Nur Mal für die Pessimisten. Ich weiß aus dem Kopf heraus jetzt nicht in welchem Bundesland das war (Betroffene können es ja ergänzen), da hat man versucht die normalen Deputatstunden einfach Mal raufzusetzen. Die GEW hat dann fleißig einen Monat lang freiwillige Arbeitszeitaufsichtsübungen gesammelt. Eine Klage gegen die Deputaterhöhung wurde aufgrund der Selbstaufschreibungen positiv beschieden. So kann's gehen 🤷👍
Niedersachsen war das 2015/16: https://kooperationsstelle.uni…rojekte/arbeitszeitstudie
Link zur Urteilsbegründung des OVG Lüneburg: https://www.rechtsprechung.nie…ml=bsndprod.psml&max=true
Eine meiner Lieblingspassagen darin:
Zitat"Für den Senat ist auch nicht erkennbar, warum auf „Selbstaufschreibungen“ bzw. „Befragungen“ beruhende empirische Ermittlungen schon vom Grundsatz her nicht zur Aufklärung der tatsächlichen Arbeitsbelastung der niedersächsischen Gymnasiallehrkräfte herangezogen werden könnten. Denn ein Beamter muss allgemein vorgeschriebene oder konkret verlangte dienstliche Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.8.1997 - BVerwG 1 D 48.96 -, juris Rn. 10f.; OVG LSA, Urteil vom 17.6.2014 - 10 L 1/14 -, juris Rn. 50; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, a. a. O., Band 1, § 34 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG - Rn. 1 in Verbindung mit § 61 des Bundesbeamtengesetzes - BBG - Rn. 25), um seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes (§ 34 Satz 3 BeamtStG) zu genügen. So basiert beispielsweise auch das bundeseinheitliche Personalbedarfsberechnungssystem in den Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften (PEBB§Y), mit dem die durchschnittlichen bundesweiten Bearbeitungszeiten ermittelt wurden und durch Fortschreibung weiterhin ermittelt werden, im Kern auf empirischen Vollerhebungen eines repräsentativen Anteils der entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In diesem - von den Justizverwaltungen getragenen, durch Gremien begleiteten und durch private Unternehmensberatungsfirmen durchgeführten - Projekt sind also nach im Einzelnen festgelegten Parametern „Zeitaufschreibungen“ durchgeführt und ausgewertet worden (vgl. hierzu die Ausführungen auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums zum Stichwort „PEBB§Y“)."
Quelle:
https://www.rechtsprechung.nie…ml=bsndprod.psml&max=true
Und man möchte doch nicht von Staatsanwälten oder Richtern behaupten, dass sie bei der Arbeitszeiterhebung falsche Angaben machen, oder? Denn die Sorge scheinen sich hier ja manche zu machen, wenn sie Lehrkräften nicht zutrauen, die eigene Arbeitszeit zu erfassen.
À+