Beiträge von Dr. Rakete

    Ich würde mir trotzdem mal die Mühe machen und auf einem Zettel TVL und A-Besoldung vergleichen.


    Eine Fachleitung, die ich nach wie vor für die erstrebenswerte Stelle im Schulsystem halte, ist in NRW A15.

    Postdoc-Dauerstelle ist TVL 13 (?) eine mögliche Professur später dann W2 (?)

    Wie würdest du es eher ausdrücken?


    Ich komme aus einem Bundesland, wo es A14 und aufwärts eh nur für Funktionsstellen gibt (also Oberstufenleiter, SL, Stellv. SL). Hier machst du also die Führungskräftequalifizierung (oder auch nicht) und bewirbst dich einfach.
    Frage ist halt, wer die Stellen dann bekommt. So richtig transparent ist das Verfahren irgendwie nicht.

    Naja, dass ist ja gar kein Argument, dass in anderen Bundesländern die Besoldungsstruktur scheiße ist.

    Genauso schlechtes Gegenargument: Komm nach NRW hier ist die Besoldungsstruktur noch in Ordnung.

    Während Mutterschutz und ggf. Freistellung davor hast du weiterhin deine normalen Bezüge erhalten.

    Elterngeld und andere

    Lohnersatzleistungen gelten afaik auch als Einkommen.

    Vielleicht erklärt das schon die Diskrepanz?

    Der 10% Zuschlag folgt daraus, dass wir als Beamte keine Sozialabgaben zahlen müssen und ist so weit auch normal.


    Dein Partner ist auch Beamter?


    Ansonsten Bescheid abwarten, in Ruhe prüfen und ggf. widersprechen.

    Dein Problem ist, dass zumindest in NRW die Aufgaben, die mit Ausbildung von Refs und mit der Betreuung von Studenten verbunden sind, sehr gut mit Entlastungsstunden ausgestattet sind. Das macht die Stellen so attraktiv, dass viele sie haben wollen.

    Beförderungsstellen sind ein halt auch ein rares Gut und werden durch die Aufwuchs an A13 Stellen und nicht mehr auf Bäumen wachsen.

    Ich kann deinen Frust verstehen, wenn man sich mit der erworbenen Expertise nicht wahrgenommen fühlt. Ein SL muss, wie bereits erwähnt, den Laden mit den sehr begrenzten Mittel der Mitarbeitermotivation am Laufen halten. Mit den für dich eher negativen Folgen.

    Ich würde die Flinte nicht sofort ins Korn werfen. Ich habe auch jahrelang auf meine Chance gewartet. Wenn diese kommt, nutze sie und dann kann es recht schnell aufwärts gehen. Sei es mit einer Beförderung oder Entlastung (Entlastungsstunden sind auch viel wert).

    Dein Lebenslauf schreit nach einer Fachleitung an einem Studienseminar. Hast du diesen Weg schonmal in Auge gefasst?

    Die Idee mit dem Partnereinkommen war eine Erfindung der nördlichen Bundesländer und findet nun nach und nach Einzug in allen anderen Bundesländern.


    Das BVG will seit Jahren ein neues Urteil zu Besoldung fällen und alle, die das Thema aktiv verfolgen, hoffen, dass der Spuk mit dem künstlichen Großrechnen unserer Alimentation dann ein Ende hat.

    Hallo,

    würde bei Lehrerpaaren dann zweimal ein Partnereinkommen berücksichtigt?

    Das wird indirekt 2 mal berücksichtigt. Deine/Eure Besoldung müsste 2 mal den Bedarf decken, den das BVG vor einigen Jahren errechnet hat.

    Durch die Erhöhung der Sozialleistungen in den letzten Jahren hätte man die Besoldung merklich außerhalb einer Tarifrunde erhöhen müssen. Um diesen Schritt nicht gehen zu müssen, wird das Partnereinkommen in der Besoldung "reingerechnet". Insofern wird euch 2 mal eine verfassungsgemäße Besoldung vorenthalten.


    Wichtig!!


    Trommelt in euren Kollegien für Widersprüche. Nur wenn genügend Widerspruch einschlagen, wird das Sparmodell schlechte Gesetze nicht mehr lukrativ.


    Wichtiger!!


    Nur wer jährlich Einspruch einlegt, hat irgendwann Anspruch auf eine Nachzahlung für den Murks der da fabriziert wird!


    Hab keine Scheu Widerspruch einzulegen!!


    Wir sind als Beamter verpflichtet unserer Ansprüche zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten zu widersprechen.


    Und folgendes Gedankenspiel in der freien Wirtschaft! Sagt der Chef:.


    "Dein Gehalt steigt nicht. Dein Partner hat ein schönes Einkommen. Wozu brauchst du mehr?"


    Hier findet ihr Links zu Widersprüchen für fast jedes Bundesland!


    https://forum.oeffentlicher-di…x.php/topic,122068.0.html

    Wenn du meinst, dass du wegen einer Pausenaufsicht die durch eine Klausuraufsicht ersetzt wurde, entfristet wirst, klage. RA fragen was er davon hält.


    War das eigentlich eine Mittagspause aus der du abgezogen wurdest?

