Beiträge von Avantasia

    Moin!
    Zum neuen Schuljahr wird der Klassenteiler in Jg. 10 von 30 auf 26 heruntergesetzt. Der PhV beschwert sich zwar, dass nicht alle Schulen dies so umsetzen können, da angeblich parteilpolitische Ränkespiele dies verhinderten. Jedoch stehen auch wir vor ganz konkreten Problemen: Der Raummangel lässt sich nicht so schön wegdiskutieren, wie es sich der PhV wünscht, da unser Schulgebäude von größeren Umbaumaßnahmen betroffen ist. Außerdem hatten wir die jetzigen 9.Klässler zum Schuljahresbeginn zusammenlegen müssen, da hier noch der alte Klassenteiler zählt und die Klassen dadurch zu klein wurden. Die neu gebildeten Klassen haben sich in diesem Jahr gerade gut zusammengerauft, da wollen wir die nicht schon wieder in neue Klassen aufteilen.


    Was wir nun suchen, sind Möglichkeiten, den zukünftigen 10.Klässlern das Schuljahr ohne erneute Aufteilung entgegenzukommen, so dass sie trotzdem von der neuen Regelung profitieren können. Welche Erfahrungen habt ihr zum Beispiel mit stundenweiser Klassenteilungen in einem Fach wie Chemie oder Physik (Forschungsstunde) gemacht? Oder sollte lieber durchgehend geteilt werden? Welche Möglichkeiten gibt es noch außer Aufteilung?
    À+

    Ich nörgele ja nur ungern, aber:
    1. Wer sind Sie überhaupt? Für wen oder was gibt man da seine Antworten?
    2. "Zeit für Facebook, Kind, Haus und Garten" hätte ich gern, stattdessen arbeitet ein Lehrer auch an Korrekturen, der Vorbereitung und ähnlichem. Kurz: Überdenken Sie Ihr Projekt, lernen Sie den Lehrberuf erstmal kennen und kommen Sie dann wieder!


    À+
    (Manche denken echt, sie seien hier im Kindergarten!)

    Im Französischunterricht (8. Klasse):


    Schüler A (zu mir): Mademoiselle, ... (So jung sehe ich nicht mehr aus...)
    Ich: Mais tu es gentil! (= Du bist ja nett!)
    Schülerin B: Was heißt "Schleimer" auf französisch?


    À+

    Als ich mein Ref in SH gemacht habe, war das so:



    1. Wann genau erhalte ich die dienstliche Beurteilung? Am Tag des 2ten Staatsexamens? Oder vorher?


    ca. 2 Monate vorher. Dein SL wird sie auch mit dir besprechen.


    Zitat


    4. Wann bekommt man die Note für die 2te Examensarbeit? Tag des Staatsexamens oder vorher?


    ca. 1-2 Monate nach dem Abgabetermin (kommt auf den Modulleiter an).


    Zitat


    5. Wann bekommt man die Note für die Prüfung im Schulrecht? Tag des Staatsexamens oder vorher?


    ca. 2-3 Wochen nach dem Test.


    À+

    Eine 6. Klasse hat sich auf Kommando "Bombenangriff" unter den Tisch geschmissen und dort ein paar Minuten herabfallende Bomben nachgepfiffen. Fand ich nicht so lustig, hab ich ihnen dann auch erklärt, als sie wieder auf ihren Plätzen saßen. SIe hatten es lustig gemeint, ich musste da aber an Nachrichten denken, in denen von Toten und Verletzten im Krieg berichtet wird.


    Meine 8. Klasse hat mich letztes Jahr ganz toll in den April geschickt: sie hatten Funkgeräte im Klassenraum versteckt. Immer, wenn ich etwas sagen wollte, rauschte es plötzlich in verschiedenen Ecken. Da musste ich mich auf die Suche nach diesen Geräten machen (und sie hatten sich wirklich außergewöhnliche Verstecke überlegt!). Das letzte Gerät befand sich zusammen mit einer Packung Gummibärchen im Lehrerpult, die Gummibärchen habe ich dann an die Klasse verteilt. :D


    À+

    Interessant. Aber für mich nicht nachvollziehbar. Wie ist das begründet?


    Ich bin zwar nicht so gut im Schulrecht bewandert wie Günther Hoegg es ist, dennoch probiere ich hier seine Ausführungen mal kurz zusammenzufassen (kann sicherlich jeder Anwalt besser als ich):


    Der Schulleiter sollte einen Strafantrag stellen (keine Strafanzeige, denn diese kann verfolgt werden, muss es aber nicht, im Gegensatz zum Strafantrag, der verfolgt werden muss), weil es zu seiner Fürsorgepflicht gehört, seinen Amtsträger vor Beleidigungen zu schützen.


    Sollte nun das Verfahren eingestellt werden, dann kann man selbst immer noch zivilrechtlich gegen das Video vorgehen (Recht am eigenen Bild etc.). Hätte man selbst einen Strafantrag gestellt, wäre mit der Einstellung des Verfahrens das gesamte Verfahren erldeigt, zivilrechtliche Schritte also nicht mehr möglich (wo kein Fall...).


    À+

    Bei Günther Hoegg habe ich gelesen, dass der Schulleiter einen Strafantrag stellt, dann kann und sollte die Kollegin zivilrechtliche Schritte einleiten, um eine Entschädigung zu erhalten. Die Möglichkeit der Entschädigung hätte sie nicht, wenn sie selbst den Strafantrag stellen würde. Mmn versucht sich also hier der Schulleiter aus seiner Verantwortung zu ziehen ("regelt das mal unter euch").


    À+

    Den Schülern scheint es zu Hause an der nötigen Konzentration zu fehlen, eine zusätzliche Aufgabe fristgerecht und vollständig zu bearbeiten. Gib ihnen doch die Gelegenheit, diese in Ruhe und in einer geistig anregenden Umgebung in der Schule anzufertigen, besonders freitags in der 7. oder 8. Stunde. ;)


    Kurze Tests bieten gerade ruhigeren Schülern die Gelegenheit, auch mal "zu Wort zu kommen" und zu zeigen, wie gut sie sich vorbereitet haben.


    Was die ungerechte Behandlung angeht: du bist der Schiedsrichter und bestimmst, was richtig ist in dem Augenblick. Du kannst ihnen dann aber auch versprechen, dass du in der nächsten Stunde ihr Verhalten genauer beobachtest und in der nächsten oder übernächsten Stunde gibst du ihnen eine entsprechende Rückmeldung.


    À+

Werbung