Beiträge von HERRmann

    Hier kann man einiges Nachlesen:

    https://www.kmk.org/fileadmin/…unden_der_Lehrer_2019.pdf


    Meine persönlichen Negativpunkte gegen NDS waren:


    Stundenzahl an Berufsschulen für höhere/gehobener Dienst (Seite 2 und Fußnote Seite 5)


    Ermäßigungsstunden (Seite 7, Eintrag für NRW mittlerweile nicht mehr aktuell)


    Die Arbeitszeit im Alter (letzte Seite). In NRW sind die Schulen angehalten, dies in der Praxis umzusetzen. Die älteren Lehrer erhalten neben den regulären Deputatsermäßigungen zusätzlich auch Entlastungsstunden von der Schule.


    Ansonsten waren sprachen noch persönliche Standortnachteile gegen NDS, die dir wahrscheinlich unwichtig sind.


    Nachtrag zur Frage "Wo steht das mit der Wiederverbeamtung in NDS?"


    Hier im "Merkblatt" auf Seite 2 unter dem roten Schriftzug der fettmarkierte Absatz.

    https://www.mk.niedersachsen.d…ungsinformationen.pdf.pdf



    "Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits auf Antrag aus dem Beamtenverhältnis bei ihrem bisherigen Dienstherren haben entlassen lassen, können nur einem Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt werden – im Einzelfall ist ggf. eine Verbeamtung möglich. "

    Und was hat Gleichschaltung mit der deutschen Sprache zu tun? Den Duden und seine Regeln gibt es schon länger.


    Ich verstehe, du bist gegen jede Art von Regeln (auch gegen den Duden?) Gibst du den Tipp auch der deutschen Bahn, dann hat sie eine Begründung, wenn die Züge fahren wann sie wollen (ich war heute insgesamt 10 Stunden mit der deutschen Bahn unterwegs und musste viermal umsteigen :sterne:).


    Die Antwort Ihrer Frage finden Sie bei den damaligen polnischen Bürgern in Oberschlesien. Diese haben definitiv nicht freiwillig gelernt. Alles weitere können Sie recherchieren.


    Ich weiß zwar nicht wie Sie auf den Duden kommen, dazu aber Folgendes:

    "Der Duden und seine Regeln." Das ist eine korrekte Formulierung.

    Einzelne Verlage sind nicht verpflichtet, sich an das Amtliche Regelwerk (Herausgeber: Rat der deutschen Rechtschreibung) zu halten.


    Aber Sie sollten nicht erschrecken, im Duden steht als Synonym für "Unzuverlässigkeit" tatsächlich "Deutsche Bahn". Ich bin äußerst empört, dass Sie nichtmals sattelfest ihren biblischen Duden kennen.

    Herrmann welche Sonderregelung bzgl. der WiederVerbeamtung besteht in NDS? Das war der Schlusssatz in deinem ersten Posting hier..


    Der von dir aufgezeigte Weg könnte einige Leute ins Nachdenken bringen ;)

    Die Information dieser Sonderregelung habe ich von einem für Hannover zuständigen Sachbearbeiter telefonisch erhalten.

    Ich habe meine Sachlage (Aufgaben des BEeamtenstatus) geachildert, explizit nach der Nicht-Wiederverbeamtung gefragt und obige Antwort erhalten.

    Weiter habe ich es nicht verfolgt, da NDS bekanntlich ihre Deputatstuden erhöht hatten. Auch gibt es NDStypische Regelungen, die aus der Sicht eines NRWLehrers eine deutliche Verschlechterung darstellen. Für mich war die Sache schnell vom Tisch.

    Nein, das bedeutet schlicht und einfach, dass die Mindestruhezeitregelungen des ArbZG für die AG-Seite bindend sind und auch ein wie auch immer geartetes "Unternehmensrecht" das nicht so einfach aushebelt. Dort können im Übrigen gerade keine weiteren Regelungen bezüglich der Ruhezeiten nachgelesen werden. Du kannst aber gerne den Gegenbeweis antreten, in dem du entsprechende gesetzliche Regelungen, die dem ArbZG widersprechen, hier zitierst.


    Randbemerkung: Du hattest selbst auf die Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis abgestellt, nur für diese gelten überhaupt die von dir zitierten arbeitsrechtlichen Regelungen. Und diese wiederum sind - zumindestens im öffentlichen Dienst - alle tarifvertraglich angestellt.

    Die Quelle habe ich bereit angegeben. Dort können Sie eine zulässige Interpretation nachlesen.


    Falls Sie dieser Interpretation nicht glauben, dann fahren Sie doch einfach mal bei mehrtägigen Klassenfahrten nach Hause. Falls dann etwas passiert, können Sie gerne den Richter von ihrer Aussage überzeugen.


