Beiträge von SemL
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Original von ich32
Ich will nicht gleich zu einem Psychotherapeuten gehen... Hilft vielleicht eine Auszeit?
Es muss ja auch nicht gleich ein Psychotherapeut sein. Haben Sie einen guten Hausarzt? Er kann Ihnen sicher auch Weiteres raten.
In einem Forum ist soetwas schwierig zu klären, da hat Nele schon recht.Mit einer Auszeit allein ist es möglichweise auch nicht getan.
Alles Gute!
SemL -
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Hallo Herr Schmidt,
mit über 40 ein Universitätsstudium aufzunehmen bzw. fortzuführen will schon gut überlegt sein.
- Was erwarten Sie, dass es Ihnen beruflich bringt?
- Benötigen Sie es für Ihre jetzige Berufstätigkeit?
- Wollen Sie daran ein Referendariat anschließen?Im letzten Fall würde das die Ausbildung natürlich noch verlängern, Sie wären dann also schon in der zweiten 40er-Hälfte, was üblicherweise die Übernahme in ein Beamtenverhältnis ausschließt.
Es will also Aufwand und Nutzen gut abgewogen sein. Dabei spielt natürlich auch die Finanzierung des Studiums eine Rolle: Man hat ja mit über 40 einen gewissen Lebensstandard, der bei Aufnahme eines Studiums nur schwer zu halten sein wird.
Hinzu kommt, dass man sich in diesem Alter (zumindest geht es mir so) mit dem Lernen nicht mehr so leicht tut.Wie auch immer Sie sich entscheiden, ich wünsche Ihnen auf jeden Fall alles Gute!
SemL -
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Original von Meike.
Ausschließlich Beiträge zu den Threadthemen, bitte ...
Oh, sehr gerne.Vorsicht mit der Bezeichnung "Dienst nach Vorschrift"!
Darunter versteht man nämlich ein bisschen etwas anderes, als hier im Thread diskutiert wird:"Dienst nach Vorschrift" bezeichnet ein Verhalten, bei dem die Beschäftigten zwar ihren Arbeitsplatz nicht verlassen, bei ihrer Tätigkeit aber nur die für sie geltenden Anweisungen umsetzen oder Dienstvorschriften anwenden. Auf Eigeninitiative zur Lösung der Aufgaben, z. B. den „kurzen Dienstweg“, telefonische Hinweise an Beteiligte bei Problemen, et cetera, wird verzichtet. Motto: Keine Weisung – keine Veranlassung.
Er dienst dabei bei Beamten als Mittel des Arbeitskampfes: Das Beamtenrecht sieht eine Möglichkeit des legalen Streiks für Beamte nicht vor. Als Ersatz für den Streik können Beamte jedoch den Dienst nach Vorschrift androhen. Da Beamte einer Vielzahl von Vorschriften unterliegen, deren Einhaltung oft den betrieblichen Erfordernissen entgegensteht, kann die Einhaltung aller Vorschriften, mithin der Dienst nach Vorschrift, zu einem streikähnlichen Zustand führen, bis hin zum Erliegen des Betriebes. (s. z.B. Wikipedia)
Das alles ist höchst problematisch und dessen sollte man sich bewusst sein, wenn man von "DnV" spricht.
Was hier im Thread diskutiert wird, ist dagenen ein "sich mal etwas zurücknehmen" und mit seinen Kräften etwas ökonomischer umgehen.
Gegen das ist doch nichts einzuwenden. Im Gegenteil: Es kann sehr ungesund sein, immerzu "durchzupowern".
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Original von Freidenker
So trifft man alte Bekannte...
in anderen Foren rumzupetzen ist irgendwie nicht so die feine Art.
Och, das tut mir leid. Wollte nicht petzen.
Und Sie hätten nicht gleich einen neuen Account machen müssen.ZitatOriginal von Querdenker
Jeder hat das Recht auf informelle Selbstbestimmung, solange es keinem schadet und hilft die Anonymität zu wahren.
Nun ja, wer's nötig hat...ZitatOriginal von Klardenker
Wenn du tatsächlich Seminarleiter bist...
Nein, ich bin Hausmeister. Schon wieder vergessen? =)Frohe Grüße!
SL -
Hallo Freidenker, äh... Elternschreck!
ZitatOriginal von Elternschreck
Auch nach ca. 20 Jahren empfinde ich, trotz gleicher Abläufe und Methodik, meinen (Musik) Unterricht immer wieder faszinierend und auch für die Schüler fesselnd.
Ich verstehe nicht ganz, wie Sie mit gerade mal 40 Jahren schon ca. 20 Jahre Unterrichtserfahrung haben können...
Das wäre rechnerisch eigentlich nur möglich, wenn Sie nicht studiert hätten.
(Übrigens nachträglich alles Gute zum runden Geburtstag!)Außerdem verstehe ich nicht, warum Sie in einem anderen Forum ständig schreiben, dass Sie jeden Tag ein Stück vom Maßband abschneiden, wenn Sie doch offenbar mit Leib und Seele Musiklehrer sind...
ZitatOriginal von Elternschreck
Wie unterschiedlich man die Dinge empfinden kann !
Wie unterschiedlich doch ein- und dieselben Menschen in unterschiedlichen Foren schreiben...Viele Grüße
Ihr SL(Und sorry an die anderen hier, dass ich diesen Post nocheinmal hervorgeholt habe.)
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Original von Aktenklammer
Ich habe einen Termin für eine Bibliotheksführung für die 12er in der Bibliothek der Nachbarstadt vereinbart. Ein Teil der Schüler ist volljährig.
Da die Führung um halb neun morgens beginnt, wäre vorher kein Unterricht mehr.
Kann man da sagen, dass wir uns um eine bestimmte Uhrzeit vor der Bibliothek treffen oder macht man es üblicher- und juristischerweise so, dass man von der Schule aus gemeinsam startet?
Also, ich kann nur für Bayern sprechen, aber bei uns ist es überhaupt kein Problem, bei einer 12. Klasse den Treffpunkt gleich vor Ort zu nehmen.
Wenn du sicher sein willst, kannst du ja bei dir in der Schule mal nachfragen, wie es dort gehandhabt wird.ZitatOriginal von Aktenklammer
Es heißt immer wieder, dass wir keine Schüler im Auto mitnehmen dürfen. Warum eigentlich?
Das ist ein versicherungstechnisches Problem. Die Schüler sind, wenn sie bei dir im Auto mitfahren, nicht über die Schülerunfallversicherung versichert.
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