Also in Niedersachsen haben die Eltern ja die alleinige Entscheidungsfreiheit über die Beschulung ihrer Kinder. Wir können also niemanden ablehnen. Aber wenn das Zeugnis der Grundschule sehr schwach ist oder das Sozialverhalten „interessant“ ist, laden wir die Eltern natürlich mal zum Gespräch ein, rufen die Grundschule an etc. In aller Regel endet das mit einer Entscheidung, mit der sich alle wohlfühlen. Es kommt auch z.B. vor, dass die Noten oder das Verhalten sich seit dem letzten Zeugnis stark gewandelt haben.
In seltenen Fällen müssen wir aber auch Kinder aufnehmen, die dann mit Ansage und nach vielen Frusterfahrungen die Schule nach zwei Jahren wieder verlassen müssen.
Manche Schulen sind „Wunschschulen“, z.B. weil sie ein bindendes Ganztagsangebot haben. Hier können Plätze tatsächlich begrenzt werden und die Schule wählt dann bei Überhang aus. Das „Los“ an einer mir bekannten Schule in der Nähe hat ganz offensichtlich die Eigenschaft nicht sehr häufig bei Kindern mit Inklusionsbedarf gezogen zu werden 😬