DIe Anwesenheit in der Schule ist für Lehrkräfte (und auch SL) laut ArbZeitVO in Niedersachsen klar gereglt:
"Soweit die Lehrkräfte nicht Unterrichtsverpflichtungen oder andere Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten wahrzunehmen haben, sind sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zeitlich nicht gebunden." (§2 (2) ArbZeitVO) http://www.schure.de/2041101/arbzvo.htm
Lehrkräfte müssen natürlich nicht durchgehend in ihren Freistunden in der Schule anwesend sein, sondern können auch Termine außerhalb der Schule wahrnehmen (oder auch einfach so zwischendurch spazierengehen). Dennoch müssen sie regelmäßig (was das ist, sollte eine Dienstvereinbarung regeln) auf den Vertretungsplan nachsehen, ob sie irgendwo vertreten müssen (oder man wird kurzfristig angerufen). Und dann ist eben die Vertretungsstunde wichtiger als der Frisörtermin (wenn man nicht bereits mit Lockenwicklern auf dem Stuhl sitzt).
Wie hier schon mehrfach angedeutet wurde, sollte man daher nicht oder nur schwer verschiebbare Termine dem Vertretungsplaner so früh wie möglich mitteilen, damit dieser die Vertretungen an dem Tag anders verteilen kann. Umgekehrt ist man selbst an einem anderen Tag entsprechend flexibel und springt auch für eine kurzfristige Vertretung ein.
À+