Nein, kann man nicht solange man Mitglied in der TdL ist. Berlin hatte ja zwischendurch einen eigenen Passus und musste das ja ändern, weil sie sonst aus der TdL rausgeflogen wären.
Tja, woran das wohl liegt.
Und was die Friedenspflicht aktuell damit zu tun hat, ja, da hast du scheinbar eben doch keine Ahnung. Und wo war gleich ein ungenutztes Streikrecht?!? In Berlin jedenfalls nicht.
Es ist doch nicht gottgeben, dass Berlin in der TDL ist. Wenn die Gewerkschaften das wollten, könnten sie natürlich einen separaten Tarifvertrag für Lehrer*innen nur in Berlin abschließen (s.o. Ärzte und Soziales) . Das Ganze nennt sich Vertragsfreiheit ist durchs Grundgesetz geschützt.
Das wollen sie schlicht nicht. Sie brauchen die KuK für den Rest an Wasserkopf im TVL dessen Streikmacht gegen 0 tendiert.
Die Friedenspflicht herrscht aufgrund eines geltenden Tarifvertrags. Wenn der ausgelaufen ist, könnt ihr den Laden doch gepflegt still legen!
Und mit still legen ist flächendeckend 50%+ im unbefristeten Streik gemeint. Nicht dieser 3 Tage Warnstreik Blödsinn mit 1500 KuK für den Gesundheitstarifvertrag (der übrigens die weit teurere Forderung ist als eine Angleichung an die A Besoldung für Planstelleninhaber*innen - um das zu erkennen, muss man aber mit meiner Ahnungslosigkeit im Tarifrecht gesegnet sein).
Wie gesagt, einfach mal mit Clausi Mausi in einer Datsche verabreden und von ihm lernen, wie man mit einer Gruppe mit hoher Streikmacht Forderungen durchsetzt, die im Sinne dieser Gruppe sind.