Dem kann ich nur entschieden widersprechen. Solche Äußerungen höre ich von Einzelpersonen aus dem Kollegium immer wieder, weil eine diffuse Angst vor schlechten Beurteilungen herrscht und tatsächlich sollte das genaue Gegenteil der Fall sein.
Wieso?
Die Probezeit dient lediglich zur Bestätigung der Lehrbefähigung, sollte die SL der Person ein "nicht bewährt" attestieren, dann muss sie das auch begründen. Denn generell wurde mit erfolgreichem Vorbereitungsdienst diese schon attestiert. Darum sollte bei Unterrichtsbesuchen und deren Nachbesprechungen auch ein Mitglied des Lehrerrats anwesend sein. Vor allem dann, wenn man den Eindruck gewonnen hat, dass die SL die dienstliche und persönliche Ebene nicht trennen kann. Notfalls den Rechtsweg bemühen, wenn die SL sich dann immer noch querstellt, dafür sind Rechtsschutzversicherungen zum Glück da.
Ähnlich ist es bei der dienstlichen Beurteilung im Rahmen des ersten Beförderungsamtes. Man hat gegenüber der SL ein Auskunftsrecht, wie es zu den einzelnen Bepunktungen kam und kann ggfs. auch hier den Beschwerdeweg suchen. Daher wäre SL generell gut beraten die eigenen Leute nicht zu verprellen, um den Schulfrieden zu wahren.
Im Referendariat basiert das schulische Langzeitgutachten auf den einzelnen Beurteilungsbeiträgen der Ausbildungslehrkräfte und nicht auf einer Einzelsituation mit der SL. Hier sollte spätestens der Ausbildungsbeauftragte im Vorfeld interveniert haben und muss sowieso vor Erstellung des Gutachtens angehört werden. Auch hier sollte die Professionalität der SL in Erinnerung rufen, dass LAAs den Schulbetrieb erst kennenlernen und aufgrund ihrer Unsicherheit, wie chemikus beschrieben hat, handeln dürfen.
Darum sollte jeder im Kollegium selbstbewusst agieren, denn die SL kann sich auch nur an geltendes Recht halten.