Beiträge von Avantasia

    Nur Mal für die Pessimisten. Ich weiß aus dem Kopf heraus jetzt nicht in welchem Bundesland das war (Betroffene können es ja ergänzen), da hat man versucht die normalen Deputatstunden einfach Mal raufzusetzen. Die GEW hat dann fleißig einen Monat lang freiwillige Arbeitszeitaufsichtsübungen gesammelt. Eine Klage gegen die Deputaterhöhung wurde aufgrund der Selbstaufschreibungen positiv beschieden. So kann's gehen 🤷👍

    Niedersachsen war das 2015/16: https://kooperationsstelle.uni…rojekte/arbeitszeitstudie


    Link zur Urteilsbegründung des OVG Lüneburg: https://www.rechtsprechung.nie…ml=bsndprod.psml&max=true


    Eine meiner Lieblingspassagen darin:

    Zitat

    "Für den Senat ist auch nicht erkennbar, warum auf „Selbstaufschreibungen“ bzw. „Befragungen“ beruhende empirische Ermittlungen schon vom Grundsatz her nicht zur Aufklärung der tatsächlichen Arbeitsbelastung der niedersächsischen Gymnasiallehrkräfte herangezogen werden könnten. Denn ein Beamter muss allgemein vorgeschriebene oder konkret verlangte dienstliche Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.8.1997 - BVerwG 1 D 48.96 -, juris Rn. 10f.; OVG LSA, Urteil vom 17.6.2014 - 10 L 1/14 -, juris Rn. 50; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, a. a. O., Band 1, § 34 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG - Rn. 1 in Verbindung mit § 61 des Bundesbeamtengesetzes - BBG - Rn. 25), um seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes (§ 34 Satz 3 BeamtStG) zu genügen. So basiert beispielsweise auch das bundeseinheitliche Personalbedarfsberechnungssystem in den Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften (PEBB§Y), mit dem die durchschnittlichen bundesweiten Bearbeitungszeiten ermittelt wurden und durch Fortschreibung weiterhin ermittelt werden, im Kern auf empirischen Vollerhebungen eines repräsentativen Anteils der entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In diesem - von den Justizverwaltungen getragenen, durch Gremien begleiteten und durch private Unternehmensberatungsfirmen durchgeführten - Projekt sind also nach im Einzelnen festgelegten Parametern „Zeitaufschreibungen“ durchgeführt und ausgewertet worden (vgl. hierzu die Ausführungen auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums zum Stichwort „PEBB§Y“)."

    Quelle:

    https://www.rechtsprechung.nie…ml=bsndprod.psml&max=true


    Und man möchte doch nicht von Staatsanwälten oder Richtern behaupten, dass sie bei der Arbeitszeiterhebung falsche Angaben machen, oder? Denn die Sorge scheinen sich hier ja manche zu machen, wenn sie Lehrkräften nicht zutrauen, die eigene Arbeitszeit zu erfassen.

    À+

    Würde man es genau nehmen, dann wäre ich Studienrätin (vom Land verliehener Titel) und arbeitete als Lehrerin an einem Gymnasium (ich könnte ja stattdessen einen Lehrauftrag an der Uni haben oder an die Behörde abgeordnet sein).


    À+

    Was hier schon gesagt wurde: Lehrkräfte werden gesucht, inzwischen egal mit welchen Fächern (gut, manche noch etwas mehr)! Also falls du ein Gymnasium im Landkreis Harburg suchst, melde dich gern per DM bei mir! Das Ländliche einerseits und die Nähe zu Hamburg andererseits übersieht man hier gern, weil man immer nur Lüneburg im Blick hat (gut, Lüneburg ist auch hübsch).


    À+

    Vielleicht liegt der Unterschied gar nicht mal so sehr an der Erziehung oder angeblich schwächeren Grundschullehrkräften oder den Lehrplänen, sondern ganz einfach an der Unterrichtszeit für die jeweiligen Fächer?


    Mal ein paar Vergleiche:

    1. Sachsen hat ab Klasse 5 31-35 Stunden. Niedersachsen hatte unter G8 "nur" 30-34 Stunden, insgesamt 9 Stunden weniger. In diesen 9 Stunden werden die sächsischen Schüler:innen sicherlich nicht nur Däumchen gedreht haben.


