Beiträge von wildgans89

    Kurze Gegenfrage: Wäre klassisches Klinken putzen zur Versetzung nicht vielversprechender?

    Weil es mir eben nicht nur um eine Versetzung, sondern auch um eine Beförderung geht.


    Ehrlich gesagt werden Stellen im 1. Beförderungsamt doch eher intern als extern besetzt.

    Nur weil es gängige Praxis ist, dass diese Stellen in der Regel für interne Bewerber vorgesehen sind, heißt das doch nicht, dass man sich nicht auch als Externer bewerben dürfte, v.a. mit einer erfolgsversprechenden Dienstlichen Beurteilung oder?!

    Vielen Dank für eure Einschätzungen.

    Inzwischen habe ich eine juristische Einordnung erhalten. Es gibt genau zu dieser Frage zwei Urteile des OVG NRW, die die Rechtmäßigkeit dieser Einschränkung des Bewerberkreises bestätigen (OVG NRW 6 B 575/12 sowie 6 B 408/1). In einem Fall hatte ein Realschullehrer geklagt, in einem anderen Fall eine Studienrätin. Beide sind gescheitert.

    Liebe Kolleginnen und Kolllegen,


    seit einigen Monaten erst sehe ich, dass die Bezirksregierungen in NRW die Beförderungsstellen für das erste Beförderungsamt im Gy/Ge-Bereich (A14) teilweise mit dem Zusatz vermerken, dass sich nur Lehrkräfte bewerben können, die bereits im ausschreibenden Regierungsbezirk beschäftigt sind, z.B. bei dieser Ausschreibung der Bezirksregierung Köln:


    "Bewerben können sich ausschließlich Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2.2 LBesO (ehem. A 13 - höherer Dienst) des Regierungsbezirks Köln mit einer der folgenden Lehrbefähigungen [...]"


    Einer meiner Pläne, nach erfolgreich absolvierter Probezeit endlich mal näher an den Wohnort zu kommen, war es, den langwierigen Weg eines Versetzungsantrages durch Bewerbung auf eine Beförderungsstelle in Wohnortnähe zu umgehen. Ich habe diese Einschränkung bei früheren Sichtungen der Ausschreibungen wirklich nie wahrgenommen und bin deshalb immer davon ausgegangen, dass dies problemlos möglich sein sollte... Bis jetzt.


    Meine Fragen:


    - Habe ich das tatsächlich nur übersehen und das ist schon immer so gewesen, oder ist das - wie von mir vermutet - eine neue Praxis? Tatsächlich machen das (noch) nicht alle Bezirksregierungen bzw. bei den Ausschreibungen gibt es auch innerhalb einer BR Unterschiede, etwa zwischen GyGe und BK, ob dieser Zusatz gemacht wird oder nicht.


    - Ist diese Regelung, wenn sie denn neu ist, überhaupt rechtlich zulässig? Was ist die Grundlage dafür, berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten resp. das Prinzip der Bestenauslese derart einzuschränken?


    - Sollte man sich vielleicht einfach trotzdem bewerben und es mal drauf ankommen lassen, wenn eine vom Profil her passende Stelle ausgeschrieben ist?


    - Hat jemand persönliche Erfahrungen mit diesem Thema gemacht?


    Danke für eure Einschätzungen!

    Hey, darf ich fragen, bei welcher Bank du das machst? Ich schaue gerade beid er comdirect nach und ärgere mich über die 1 Euro Depotgebühr. :D

    Ich lasse meine VL in den MSCI World fließen - und zwar separat von meinem sonstigen Depot. Ich habe das VL-Depot bei "finvesto", da dieser Anbieter zum Zeitpunkt des Abschlusses der einzige war, der ein kostenloses VL-Depot mit ETF angeboten hat.

    Die Abteilungsleitung, die die Klassenleitungen in die Pflicht nehmen will, mag sich vermutlich auf den Berufsorientierungserlass berufen (BASS 12-21 Nr. 1):

    "Die Schule sollte jederzeit einen Überblick haben über den Stand der Vermittlung ihrer Schülerinnen und Schüler, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen.

    Danke!


    Die abgebenden Schule ist bei schulpflichtigen Schülern immer in der Verantwortung.

    ... immer in der Verantwortung sein - das sehe ich als Problem. Kannst du mir dafür vielleicht einen konkreten Beleg aus der BASS liefern? Das wäre nett.


    LG

    Danke für die Antworten!

    Wie wird das suggeriert? Vorwurfsvoll? Verklausuliert? Und wäre es vielleicht möglich, sich mal nur dieses Thema betreffend zusammenzusetzen?

    Wenn die Beratungslehrkräfte zum Beispiel zu viel Zeit haben, könnten sie ein Berufsvorbereitungs-Konzept erstellen, indem aufgeführt wird, was alles in welchen Fächern laufen sollte. Wenn ihnen das noch nicht bewusst ist, müssten sie mit allen beteiligten Lehrkräften reden und herausfinden, was bereits alles läuft. Falls ihrer Meinung nach noch etwas fehlt, persönlich bei Betrieben anrufen oder die Mutti noch ein drölfzigstes Mal einladen, dann können sie das gleich in ihren Aufgabenbereich übertragen.

    Weder vorwurfsvoll noch verklausuliert, eher sachlich-informierend, nämlich in der Art und Weise eines In-die-Pflicht-Nehmens von Klassenleitungen für die Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht in der Sek II, was der Rechtsrahmen meines Erachtens nicht hergibt. Wenn ich die BASS (12-51 Nr. 5) nämlich richtig lese, ist die Kommune in der Pflicht, dies zu tun (vgl. Absatz 1.3).


