Beiträge von Dr. Rakete

    Vermutlich weil die zugehörigen Stellen im 1. Beförderungsamt an den Gesamtschulen sämtlich Leitungsstellen im mittleren Management sind, die die Koordination einer größeren Anzahl von Lehrkräften in bestimmten Aufgabenspektren umfassen.


    Das dürfte bis auf wenige Ausnahmen nicht der Regel entsprechen


    SL Posten sind in der Regel das 2. Beförderungsamt an Gesamtschulen A14 als Abteilungsleiter Sek. 1 (Start in A12) oder A15 als AL Sek. 2 (Start A13)

    Die Stellvertretung ist in der Regel in A 12 gestartet und mit A15 im 3. Beförderungsamt und die SL kommt in der Regel von A13 und ist damit auch im 3. Beförderungsamt.


    Die Begründung dürfte eher in dem nebeneinander der Laufbahngruppe 2.1 und 2.2 liegen.

    Was ich so auf den Fluren höre, ist das die SL neu gruppiert werden sollen.


    An Gesamtschulen


    Alle AL A15

    Stv. 15Z

    und

    Leiter*in A16


    Wenn alle höhergruppiert sind, wird man sich wohl direkt auf A14 bewerben können egal ob Eingangsamt 2.2 oder 2.1


    Das sind die Dinge ich ich so aufgeschnappt habe.


    Jetzt folgt persönliche Einschätzung


    Das eine generelle Höhergruppierung aller jetzigen Sek 1. A 13 auf A14 kommt bezweifle ich stark. Das ist schlicht zu teuer. Da wird man den Weg wie Niedersachen gehen und eine Zulage raushauen.

    Hallo,


    kaum ist die Revision länger als einen Monat her, vergisst man die Hälfte -eher mehr- dessen was man sich reingeprügelt hat.


    Ich meine damals irgendwo gelesen zu haben, das KuK die Abrechnung bis zu 3 Jahre rückwirkend machen können, finde das aber gerade nicht in meinen Unterlagen wieder.


    Gerade finde ich im Netz nur Verweise auf § 195 BGB.


    Kann mir jemand helfen.

    Ganz klar du bist verflucht!


    Du hast 2. Möglichkeiten:


    1. Wende dich an den örtlichen Exorzisten


    oder


    2. Dein Haus befindet sich wahrscheinlich über einem alten Germanenfriedhof und der Germanengott Horst ist sauer auf dich! Verkaufe dein Haus, suche dir eine neue Heimstätte und gehe diese zunächst mit einer Wunschelrute ab, um ähnliche Vorkommnisse für die Zukunft zu vermeiden.

    Ja, die Anordnung muss auch bei Vollzeitkräften ab der dritten Stunde sein. Nur dann wird sie ab der ersten bezahlt. Das ist bei Teilzeit nicht so, da wird jede Stunde bezahlt, aber sie muss auch angeordnet werden.

    Jede Vertretungsstunde muss angeordnet werden. Die Anordnung erfolgt in der Regel durch den Vertretungsplan, der eine Dienstanweisung darstellt.

    Die Regelung, das Lehrkräfte erst ab 4 Stunden bezahlt werden, gilt nur für Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitlehrkräfte dürfen ab der ersten Stunde abrechnen. Das hat nicht mit angeordnet oder nicht zu tun. Das sind schlicht die Regelungen in der Bass.

    Genauso wie die Regelung das KuK mit Unterrichtsausfall zuerst gezogen werden müssen, steht auch so in der BASS.

    Das an euerer Schule keine 4 Stunde angeordnet wird, hat schlicht und ergreifend damit zu tun, dass man dann Mehrarbeit nicht abrechnen kann. Ich achte am Ende des Monats drauf, beim machen des Plans, das Kollegen mit 3 Stunden MA ihre 4 Stunde MA bekommen damit sie abrechnen können.


    Auf mich macht das den Eindruck als ob ihr ordentlich verarscht werdet von eurer SL.

    Keiner von euch bekommt MA ausgezahlt und eure SL steht bei Dezernat super da.

    Auch die Arbeitszeit von Beamten ist durch Gesetze geregelt. Wo liegt hier genau der Unterschied zum Tarifbeschäftigten? Weder der Tarifbeschäftigte noch der Beamte kann, wenn er mehr als die geregelte Arbeitszeit benötigt, irgendwas geltend machen.


