Beiträge von Dr. Rakete

    Ich finde die Gründe erstmal sekundär. Für NRW würde ich sagen, dass man sich ohne Kinder und bei 35km in einer langen Schlange anstellen muss und das es einige Zeit dauern kann.

    Macht es Sinn eine Versetzung jetzt schon zu beantragen, auch wenn diese zu 99,9% abgelehnt wird weil ich noch 2,5 Jahre auf Probe bin?

    Damit ich dann in 2 Jahren den 5ten Antrag stelle und dieser hoffentlich dann genehmigt wird?

    Diese Frage wurde nicht beantwortet und interessiert mich persönlich. Kann man das so machen?

    Je höher die besoldung, also der Brutto Lohn desto mehr schlägt die Pendlerpauschale positiv nieder auf die Steuerrückerstattung

    Du hast nicht verstanden, was Schlaubi meint. Es geht um die amtsangemessene Alimentation und die ausufernden Familienzuschläge in teueren Wohnorten.


    Der steuerliche Vorteil den postulierst, dürfte kaum messbar sein und ist eher philosophischer Natur.

    Ich weiß, dass in jedem gutem Zoo die Trolle zweimal täglich gefüttert werden.


    Lasst uns einfach den Troll nicht mehr füttern! Dann wird er in seinem Habitat noch in ein/zwei Tage trollen und dann sein Ende finden.


    (Stellt euch beim Ende irgend einen Filmonstertod vor!

    - In eine Singularität gesaugt werden

    - Platzen

    - Jämmerlich verkümmern

    - Drehung mit Todesschrei und umfallen

    - Mit salbungsvollen Worten dahinscheiden

    - ... )

    Wenn das ganze Schulleitungsteam vollständig ist, ist eine Reduktion des Unterrichts auf 0 eigentlich nur durch Pfusch zu erreichen (Ausnahme: Altersermäßigung, Schwerbehinderung etc. kombiniert).

    Angesichts der Tatsache, dass die Stunden, die für die Entlastungen zur Verfügung stehen, sich aus der Größe des Kollegiums errechnet, ist die Aussage in ihrer Pauschalität ziemlicher Quatsch.

    Hier in NDS soll der Entwurf 3 textseiten in der Regel nicht überschreiten, aber zum Unterrichtszusammenhang, zur Lerngruppe, zur Sache, zur Legtimation, zur Didaktik/Transformation, zu den Lernzielen, zur Methodik Angaben machen und einen verlaufsplan enthalten. Alles auf maximal 3 Seiten. Das finde ich zb sehr seltsam


    Dazu noch einen Anhang mit Sitzplan und Materialien. Zum Vergleich: im Examen sind es 6 Seiten , dazu kommt extra noch der verlaufsplan.

    Kannst du die Diskussion über Entwürfe und das schlecht formulierte Gutachten bitte in dem von dir gestartetem Topic fortsetzen?

    Unser Chef hat da eine gute Lösung gefunden die keinen Unmut hervorrufen kann: a14 nur für die kommissarischen Fachkonferenzleiter und das nach der Reihenfolge der Größe der Fachgruppe und der Länge der Zeit im Amt. Da kann nun keiner was gegen sagen … aber Leistungsprinzip geht anders ….

    Was passiert denn dann mit allen andern Sonderaufgaben? Werden die über Stunden entlastet?

    Du wirst bis zur Rente mit 69 arbeiten müssen. Du hast also selbst mit 24 noch ein langes Berufsleben vor dir.


    Da ich selber nie in deiner Situation war, kann ich dir wenig raten. Schonmal überlegt sich an jemanden zu wenden der Expert*in für LA-Abbrecher*innen ist?

    …, auch in Bezug auf die späteren Pensionsansprüche.

    Das ist bei einem verheirateten Paar aber zu vernachlässigen. Im Fall einer Scheidung findet ja ein Versorgungsausgleich statt.


    Je größer die Einkommensdifferenz, desto mehr profitiert man vom Ehegattensplitting. Ich denke aber nicht, dass es hier um große Summen geht. Das Ganze kann man ja mal in einen Rechner eingeben. Dann kann man den Unterschied abschätzen.

    Das ist generell so. Für diese Beispiel passt es aber nicht, weil die Gesamtsumme gleich bleiben wird. Angestrebt wird eine Arbeitszeit von ungefähr zwei mal 80%, fraglich ist, wie sich diese aufteilt. Ob einer am Ende 100% und der andere 60% arbeitet oder beide 80% führt in diese Konstellation am Ende zum selben Ergebnis.

    Bei A15 ebenfalls. Sie wird aber erst nach 9 Monaten Probezeit ausgehändigt.

    Das ist schon ein Unterschied.


    Bei A14 wird der Bez. Reg über die erfolgreiche Revision eine Mitteilung gemacht, dann wird die Urkunde erstellt und ausgehändigt.


    Bei A15 erst Revision, dann wird man auf die Stelle gesetzt mit Übernahme der Aufgabe, dann beginnen die 9 Monate Probezeit, dann erst gibt es die Urkunde und mehr Geld.

    Bei mir lagen zwischen Revision und mehr Geld bei A14 2 Monate bei A15 waren es 10 Monate.

    Drum habe ich es ja auch in Klammern mit Fragezeichen geschrieben. Bei uns in NRW muß man die Beförderung, auch die von A13 nach A14, erst einmal bekommen. Man arbeitet also länger in A13 vor (ohne Bezahlung) und hat dann aber nach der Beförderung noch eine Bewährungszeit, in der man zwar die A14-Urkunde hat, das Gehalt aber noch nicht entsprechend bekommt. Wenn ich es richtig in Erinnung habe, beträgt die Zeit 9 Monate. Daher meine Rechnung von 3 Jahren + X = ca. 4 Jahre.

    Das gleiche Spiel wiederholt sich wohl bei A15. Nur bei A16 wird direkt ab Überreichung der Urkunde gezahlt. Bin mir da aber auch nicht 100%ig sicher.

    Bei A 14 gibt es in NRW keine Probezeit. Beförderung und Besoldungserhöhung greifen sofort mit Aushändigung der Urkunde.

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