    Zur Randbemerkung: Ich habe nochmal meine Kommentare durchgesehen. Dort habe ich lesidlich vom Arbeitsrecht gesprochen. Durch Ihre Einführung des Tarifvertrages haben Sie ein Spezialfall eingeführt und die allgemeinen Aussagen auf eine kleinere Gruppe eingeschränkt.



    Meine Meinung und die zugehörige Quelle habe ich zu dem Thema angegeben. Ich damit erstmal raus.

    Das bedeutet übersetzt, dass in einem Tarifvertrag mindestens die Standardfloskel zur Ruhezeit enthalten sein muss, wie auch viele andere Dinge. Randbemerkung: Nicht jeder Lehrer arbeitet im Tarifvertrag.

    Das Arbeitsschutzgesetz ist ein Abwehrgesetz von Arbeitnehmern gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat hingegen auch Rechte, die u.A. im Unternehmensrecht verankert sind. Dort können weitere Regelungen bezüglich der Ruhezeit nachgelesen werden. Für Behörden gilt natürlich ein anderes übergeordnetes Gesetz.

    Geschichtlich bin ich nicht sonderlich belesen, glaube aber zu wissen, dass die "Deutsche Sprache" von einem gewissen AH durchgesetzt wurde. Zwar haben viele deutsche Dialekte regional überlebt, dennoch wurden viele Entwicklungen quasi ausgelöscht. Für mich ist das kein Grund zu feiern.

    Mal abgesehen davon, dass eine planbare Klassenfahrt, ein Sprechtag u.ä. keine solchen schwerwiegenden Gründe darstellen, zeigt ein Blick in die arbeitsrechtlichen Normen (hier v.a. die §§ 5 und 7 ArbZG), dass entsprechende Abweichungen auf 1-2 Stunden Unterschreitung begrenzt und tarifvertraglich geregelt sein müssen. Diese Möglichkeit sieht der TV-L zwar explizit vor, keinesfalls kann das aber dazu führen, dass ein Arbeitgeber die Ruhezeiten einfach mal so aussetzen kann.


    Etwas irreführendes Beispiel, auch wenn es grundsätzlich korrekt dargestellt ist. Natürlich verlässt man eine Teamsitzung, die nur bis 18 Uhr terminiert ist, auch 18 Uhr. Wer im Anschluss noch zum netten Plausch mit Kollegen in der Kneipe versackt, kann sich das selbstverständlich nicht als Arbeitszeit anrechnen lassen.


    Die beiden Beispielen sollen aufzeigen, was schwerwiegende Gründe bzw. keine Gründe für eine Überschreitung sind. Auch ist es irrelvant, ob diese Gründen im Tarifvertrag verankert ist, da das Arbeitsschutzgesetz bereits vorher greift. Ein Tarifvertrag konkretisiert lediglich "verhandelbare" Vertragsdetails.

    Nachzulesen mit meinem Beispiel in

    ISBN 978-3-7663-7080-8


    Eine mehrtägige Klassenfahrt ist sowieso kritisch zu sehen. Neben der angesprochenen Ruhezeit, die hier regelmäßig unterschritten werden muss (Aufsichtpflicht), zahlen Lehrer häufig auch den eigenen Kostenanteil in Vorkasse. Auch wenn laut Landesschulgesetzgesetz (z. B. BaWü) die Klassenfahrten verpflichtend sind, können diese nicht verpflichtend sein, wenn Lehrer in Vorkasse treten müsste.

    Ich habe mich mit den Versetzungsantragformalia (NRW) auch beschäftigt.


    Dazu muss man erstmal beachten, dass die Versetzungsanträge - wie auch bei den Beförderungsstellen - meist nur bezirksregierungs-intern erfolgsversprechend sind.

    Von Köln nach Detmold zu wechseln ist deutlich schwieriger, da die Bezirksregierungen kein Personal abgeben wollen.


    Wie kann man einen Versetzungsantrag "erzwingen"?


    1. Als Normalo - wie ich- garnicht. Ich hätte 5 Jahre hintereinander einen Versetzungsantrag stellen müssen, die alleine von der Schulleitung abgelehnt werden kann. Selbst nach den fünf Jahren ist nicht garantiert, dass ich überhaupt wegkomme mit meinen drei Mangelfächern.


    2. Als "Jahresurlauber". Wer mindesten ein volles Jahr nicht mehr an seiner Schule im Dienst war, wird nach neuster Verordnung (letztes oder vorletztes Jahr) nur mit Antrag an der ursprünglichen Schule wieder eingesetzt. Im anderen Fall kann die Bezirksregierung unter Berücksichtigung des 50km-Radius eine neue oder auch die alte Dienststelle zuteilen. "Jahresurlauber" sind typischerweise Leute, die aus der Elternzeit, aus Uni-/Behördenabordnungen oder aus dem Sabbatjahr kommen. Hier wird eine Versetzung aktuell sofort durchgeführt. Idealerweise kümmert man sich selbst aktiv um die Wunschstelle (Initiativbewerbung). Die dortige Schulleiter fordert einen dann an. (Dieser Weg ist natürlich nicht garantiert.)

