CDL Danke, das heißt das besondere Aufgaben werden über Entlastungen vergütet?
Beiträge von Dr. Rakete
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Es geht mir primär um Beförderungsstellen in der Sek. I. Das Funktionsstelleninhaber besonders im P-Bereich mindestens genauso gekniffen sind, weiß ich.
Niedersachen löst es wie gesagt über eine Zulage.
Hamburg hat alle zu Studienrät*innen ernannt und wahrscheinlich den Stellenkegel nicht angepasst? Löst das Problem auch nicht.
In NRW ist eine Lösung angedacht für den Zeitpunkt, wenn die Angleichung abgeschlossen ist.
Wie sieht es in den anderen BL aus?
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Darf ich nochmal zusammenfassen?
Bislang gibt es nur für NDS. eine Lösung (Stellenzulage) und die anderen doktern noch rum?
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Was bei uns in der Zeitung stand zu dem Thema, klang eher sinnvoll und ich hatte beim Lesen das Gefühl, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist
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Da kein Bundesland oder Wohnort genannt wird, bleibt nur folgende Stelle:
Bundesverfassungsgericht
Postfach 1771
76006 Karlsruhe
Wenn ein Wohnort genannt wird, recherchiere ich gerne das zuständige Verwaltungsgericht.
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Sieh es wie Amy Winehouse:
"In der Zeitung von heute wird morgen der Fisch eingewickelt"
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Mir schon aber das tut nichts zur Sache. Das sind Einzelentscheidungen.
Die Frage lautete wie weit man im GL als Sonderpädagoge kommen kann. An meiner Schule bis zum DL.
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Ich schrieb Wechsel nicht Abordnung! Das sind zwei paar Schuhe.
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Sonderpädagog*innen sind im gehobenen Dienst. Deswegen sind die erworbenen Lehrämter für die Laufbahn uninteressant. Wenn man als Studienrat*in auf eine Sonderpädagogenstelle wechselt geht damit eine Umstufung in den GH einher.
A 15 als DL ist für Sonderpädagog*innen schon ziemlich weit oben auf der Karriereleiter.
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Das stammt von Recht NRW:
6. Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder
eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr pro Kind, maximal 12 Arbeitstage im KalenderjahrIn den Fällen der Nummer 6 kann Beamtinnen und Beamten, deren Besoldung (ohne Familienzuschlag und ohne Aufwandsentschädigung) die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482) in der jeweils geltenden Fassung nicht überschreitet, …
Da die JAE in 2024 bei 69.300€ liegt ist man mit A13 immer auf der sicheren Seite und mit A 14 bis Stufe 9.
Durch Verweis auf das SGB wird aktuell auch die Grenze von 4 Tagen aufgehoben. Den habe ich hier aber nicht zitiert.
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Gemeint sind die Familienzuschläge der Stufe 2 und weiter. Das habe ich oben unklar formuliert.
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Was haben die erworbenen Lehrämter damit zu tun?
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An meiner Gesamtschule in NRW ist der DL Sonderpädagoge
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Bevor jetzt man jetzt panisch seine A 13 Stelle reduziert um unter die JAE zu fallen. Zumindest die Stufen 2 und weiter fallen/fielen in NRW nicht unter die JAE. Man bleibt also auch in Stufe 12 knapp drunter. Zumindest galt das vor den Corona Regelungen.
Es gab da mal ein Merkblatt der GEW in NRW. Ich finde es nur gerade nicht wieder.
Vielleicht ist das aber auch geändert worden mit den neuen Regelungen? Kann sich sonst noch wer daran erinnern?
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Nur am Rande erwähnt.
Ich habe die Diskussion gestartet, weil ich in den Erlassen des Landes NRW die Stelle nicht gefunden habe in der Klassenlehrer die Aufgabe der Zeugniserstellung zugewiesen wird.
Wegen meiner kann das Thema geschlossen werden, weil meine Frage mit Karl Dieters Verweis auf die ADO (nochmals Dank dafür) beantwortet wurde.
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Karl-Dieter Danke für die Info.
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In diesem Abschnitt wird von Zeichnung gesprochen. Das habe ich auch gefunden gehabt. Zeichnung ist aber ungleich Herstellung/Druck der Zeugnisse?
Mein stv. SL behauptet der Druck sei Aufgabe jedes KL. Da ich diese Aufgabe übernehmen soll, soll ich dafür aus dem allgemeinen Lehrertopf entlastet werden. Der ist aber leer und ich habe keine Lust zum Buh-Mann zu werden, wen für mich da etwas umgeschichtet werden muss.
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Hallo da draußen,
wessen Aufgabe ist der Erstellung der Zeugnisse? Das wird sich irgendwo geregelt sein. Ich finde es bei der feierabendlichen Bass Exegese nicht.
Weiß jemand Rat?
VG Dr. Rakete
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Zunächst einmal hast du in deinem ersten Post nicht davon geschrieben, dass du befördert lassen willst um der Beförderung willen sondern um dich versetzen zu lassen.
Das wird mMn nach nicht so schnell klappen, wie wenn du Klinken putzen gehst an Schulen, die dich aufnehmen können.
Ich habe auch nicht davon geschrieben, dass du nicht bewerben kannst, sondern davon das du defacto chancenlos bist.
Die ausschreibende Schule wird von deiner Bewerbung informiert werden. Dann wird sie in der Benotung des vorgesehene*n Bewerber*in so hoch gehen wie möglich (du wirst nicht höher sein können) und dann schlägt dich am Ende das Laufbahnprinzip.
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Kurze Gegenfrage: Wäre klassisches Klinken putzen zur Versetzung nicht vielversprechender? Ehrlich gesagt werden Stellen im 1. Beförderungsamt doch eher intern als extern besetzt.
Ohne das Urteil zu kennen, wird sicher unser Beamtenstatus Teil der Begründung sein. Für uns gelten eben andere Regeln.
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