    2. In den Grundschulen sehen die Stundentafeln für Niedersachsen, Bayern und Sachsen für die Klassen 1-4 folgende Stundenzahlen vor:

    Niedersachsen: 20-21-26-26

    Bayern: 23-24-28-29

    Sachsen: 23-22-26-26

    Man sieht auch hier, dass bayrische Grundschüler:innen nach vier Schuljahren schon deutlich mehr Stunden auf dem Buckel haben als Sachsen und Niedersachsen. Überhaupt unterscheiden sich allen Bundesländern die Pflichstunden in der Grundschule erheblich, zwischen 92 und 108 Stunden*, am Gymnasium in der Sek. I sogar zwischen 160 und 200 Stunden** (Sachsen übrigens am höchsten). Da nach 4 Jahren eine Vergleichbarkeit ausmachen zu wollen halte ich für gewagt.


    3. Auch über die Jahre wurden die Pflichtstunden zwischen den Fächern verschoben oder es kamen neue Fächer hinzu. Hier ein Vergleich für Bayern zwischen den Jahren 2000 und heute:

    Für das Jahr 2000: https://www.verkuendung-bayern…/2000/21/gvbl-2000-21.pdf

    Für das Jahr 2022 (gilt m.W. seit 2017): https://www.km.bayern.de/downl…gsstufen_5_bis_11_gso.pdf


    Das sind Punkte, die man unbedingt im Hinterkopf haben sollte, wenn es um "Vergleichbarkeit" geht.


    TLDR: In Deutschland ist Schulbildung einfach nicht vergleichbar.


    À+


    *) Quelle: https://www.kmk.org/fileadmin/…er_SchuelerInnen_2021.pdf

    **) tw. muss man hier allerdings prüfen, ob Klasse 10 unter G8 zur Sek I gerechnet wird oder nicht, das wird nicht immer deutlich.

    Zu Deputatsstunden, ich las (müsste aber noch einmal genau nachsehen), dass 1921 Gymnasiallehrer nur 21 Stunden halten mussten (reguläre Arbeitszeit über 50 Stunden).


    Zahlen von 1921 habe ich zwar nicht gefunden, aber vom Ende des 19. Jahrhunderts:

    Die deutsche Regelung der Arbeitszeit von Lehrkräften zeichnet sich durch eine extreme Stabilität aus. Auffällig ist das Festhalten an dem aus der Kaiserzeit stammenden Deputatsmodell, das sich in zwei Kernmerkmalen seit 1873 nicht verändert hat: Die Arbeitsleistung wird in Deputatsstunden geregelt, die für „niedere“ und „höhere“ Schulen unterschiedlich hoch sind: Volks- bzw. Grundschulen hatten nach Klemm (1996) 1873 ein Deputat von 30, 2015 in Niedersachsen von 28 Unterrichtsstunden; Gymnasien 1892 von 24 (ebd.) und 2014 von 23,5 (bzw. 2014/15 24,5 Unterrichtsstunden). In diesen 100 Jahren halbierte sich die Wochenarbeitszeit von Industriearbeiter/innen und die Stundenverpflichtung von Beamten reduzierte sich von 48 auf 38,5 Stunden (vgl. Klemm 1996, S. 123). Aber in den Schulen blieb trotz tiefgreifender Veränderungen in Gesellschaft und im Schulsystem die Regelstundenbemessung weitgehend unberührt.

    Quelle: https://kooperationsstelle.uni…aeften_in_Deutschland.pdf (Seite 18)


    À+

    Passend zu den ersten Klassenarbeiten ist ein Fässchen frischer roter Tinte angekommen. Seit ich mit Konverter schreibe, finde ich so viele schöne Tinten (allein beim Rot gibt es wahnsinnig viele unterschiedliche Töne).


    Und der Elternabend war angenehm kurz, nur 70 Minuten inkl. anschließender Einzelgespräche.


    À+

    Alles, was missverstanden werden kann, wird missverstanden. Auch von der Überschrift, was Schule nicht beibringt, können sich manche Eltern wiederum auf den Schlips getreten fühlen, weil die Lehrer doch sowieso nicht arbeiten und vermutlich dann auch noch in der Ecke sitzen und Kaffee trinken, statt ihrem Nachkömmling endlich mal Bitte und Danke beizubringen, weil das Kind doch schon zu Hause nicht hört.


    Ist doch schön, wenn es ein paar Hilfestellungen für Eltern gibt, die wissen wollen, wie sie ihrem Kind den Einstieg erleichtern wollen und die Lehrkräfte damit etwas entlasten wollen und dafür ein paar Punkte zum Beobachten erhalten. Vielleicht sollte dort nicht stehen, dass das Kind Konflikte gewaltfrei löst, sondern auch mal Konflikte löst, ohne sich gleich auf den Boden oder das andere Kind zu werfen. Dann werden die Sätze aber wieder länger und missverständlicher. Wie es die Schule macht, ist es auch wieder falsch, nicht?


