Beiträge von Dr. Rakete

    Nein, kann man nicht solange man Mitglied in der TdL ist. Berlin hatte ja zwischendurch einen eigenen Passus und musste das ja ändern, weil sie sonst aus der TdL rausgeflogen wären.


    Tja, woran das wohl liegt.

    Und was die Friedenspflicht aktuell damit zu tun hat, ja, da hast du scheinbar eben doch keine Ahnung. Und wo war gleich ein ungenutztes Streikrecht?!? In Berlin jedenfalls nicht.


    Es ist doch nicht gottgeben, dass Berlin in der TDL ist. Wenn die Gewerkschaften das wollten, könnten sie natürlich einen separaten Tarifvertrag für Lehrer*innen nur in Berlin abschließen (s.o. Ärzte und Soziales) . Das Ganze nennt sich Vertragsfreiheit ist durchs Grundgesetz geschützt.

    Das wollen sie schlicht nicht. Sie brauchen die KuK für den Rest an Wasserkopf im TVL dessen Streikmacht gegen 0 tendiert.


    Die Friedenspflicht herrscht aufgrund eines geltenden Tarifvertrags. Wenn der ausgelaufen ist, könnt ihr den Laden doch gepflegt still legen!


    Und mit still legen ist flächendeckend 50%+ im unbefristeten Streik gemeint. Nicht dieser 3 Tage Warnstreik Blödsinn mit 1500 KuK für den Gesundheitstarifvertrag (der übrigens die weit teurere Forderung ist als eine Angleichung an die A Besoldung für Planstelleninhaber*innen - um das zu erkennen, muss man aber mit meiner Ahnungslosigkeit im Tarifrecht gesegnet sein).


    Wie gesagt, einfach mal mit Clausi Mausi in einer Datsche verabreden und von ihm lernen, wie man mit einer Gruppe mit hoher Streikmacht Forderungen durchsetzt, die im Sinne dieser Gruppe sind.

    Haben wir bisher jedes Jahr gemacht, aber du scheinst davon nicht soviel Ahnung zu haben, denn da die Verhandlungen so gelaufen sind, wie sie gelaufen sind, herrscht nun leider erstmal Friedenspflicht.

    Daran, dass Berliner Schulen in den letzten Jahren wochenlang bestreikt wurden, kann ich mich garnicht erinnern.


    Was genau hat die Friedenspflicht mit einem nicht genutzten Streikrecht zu tun? (Ich rede hier von Geld und nicht von dem kleineren Klassen, die die GEW da scheinbar gerne hätte.)


    In wie fern Ahnungslosigkeit? Man kann keinen eigenständigen Tarifvertrag für Lehrer und nur für Berlin fordern?


    Wie ist das nochmal in Hessen? Einen Tarifvertrag für den Sozialdienst gibt es doch auch und Ärzte sind auch nicht im TVÖD oder TVL eingruppiert. Es fehlt allein der Wille der Gewerkschaften.

    Das deren Interessen in anderen Gehaltsklassen liegen, sieht man an den für unsere Gehaltsklassen sinnlosen Sockelbeträgen, die immer gefordert werden.


    Vielleicht sollten GEW, VBE, Philologenverband usw. mal ein Wochenende mit Claus Weselsky auf einer Datsche im Berliner Umland verbringen und sich mal klarmachen lassen, was Gewerkschafter sein bedeutet.


    Einfach den Laden zwischen Ostern und Sommer komplett bestreiken mit 25.000 KuK und dann mal gucken, wie schnell bei ausfallendem Abitur da Bewegung in die Sache kommt.

    Die Debatte ist müßig.


    Die Unterschiede zwischen TVL und Verbeamtung stellen eine Qualitätssicherung da.

    Ein Moderator sagte letztens, dass LA der einzige Beruf sei in dem man ohne entsprechendes Studium arbeiten dürfe.

    (Keiner von uns käme auf die Idee seinen Urologen, die Hüfte operieren zu lassen, obwohl er Medizin studiert hat.)

    Wenn man ohne Ref dasselbe im TVL verdienen würde, wie mit Ref als Beamter, wer würde dann noch das Referat machen?


    Ich weiß, dass es auch voll ausgebildete Kollegen auf Planstellen im TVL gibt. Da müsste tatsächlich eine Lösung gefunden werden. Die dürften aber in der Minderheit sein.

    Vermutlich weil die zugehörigen Stellen im 1. Beförderungsamt an den Gesamtschulen sämtlich Leitungsstellen im mittleren Management sind, die die Koordination einer größeren Anzahl von Lehrkräften in bestimmten Aufgabenspektren umfassen.


