Ich habe die Wiederverbamtung in NRW gerade durch bekommen.
Paar Sachlagen für NRW:
1.Versucht man in NRW sich auf eine Planstelle zu bewerben, wird abgefragt, ob man bereits in einem unbefristeten Dienstverhältnis mit dem Land steht. In diesem Fall soll man das "Kündigungsschreiben" ( Antrag auf Entlassung) den Bewerbungsunterlagen beifügen. Eine Neuverbeamtung ist demnach möglich, falls der Amtarzt wieder das OK gibt.
2. Nachdem das LBV von der zuständigen Bezirksregierung (etc.) Nachricht erhalten hat, dass man kein Beamter mehr ist, erhält man irgendwann einen Brief bezüglich der "Nachversicherung". Das Land NRW zahlt in die Rentenkasse den Arbeitnehmer UND den Arbeitgeberanteil, jedoch nur in der Höhe, welche man hätte zahlen müssen, wenn man Angestellter gewesen wäre. Das beigefügte Formular ermöglicht auch zu beantragen, die Nachversicherung bis zu zwei Jahren aufzuschieben. Innerhalb der zwei Jahre muss man also wieder den Beamtenstatus aufnehmen, damit die bisherige Pension nicht in die Rente übergeführt wird.
3. Wenn man nun Wiederverbeamtet wird, erhält man zwar die gleiche Besoldungsstufe, jedoch verfallen die bereits absolvierten Jahre, um in die nächst höhere Besoldungsstufe aufzusteigen. Wer hier keine finanzielle Verluste einfahren möchte, müsste zum Tag der Besoldungsstufenhochstufung seine Entlassung beantragen.
4. Gerade bei Kindern gilt: Frühzeitig bei der Krankenkasse einen Termin vereinbaren, um den kommenden Schritt gut zu planen.
Zu Niedersachsen: Nach aktuellem Landesrecht (leicht auf der entsprechenden Webseite zu finden) verbeamtet das Land nicht mehr, wenn man bereits Verbeamtet war. In dem Gesetz steht jedoch nicht, ob mit dem Dienstherr Niedersachen oder irgendein Dienstherr gemeint ist.
Für NDS gilt aber auch eine Ausnahmereglung hinsichtlich der Wiederverbamtung. Hierbei entscheidet jedoch der Sachbearbeiter.