    À+

    Moin,


    falls sich jemand hier ums Schulgirokonto kümmert und sich wahnsinnig über fehlerhaften oder ganz fehlenden Verwendungszweck ärgert, ist das hier vielleicht nützlich: der QR-Code fürs Girokonto ("GiroCode") https://de.wikipedia.org/wiki/EPC-QR-Code

    Darin kann man neben IBAN und BIC auch den einzusammelnden Geldbetrag und den Verwendungszweck hinterlegen. Den QR-Code fügt man dann als Bild auf dem Elternbrief o.ä. ein. Das spart zumindest bei den digital Bezahlenden schon eine Menge Nerven beim Eintippen der IBAN und bei Schulkontoverwaltenden ein paar weniger Beträge, die nicht zuzuordnen sind.


    Gefunden hier:

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    À+

    Ich tracke mit "Zeiterfassung" von DynamicG (die Pro-Version kostet 5€, die kostenlose hat bis auf Werbung die fehlende Kalenderanbindung keine Funktionseinschränkungen). Diie gibt es nur für Android und ist zu Begin etwas frickelig bei den Einstellungen, dann aber sehr flexibel.


    Meine Aufgabenbereiche sind "Unterricht" (Anwesenheit in der Schule), "Schreibtisch" (Vorbereitung, Korrekturen, Elterngespräche, etc.) und jeweils die verschiedenen Aufgaben, die Entlastungsstunden-gebunden sind (Fachbereichsleitung, Personalrat, etc.). Freistunden zählen mit zu "Unterricht", denn da kann ich schnell mal eine Vertretung übernehmen (kommt oft genug vor) oder etwas vorbereiten oder korrigieren oder etwas von meinen anderen Aufgabenbereichen erledigen. Meine beiden Ziele sind, die Gesamtarbeitszeit im Blick zu behalten (da ist es ja egal, wofür ich ein- oder ausstemple) und auch die Entlastungsstunden so ungefähr in passendem Umfang auszufüllen (also für die Aufgabe mit 0,5 Entlastungsstunden nicht doppelt so viel Arbeitszeit einzusetzen wie für die Aufgabe, für die ich 1 Entlastungsstunde bekomme).


    À+

    Ich bin überrascht, hier von einigen zu lesen, dass die Arbeitszeiterfassung mittels Tabelle/App/etc. fast schon willkürlich sei. Ich meine, die meisten Lehrkräfte sind Beamte, uns wird schon von Amts wegen ein höheres Vertrauen zugesprochen. Ich zitiere mal die Begründung des OVG Lüneburg zum Normenkontrollverfahren zur Arbeitszeit niedersächsischer Gymnasiallehrkräfte:

    Zitat

    "Für den Senat ist auch nicht erkennbar, warum auf „Selbstaufschreibungen“ bzw. „Befragungen“ beruhende empirische Ermittlungen schon vom Grundsatz her nicht zur Aufklärung der tatsächlichen Arbeitsbelastung der niedersächsischen Gymnasiallehrkräfte herangezogen werden könnten. Denn ein Beamter muss allgemein vorgeschriebene oder konkret verlangte dienstliche Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.8.1997 - BVerwG 1 D 48.96 -, juris Rn. 10f.; OVG LSA, Urteil vom 17.6.2014 - 10 L 1/14 -, juris Rn. 50; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, a. a. O., Band 1, § 34 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG - Rn. 1 in Verbindung mit § 61 des Bundesbeamtengesetzes - BBG - Rn. 25), um seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes (§ 34 Satz 3 BeamtStG) zu genügen. So basiert beispielsweise auch das bundeseinheitliche Personalbedarfsberechnungssystem in den Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften (PEBB§Y), mit dem die durchschnittlichen bundesweiten Bearbeitungszeiten ermittelt wurden und durch Fortschreibung weiterhin ermittelt werden, im Kern auf empirischen Vollerhebungen eines repräsentativen Anteils der entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter."

    Quelle: https://www.rechtsprechung.nie…ml=bsndprod.psml&max=true


    À+

    Ich glaub, ich will die Antwort nicht hören. Ich frage aber trotzdem, was das ist.


    Man soll seine Sachen auspacken, strandet aber versehentlich auf dem Klo. Manchmal kombiniert mit einer Würgerei mit Freunden.

    Ich vermute Unboxing-Videos der Villeroy&Boch-Sitzgarnituren.


    À+

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