    Damit man die

    Aber die Bedarfsgemeinschaft, die hier für den Vergleich heran gezogen wird, geht doch von zwei nicht arbeitenden Eltern aus. Wieso also soll man bei der Beamtenfamilie davon ausgehen, dass beide arbeiten? Und warum wird der Frau ausgerechnet ein Minijob zugerechnet? Warum nicht gleich ein durchschnittliches Vollzeiteinkommen?


    Damit man die Besoldung nicht erhöhen muss. Das Alleinverdienermodell ist lt. Besoldungsgesetzgebern veraltet.


    Je kleiner du das Partnereinkommen anrechnest/ansetzt desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das BVG das demnächst wieder einkassiert.

    Widersprüche sind vorallem deshalb wichtig, weil es das Sparmodell "durch alle Instanzen" gehen unattraktiv macht.


    Das Land NRW hat für 10 Jahre Klageweg beschreiten im Falle 3. und weitere Kinder 80 Mio. nachzahlen müssen.

    80 Mio. sind die laufenden Kosten dieser Anpassung damals gewesen.


    Ob das diesmal wieder soviel wird, bezweifle ich.

    Aber wenn es nur 50€ im Monat sind, wird es lohnen aufgrund der Länge der Verfahren.


    Nur wenn genug Widerspruch einlegen, wird das Haushaltsrisiko so groß, dass die Gesetze gleich verfassungskonform geschrieben werden.


    Für alle die sagen wofür Widerspruch.


    0 zu 15.000€ war der Unterschied zwischen meinem Kollegen und mir als die Sache mit den 3 ff. Kindern entschieden wurde.

    Bist du idealerweise Mitglied einer Gewerkschaft und kannst dir da Beratung holen.


    Die Pension zwischen A 13 LG 2.1 und 2.2 wird sich nicht unterscheiden, da die Zulage afaik nicht Teil des Ruhegehalts ist.


    Das der Wechsel aber auch eine Absage an so ziemlich alle Möglichkeiten außerhalb einer SL Laufbahn befördert zu werden ist, hast du bedacht?

    Nein, kann man nicht solange man Mitglied in der TdL ist. Berlin hatte ja zwischendurch einen eigenen Passus und musste das ja ändern, weil sie sonst aus der TdL rausgeflogen wären.


    Tja, woran das wohl liegt.

    Und was die Friedenspflicht aktuell damit zu tun hat, ja, da hast du scheinbar eben doch keine Ahnung. Und wo war gleich ein ungenutztes Streikrecht?!? In Berlin jedenfalls nicht.


    Es ist doch nicht gottgeben, dass Berlin in der TDL ist. Wenn die Gewerkschaften das wollten, könnten sie natürlich einen separaten Tarifvertrag für Lehrer*innen nur in Berlin abschließen (s.o. Ärzte und Soziales) . Das Ganze nennt sich Vertragsfreiheit ist durchs Grundgesetz geschützt.

    Das wollen sie schlicht nicht. Sie brauchen die KuK für den Rest an Wasserkopf im TVL dessen Streikmacht gegen 0 tendiert.


    Die Friedenspflicht herrscht aufgrund eines geltenden Tarifvertrags. Wenn der ausgelaufen ist, könnt ihr den Laden doch gepflegt still legen!


    Und mit still legen ist flächendeckend 50%+ im unbefristeten Streik gemeint. Nicht dieser 3 Tage Warnstreik Blödsinn mit 1500 KuK für den Gesundheitstarifvertrag (der übrigens die weit teurere Forderung ist als eine Angleichung an die A Besoldung für Planstelleninhaber*innen - um das zu erkennen, muss man aber mit meiner Ahnungslosigkeit im Tarifrecht gesegnet sein).


    Wie gesagt, einfach mal mit Clausi Mausi in einer Datsche verabreden und von ihm lernen, wie man mit einer Gruppe mit hoher Streikmacht Forderungen durchsetzt, die im Sinne dieser Gruppe sind.

    Haben wir bisher jedes Jahr gemacht, aber du scheinst davon nicht soviel Ahnung zu haben, denn da die Verhandlungen so gelaufen sind, wie sie gelaufen sind, herrscht nun leider erstmal Friedenspflicht.

    Daran, dass Berliner Schulen in den letzten Jahren wochenlang bestreikt wurden, kann ich mich garnicht erinnern.


    Was genau hat die Friedenspflicht mit einem nicht genutzten Streikrecht zu tun? (Ich rede hier von Geld und nicht von dem kleineren Klassen, die die GEW da scheinbar gerne hätte.)


    In wie fern Ahnungslosigkeit? Man kann keinen eigenständigen Tarifvertrag für Lehrer und nur für Berlin fordern?


    Wie ist das nochmal in Hessen? Einen Tarifvertrag für den Sozialdienst gibt es doch auch und Ärzte sind auch nicht im TVÖD oder TVL eingruppiert. Es fehlt allein der Wille der Gewerkschaften.

    Das deren Interessen in anderen Gehaltsklassen liegen, sieht man an den für unsere Gehaltsklassen sinnlosen Sockelbeträgen, die immer gefordert werden.


    Vielleicht sollten GEW, VBE, Philologenverband usw. mal ein Wochenende mit Claus Weselsky auf einer Datsche im Berliner Umland verbringen und sich mal klarmachen lassen, was Gewerkschafter sein bedeutet.


    Einfach den Laden zwischen Ostern und Sommer komplett bestreiken mit 25.000 KuK und dann mal gucken, wie schnell bei ausfallendem Abitur da Bewegung in die Sache kommt.

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