Beiträge von Mariella84

    Ich bin gerade für ein paar Tage verreist. Das ist mein gutes Recht in den Ferien. Ich kann nicht einfach in einer Vier-Tages-Frist spontan herzitiert werden, wenn keine dringenden Umstände vorliegen (und diese liegen nicht vor). Sonst kann man ja als Lehrer nie Urlaub buchen oder muss noch um Erlaubnis bitten, ob man fahren darf. So weit kommt es noch! ^^

    Mir ist mit Korrekturfach klar, dass Ferienzeit nicht komplett Urlaub bedeutet.


    Mit kurzfristig Bescheid geben meine ich drei Tage...also nach Nachrichterhalt soll man drei Tage später spontan "antanzen". Das geht nicht. Da muss man gemeinsam einen Termin finden.

    Der Schulleiter muss aber doch rechtzeitig dazu einladen und nicht kurzfristig, oder? Sonst kann man ja nie in Urlaub fahren.

    Ich rede nicht von der letzten Woche der Sommerferien.


    Hier der Auszug aus der ADO:

    § 14

    Urlaub

    (1) Die Lehrerinnen und Lehrer nehmen den ihnen nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW und des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder zustehenden Urlaub in den Ferien.

    (2) Ferienzeiten, die über den Urlaubsanspruch hinausgehen, dienen der Fort- und Weiterbildung, der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie der Wahrnehmung anderer dienstlicher Verpflichtungen, z.B. der organisatorischen Vorbereitung des neuen Schuljahres. In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrerinnen und Lehrer zur Dienstleistung für schulische Aufgaben bereit halten, soweit dies für die organisatorische Vorbereitung des neuen Schuljahres erforderlich ist und vorher angekündigt wurde. Die Pflicht zur frühzeitigen Ankündigung gilt auch für die Vorbereitung und Abnahme von Nachprüfungen und für schulinterne Fortbildungen.

    Ich bin vor einigen Monaten aus privaten Gründen nach Düsseldorf umgezogen. Leider bin ich vor zwei Jahren bereits einmal wohnortnah versetzt worden. Nun ist meine Schule allerdings nicht mehr so nah am Wohnort (Bezirksregierung Köln). Wie erfolgversprechend ist eine erneute Versetzung (ohne Freigabe). Wohne ca 50 km von meiner Schule entfernt...

    Danke für eure Antworten!:gruss:

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