    Keine Befragung. In meinem Entlassungsschreiben habe ich nur geschrieben, wann zu welchem Datum ich entlassen werden möchte. Den Brief habe ich an die Schulleitung gegeben.


    Der Sachbearbeiter, der für meine Entlassung zuständig war, war jetzt auch für meine Wiederverbeamtung zuständig (gleiche Bezirksregierung). Trotz mehrfacher Telefonate wg. fehlender Unterlagen wurde nicht nach dem Grund gefragt.

    Die Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet gerade die Planstellen zum 1.11. Nur in Ausnahmefällen können Schulen zum aktuellen Zeitpunkt Vertretungsstellen ausschreiben.


    Ca. ab Mitte bis Endd November sollten wieder Stellen ausgeschrieben werden. Gleiches gilt auch für das LEO-Portal (Planstellen).

    "Ist es zulässig, dass aufgrund von weiteren Aufgaben neben dem Unterricht (Klassenfahrten, Sprechtag, Konferenzen, etc.) die täglichen 8 Stunden und 12 Minuten Arbeitszeit überschritten werden dürfen, so dass es ggf. auch zu einer Verletzung der Ruhezeit kommt? "


    Ja. Dieser Fall ist im Arbeitsrecht verankert. Wenn schwerwiegende Gründe anstehen und nicht durch Umplanung verhindert werden können, darf die Ruhezeit zeitweise vom Arbeitsgeber ausgesetzt werden.


    Dies ist beispielsweise in Firmen der Fall, wenn ein Arbeitnehmer kurzfristig ausfällt und zwingend ersetzt werden muss, damit die Produktion am Laufen gehalten werden kann. Ähnliches tritt auch auch bei Klassenfahrten immer wieder auf.


    Was jedoch nicht Ruhezeitschädlich ist, wenn eine Teamsitzung von der Schulleitung bis 18Uhr terminiert wurde, die Teilnehmer jedoch bis 2Uhr nachts diskutieren. Die Teilnehmer können sich nicht darauf berufen, dass die Ruhezeit eingehalten werden muss, wenn sie um 8Uhr wieder in der Schule sein müssen.

    Ich habe die Wiederverbamtung in NRW gerade durch bekommen.


    Paar Sachlagen für NRW:

    1.Versucht man in NRW sich auf eine Planstelle zu bewerben, wird abgefragt, ob man bereits in einem unbefristeten Dienstverhältnis mit dem Land steht. In diesem Fall soll man das "Kündigungsschreiben" ( Antrag auf Entlassung) den Bewerbungsunterlagen beifügen. Eine Neuverbeamtung ist demnach möglich, falls der Amtarzt wieder das OK gibt.


    2. Nachdem das LBV von der zuständigen Bezirksregierung (etc.) Nachricht erhalten hat, dass man kein Beamter mehr ist, erhält man irgendwann einen Brief bezüglich der "Nachversicherung". Das Land NRW zahlt in die Rentenkasse den Arbeitnehmer UND den Arbeitgeberanteil, jedoch nur in der Höhe, welche man hätte zahlen müssen, wenn man Angestellter gewesen wäre. Das beigefügte Formular ermöglicht auch zu beantragen, die Nachversicherung bis zu zwei Jahren aufzuschieben. Innerhalb der zwei Jahre muss man also wieder den Beamtenstatus aufnehmen, damit die bisherige Pension nicht in die Rente übergeführt wird.


    3. Wenn man nun Wiederverbeamtet wird, erhält man zwar die gleiche Besoldungsstufe, jedoch verfallen die bereits absolvierten Jahre, um in die nächst höhere Besoldungsstufe aufzusteigen. Wer hier keine finanzielle Verluste einfahren möchte, müsste zum Tag der Besoldungsstufenhochstufung seine Entlassung beantragen.


    4. Gerade bei Kindern gilt: Frühzeitig bei der Krankenkasse einen Termin vereinbaren, um den kommenden Schritt gut zu planen.


    Zu Niedersachsen: Nach aktuellem Landesrecht (leicht auf der entsprechenden Webseite zu finden) verbeamtet das Land nicht mehr, wenn man bereits Verbeamtet war. In dem Gesetz steht jedoch nicht, ob mit dem Dienstherr Niedersachen oder irgendein Dienstherr gemeint ist.

    Für NDS gilt aber auch eine Ausnahmereglung hinsichtlich der Wiederverbamtung. Hierbei entscheidet jedoch der Sachbearbeiter.

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