich bei A14-Beförderungen nicht um Funktionsstellen handelt, wie dies bei A15-Stellen der Fall ist. Die Übernahme einer anderen Aufgabe im pädagogischen Bereich oder im Verwaltungsbereich ist daher im Einvernehmen mit der Schulleitung möglich und sollte ernsthaft geprüft werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, den Personalrat zu kontaktieren.
taetigkeitsbericht_gym.pdf (bezreg-muenster.de)
Das müsste mit den unterschiedlichen Laufbahnen an GES zusammenhängen. In der SEK 1 ist A14 die zweite Beförderung. A 15 ist für SEK 2 Kollegen dementsprechend die zweite Beförderung. 2. Beförderung gleich Funktionsstelle. Von denen kann man sich entpflichten lassen. Habe ich selber mit einer SL erlebt. A16 zurück auf A14