    Zumal es hier ja auch um eine Werkstudententätigkeit gehen könnte. Kriegt da die Krankenversicherung mit, dass mehr als 20 Stunden gearbeitet wird, wird man plötzlich sozialversicherungspflichtig. Es geht hier um sehr viel mehr und wichtigeres als einen auf Dauer krank machenden Berufsethos

    Solange wir nicht in einem dystopischen Überwachungssystem leben, fällt mir keine Möglichkeit ein, wie die GKV das mitkriegen sollte, das er/siefür 12 zu haltende/vorzubereitende Unterrichtsstunden mehr als 20 Zeitstunden braucht.


    Seit deinem ersten Post versuchst du irgendwie zu rechtfertigen, das ein Student/Tarifbeschäftiger ein Recht hat weniger hochwertigen Unterricht zu halten, weil er zu schlecht eingestuft ist, der TVL irgendwelche zeitlichen Beschränkungen auferlegt, die GKV das irgendwie spitz kriegen könnte oder ihm die Qualifikation fehlt.


    Diese These verfängt nicht.

    Weil zunächst einmal die Qualifikation ausschlaggebend für die Eingruppierung ist und nicht die Qualität der Arbeit. Die Qualifikation einer Person ist an dieser Stelle qualitätssichernd.

    Eine Person im Bachelor ist nunmal weniger qualifiziert als eine vollausgebildelte Lehrperson daher die schlechtere Einstufung.

    Wenn man deiner Logik folgt, dürfte jemand in A5/E5 seinen Job nur mit absolut schlechter minderwertiger Qualität ableisten und man darf dann erst ab (oder noch höher?) E11/A12 vernünftig arbeiten.


    Wie gesagt Blödsinn!

    Die Beiden planen 23 Monate Elternzeit (Frau 12 Mann 2+9) zu nehmen und müssen bis zum 21. Lebensmonat kommen.

    Bei 14 Monaten Anspruch in denen es Geld gibt. (Voraussetzung kein Beamtenpaar)

    In so vielen Monaten wie möglich sich dann nur die Hälfte zu nehmen und 2 draus zu machen, drückt natürlich die Steuerlast. Wieviele Monate man wann hälftig splittet, war zu meiner Zeit egal.


    Hat sich das geändert?


    Möglich wäre die ersten 3 Monate voll (5 Monate weg) und dann 18 Monate halbes Elterngeld (weitere 9 Monate)


    Problem gelöst :pirat:

    Nein, der erste Monat wird dir sicher gestattet werden. Den Geburtstermin lässt sich ja schwer nach den Ferien planen.


    Wenn ihr dann in einer zweiten Phase Elternzeit günstig an oder um Ferien legt, kann es problematisch werden.

    Da ist zumindest in NRW auch vom Sachbearbeiter abhängig.

    Da hört man dies und das.


    Ich hatte bei meinen Elternzeiten nie Probleme. Ich war aber immer auch mindestens 6 Monate zuhause.

    Dr. Rakete

    Dafür gab es ja den 132c als Ausnahmeregelung. Das jedoch zum Regelfall zu machen, ist die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems durch die Hintertür. Das dies aber dann auf dem Rücken sowohl der Kinder als auch des Kollegiums geschehen soll, kann ich nicht einsehen. Dann sollte man wenigstens so konsequent sein und dann die Realschulen auch offiziell in eine Sekundarschule umwandeln. Mit der dort geltenden Schüler Lehrer Ratio und dem dort geltenden Stundendeputat. Eine Realschule die wie eine Sekundarschule arbeiten soll, jedoch zu den Arbeitsbedingungen einer Realschule kann so nicht sein .

    Richte das Deinem Freund bitte aus. Danke 😂


    Mein Freund ist da ganz bei dir und ich übrigens auch. Das Sterben des dreigliedrigen Schulsystems auf Raten ist das Problem. Statt das man klar sagt, dass Ding ist durch und sich daran macht ein vernünftig strukturiertes 2 gliederiges Schulsystem aufzubauen, wird seit 20 Jahren in NRW mit irgendwelchen Flickschustereien versucht das alte System zu retten. Jeder von uns wird zur Genüge Beispiele kennen, zu welchen Absurditäten das vor Ort führt.

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