Beiträge von Tete-a-Tete

    Nein, ich weiß ganz sicher, dass sich die Termine nicht mit dienstlichen Verpflichtungen überschneiden würden und ich zudem auch flexibel bin. Selbst wenn abends mal etwas kollidiert aufgrund von Konferenzen o.ä., dann würde das online-Seminar halt einfach ausfallen und die Inhalte eigenständig nachgearbeitet werden. Die Präsenzseminare können je nach individuellen Lernfortschritt belegt werden. D.h. die werden zB stets zweimal im Monat angeboten und über die gesamte Ausbildungszeit kann ich mir selbst die 3 Präsenztermine legen.


    Da es ja eine Ausbildung ist, muss ich dafür zahlen und habe keine Vergütung. Insofern bin ich mir gar nicht sicher, ob das auch als Nebentätigkeit zählt.


    Das mit den weniger als 100Euro verstehe ich nicht so ganz. Ich darf, wenn ich eine Nebentätigkeit ausübe, doch 40% meines Jahresgehalts nebenbei verdienen. Oder meint es 100Euro steuerfrei?

    Ich würde schon weiterhin in Vollzeit als Beamter (in NRW) arbeiten.
    Die Ausbildung in Teilzeit meint nur, dass man an zwei Abenden die Woche ein Online-Seminar hat. Ggf. gibt es hier auch während der Ausbildungszeit 3 Präsenztermine. Der zeitliche Aufwand sollte aber unterhalb der 8 Stunden pro Woche liegen.

    Hallo alle zusammen,


    ich erwäge eine Ausbildung in Teilzeit durch einen Fernlehrgang zu absolvieren, weil mich die Themen brennend interessieren. Nun finde ich konkret hierzu nichts, evtl. sind hier auch einfach meine Kompetenzen in der Verwendung diverser Suchmaschinen nicht so gut.

    Weiß jemand von euch, ob das bewilligt werden muss? Mithilfe der Ausbildung würde ich mir später evtl. gerne ein kleinen Gewerbe neben der beruflichen Tätigkeit aufbauen. Thematisch hat dies allerdings rein gar nichts mit dem Thema Schule zu tun. Meinen Recherchen zu Folge ist es - sofern genehmigt - erlaubt 40% des Jahresbruttos nebenbei zu verdienen.


    Die Ausbildung in Teilzeit würde am Ende eine Prüfung der IHK beinhalten. Theoretisch kann ich die Prüfung auch ohne vorher belegte Seminare ablegen, indem ich mir die Inhalte im Selbststudium beibringe, was dann natürliche meine private Beschäftigung wäre. Allerdings wäre mir eine kostenpflichtige Ausbildung hier wesentlich lieber.


    Es würde mich freuen hierzu eine oder mehrere Rückmeldungen zu erhalten.

    Deine Pension wird übrigens aller Wahrscheinlichkeit nach höher sein als die Rente des Ehepartners.

    Ja, wahrscheinlich schon, obwohl das Gehalt des Ehepartners über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen RV liegt und damit voraussichtlich der Höchstsatz erzielt würde.

    Hallo

    Ich würde gerne nochmal die Altersvorsorge bei Erziehung von Kindern in den Fokus stellen.

    Wie haben die hier verbeamteten Frauen mit Kindern den Nachteil durch Erziehungszeiten (Elternzeit, Teilzeit) in Bezug auf die resultierenden verlorengegangene Pensionsansprüche ausgeglichen?
    Gerade ist ein Kinder in Planung und das ist ein großes Thema. Gleichberechtigung ist hier sehr wichtig.. Um Hilfe wäre ich dankbar. Das Netz haben wir bereits durchforstet. Riester Rente ist da wohl ein Thema, aber auch die Investition in EFTs als einen Ausgleich, wobei wir nicht genau wissen, wie hoch man die Beträge ansetzen sollte. Wo man sich das "fair" berechnen lassen kann, konnten wir bisher auch nicht herausfinden.

    Vielen Dank im Voraus

    Ihr Lieben,


    Es wäre toll, wenn man für den Diskurs über das Thema Streiken einen gesonderten Threat öffnen bzw. verlagern würde, denn ich schaue regelmäßig, ob es Neuigkeiten zu Thema Tarifverhandlungen gibt. Dabei möchte ich nicht jedes Mal etliche Seiten über das Streikrecht & Co. lesen müssen :victory:

    Eine Alternative ist es aber auch, sich an nicht öffentlichen Schulen zu bewerben. Beispiel: meine ältere Schwester ist gelernte Erzieherin, hat den Bachelor in Soziale Arbeit absolviert, danach 7 Jahre ganz was anderes gemacht und unterrichtet demnächst bei einem privaten Bildungsträger, der sich eigentlich am TV-L orientiert (laut offizieller Seite) und sie erhält als Bezahlung TV-L13. Einzige Bedingung: sie muss den Master nachholen und im ersten Beschäftigungsjahr damit beginnen. Es ist alles unterschrieben und in trockenen Tüchern.


    Klar, eine Verbeamtung ist effektiv nochmal besser bezahlt, aufgrund der geringeren Abzüge, aber ich denke, dass sie bezüglich ihr Gehalt nach ein paar Jahren noch einen zusätzlichen Handlungsspielraum haben wird.

    Was genau das für eine Einrichtung war, kann ich nicht mehr herausfinden, da meine Mutter letztes Jahr verstorben ist. Vielleicht war es tatsächlich nur vom Jugendamt eine Tageseinrichtung.

    Als meine Mutter letztes Jahr (im Ref) verstorben ist, hatte ich gleichzeitig auch einen Infekt. Daher bin ich zwei oder drei Tage, nachdem das passiert ist, zum Arzt. Mein Arzt hat zur Diagnose „Infekt xy“ auch noch eine psychische Belastung ergänzt, die ich vor einer Woche bei meinen Abrechnung gefunden habe. Da die Psyche beim Amtsarzt ja besonders streng begutachtet wird und in der Kindheit ein Besuch in der Tageseinrichtung (Psychiatrie?) stattfand, mache ich mir dementsprechend Sorgen.

    Ich weiß auch nicht, seit wann ich bei der Krankenkasse XY aus Studienzeiten versichert bin. Womöglich hatte ich als Kind eine andere? Wenn aber die Daten ohnehin nach 10 Jahren gelöscht werden, weiß ich gar nicht, ob ich das aus der Kindheit überhaupt erwähnen sollte.. meine Eltern kann ich jedenfalls nicht mehr fragen

    Hallo in die Runde


    Ich habe eine Frage zum amtsärztlichen Untersuchung. Beim Fragebogen muss man ja alle psychischen Behandlungen angeben. Als Kind (~8-10) war ich in einer Psychiatrie oder sowas ähnlichen (glaube ich - das war immer nach der Schule bis abends!) nachdem mein Vater gestorben ist.

    Muss ich solche weit entfernten Dinge auch angeben? Ich weiß nicht einmal wo das war, ob es dazu noch Unterlagen gibt usw…

    Kann mich das die Verbeamtung kosten? Als Jugendliche war das Jugendamt sehr viel bei uns zu Hause, ich komme halt aus einem eher schwierigen Haushalt. Das beunruhigt mich nun etwas so kurz vorm Ziel

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