    Das dürfte bis auf wenige Ausnahmen nicht der Regel entsprechen


    SL Posten sind in der Regel das 2. Beförderungsamt an Gesamtschulen A14 als Abteilungsleiter Sek. 1 (Start in A12) oder A15 als AL Sek. 2 (Start A13)

    Die Stellvertretung ist in der Regel in A 12 gestartet und mit A15 im 3. Beförderungsamt und die SL kommt in der Regel von A13 und ist damit auch im 3. Beförderungsamt.


    Die Begründung dürfte eher in dem nebeneinander der Laufbahngruppe 2.1 und 2.2 liegen.

    Was ich so auf den Fluren höre, ist das die SL neu gruppiert werden sollen.


    An Gesamtschulen


    Alle AL A15

    Stv. 15Z

    und

    Leiter*in A16


    Wenn alle höhergruppiert sind, wird man sich wohl direkt auf A14 bewerben können egal ob Eingangsamt 2.2 oder 2.1


    Das sind die Dinge ich ich so aufgeschnappt habe.


    Jetzt folgt persönliche Einschätzung


    Das eine generelle Höhergruppierung aller jetzigen Sek 1. A 13 auf A14 kommt bezweifle ich stark. Das ist schlicht zu teuer. Da wird man den Weg wie Niedersachen gehen und eine Zulage raushauen.

    Hallo,


    kaum ist die Revision länger als einen Monat her, vergisst man die Hälfte -eher mehr- dessen was man sich reingeprügelt hat.


    Ich meine damals irgendwo gelesen zu haben, das KuK die Abrechnung bis zu 3 Jahre rückwirkend machen können, finde das aber gerade nicht in meinen Unterlagen wieder.


    Gerade finde ich im Netz nur Verweise auf § 195 BGB.


    Kann mir jemand helfen.

    Ganz klar du bist verflucht!


    Du hast 2. Möglichkeiten:


    1. Wende dich an den örtlichen Exorzisten


    oder


    2. Dein Haus befindet sich wahrscheinlich über einem alten Germanenfriedhof und der Germanengott Horst ist sauer auf dich! Verkaufe dein Haus, suche dir eine neue Heimstätte und gehe diese zunächst mit einer Wunschelrute ab, um ähnliche Vorkommnisse für die Zukunft zu vermeiden.

    Ja, die Anordnung muss auch bei Vollzeitkräften ab der dritten Stunde sein. Nur dann wird sie ab der ersten bezahlt. Das ist bei Teilzeit nicht so, da wird jede Stunde bezahlt, aber sie muss auch angeordnet werden.

    Jede Vertretungsstunde muss angeordnet werden. Die Anordnung erfolgt in der Regel durch den Vertretungsplan, der eine Dienstanweisung darstellt.

    Die Regelung, das Lehrkräfte erst ab 4 Stunden bezahlt werden, gilt nur für Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitlehrkräfte dürfen ab der ersten Stunde abrechnen. Das hat nicht mit angeordnet oder nicht zu tun. Das sind schlicht die Regelungen in der Bass.

    Genauso wie die Regelung das KuK mit Unterrichtsausfall zuerst gezogen werden müssen, steht auch so in der BASS.

    Das an euerer Schule keine 4 Stunde angeordnet wird, hat schlicht und ergreifend damit zu tun, dass man dann Mehrarbeit nicht abrechnen kann. Ich achte am Ende des Monats drauf, beim machen des Plans, das Kollegen mit 3 Stunden MA ihre 4 Stunde MA bekommen damit sie abrechnen können.


    Auf mich macht das den Eindruck als ob ihr ordentlich verarscht werdet von eurer SL.

    Keiner von euch bekommt MA ausgezahlt und eure SL steht bei Dezernat super da.

    Auch die Arbeitszeit von Beamten ist durch Gesetze geregelt. Wo liegt hier genau der Unterschied zum Tarifbeschäftigten? Weder der Tarifbeschäftigte noch der Beamte kann, wenn er mehr als die geregelte Arbeitszeit benötigt, irgendwas geltend machen.


    Zumal es hier ja auch um eine Werkstudententätigkeit gehen könnte. Kriegt da die Krankenversicherung mit, dass mehr als 20 Stunden gearbeitet wird, wird man plötzlich sozialversicherungspflichtig. Es geht hier um sehr viel mehr und wichtigeres als einen auf Dauer krank machenden Berufsethos

    Solange wir nicht in einem dystopischen Überwachungssystem leben, fällt mir keine Möglichkeit ein, wie die GKV das mitkriegen sollte, das er/siefür 12 zu haltende/vorzubereitende Unterrichtsstunden mehr als 20 Zeitstunden braucht.


    Seit deinem ersten Post versuchst du irgendwie zu rechtfertigen, das ein Student/Tarifbeschäftiger ein Recht hat weniger hochwertigen Unterricht zu halten, weil er zu schlecht eingestuft ist, der TVL irgendwelche zeitlichen Beschränkungen auferlegt, die GKV das irgendwie spitz kriegen könnte oder ihm die Qualifikation fehlt.


    Diese These verfängt nicht.

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