Allerdings nicht im Sinne eines Betretungsverbots. Dir stand also dein regulärer Arbeitsplatz zur Verfügung. So würde ich als Finanzbeamter argumentieren....
Versuch es mit dem Widerspruch, kannst ja nur gewinnen. Im schlechtesten Fall lehnen sie es ab.
Das ist wohl war...aber wie sollte ich online Unterricht geben ohne Cam, Headset etc? Naja da kann man wohl ewig disktutieren. Werde es auf jeden Fall versuchen.
Hast du es denn anders eingegeben und es ist abgelehnt worden? Sonst gib es einfach anders ein, das war bisher nie ein Problem, denn wir haben keinen anderen Arbeitsplatz und somit ist es unbegrenzt absetzbar. Ich meine mich zu erinnern, dass es noch nicht mal eine Bescheinigung der Schule bedurfte, damit es das Finanzamt auch so sah.
Habe eingegeben, dass in manchen Monaten mein Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit war und an anderen Monaten nicht. Im Steuerbescheid wurde festgesetzt, dass quasi mein Arbeitszimmer nie als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit galt und daher 1250€ maximal berücksichtigt werden.
Bist du sicher, dass man seinen Arbeitszimmer immer einfach unbegrenzt absetzen kann? Glaube mal gelesen zu haben, dass für LuL der Mittelpunkt der Arbeit immernoch in der Schule ist, sprich im Klassenzimmer. Dies ist natürlich nur die Auffasung der FA´s...wie die Realität ist, ist ganz individuell.