    Hierbei bitte bedenken, dass sich der fehlende Übergang in den Beruf nicht nur für den Einzelnen nachteilig auswirkt, sondern auch für die Gesamtgesellschaft, da die arbeitende Bevölkerung dieser Person durch Sozialabgaben die Transferleistungen finanziert.

    Meiner Meinung nach wären dann aber auch gesamtgesellschaftliche Konsequenzen angebracht: So lange von Jugendlichen "Hartz IV" oder "Bürgergeld" als Antwort auf die Frage nach der eigenen beruflichen Zukunft mit der größten Selbstverständlichkeit, öffentlich und ohne Schamgefühl ausgesprochen werden kann, und ohne dass ein Widerspruch erwartet wird, sehe ich weniger uns, sondern v.a. die Politik in der Verantwortung, Maßnahmen sozialpolitischer Art zu ergreifen...

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    an unserer Brennpunkt-Gesamtschule in NRW wird manchmal von Seiten der Abteilungsleitung II und den zugehörigen Beratungslehrern so getan, als wären wir als Schule bzw. Klassenleitung letztverantwortlich dafür, dass wirklich jeder Schüler, jede Schülerin den Übergang Schule-Beruf organisiert hat. Mich stört das sehr.

    Wir machen und tun und viele reißen sich ein Bein aus für die Schüler*innen: Alle Standardelemente von KAoA werden hörig durchexerziert, wir haben überdurchschnittlich umfangreiche Praktika und verwenden in einigen Klassen mehr als die in einer durchschnittlichen Stundentafel vorgesehen AL-Stunden fast ausschließlich für die Berufsorientierung; eine ganze Armada von Berufsberatern und Berufseinstiegsbegleitern ist jeden Tag bei uns im Haus für die SuS ansprechbar.

    Aber: Viele SuS interessiert es einfach nicht, sie kümmern sich nicht um ihre Zukunft, nehmen keine Ratschläge, Appelle, Aufforderungen, dieses oder jenes zu unternehmen, an. Völlige Gleichgültigkeit.

    Ich sehe mich (zunehmend) nicht (mehr) in der Letztverantwortung dafür, dass eine Anschluss-Option bei wirklich jedem nach Klasse 10 vorliegt. Ich kann und möchte niemanden zu seinem Glück zwingen. Und ich möchte vor allem nicht, dass der fehlende Wille bzw. das fehlende Verantwortungsbewusstsein der Schüler*innen und ihres Elternhauses (oft die dritte Generation Empfänger von staatlichen Transferleistungen) zu meinem Problem gemacht wird, indem ich mir den Kopf über die Zukunft dieser Kinder zerbreche und unverhältnismäßig viel Zeit in die Beschaffung von Praktikumsplätzen etc. investiere.

    Versteht mich bitte nicht falsch: Die Willigen bekommen von mir jede Unterstützung, die sie brauchen - und diejenigen, die "sanften Druck" benötigen, ebenfalls. Aber an die völlig Desinteressierten, die chronischen Schwänzer, die Unbelehrbaren möchte ich zukünftig nicht mehr meine Kapazitäten binden.

    Meine Frage: Bin ich über meinen eigenen moralischen Kompass und das, was man eben so als Klassenlehrer für das Wohl seiner Schützlinge tut, hinaus dazu verpflichtet, Anschluss-Optionen nach Klasse 10 zu organisieren? Welche rechtlichen Pflichten habe ich bzw. hat die Schule? Was passiert denn, wenn einer am Tag der Zeugnisübergabe eben nichts hat, ohne Anschluss da steht?


    Schönen Dank und Gruß!

    Ja, dem dürfte so sein. Allerdings sind die Damen und Herren vom Personalreferat sehr erfahren darin, die Motivation von KandidatInnen auf Herz und Nieren zu überprüfen.


    Früher stand als weitere Information noch, dass die Beurteilungskompetenz nach zwei Jahren Abordnung an das MSB übergeht und die dann erfolgende Beurteilung Grundlage einer Personalmaßnahme (vulgo: Beförderung) sein kann.

    Kann aber nicht muss.

    Interessant, vielen Dank.


    Ich habe übrigens deinen Thread zu A15 durch und die Lektüre war sehr gewinnbringend.

    Da du ja ganz speziell von einer Fachleitung geschrieben hast, gibt es noch andere Wege (auch über Abordnungen) diesem Ziel näher zu kommen.

    Da gab es mal einen Thread aus deinem BL zum Thema Fachleiter werden.

    Danke für den Hinweis. Ich habe diese Wege schon eruiert. Ist leider nicht besonders transparent, da diese Stellen nicht ausgeschrieben werden.


    Das MSB sucht aktuell eine/n PM für Referat 413. Im Ausschreibungstext bei Stella ist zu lesen "Abordnung zunächst für ein, höchstens für drei Jahre".

    Man rutscht nach einem Jahr Abordnung in eine so genannte "Nullstelle" an der Schule. Eine Rückkehr an die alte Schule wie auch eine Versetzung an eine andere Schule sind beides in Absprache mit der zuständigen BR möglich. Das MSB unterstützt einen dabei auch in der Regel.


    Es gibt bei der BR und bei den Kommunen mitunter Abordnungen, die regelmäßig und damit faktisch dauerhaft verlängert werden. Im MSB geht das nicht. Da müsste man sich dann schon auf eine Referentenstelle bewerben - dann kann man dort auch bleiben.

    Danke dir. Würde es sich denn bei dieser Stelle deiner Einschätzung nach auch um eine Stelle mit Beförderungsmöglichkeit nach 2 Jahren handeln, wie du es beschrieben hast?

    Hallo in die Runde,



    gibt es hier Kolleginnen und Kollegen, die bereit wären, ausführlicher von ihrem Berufsalltag (z.B. als Pädagogischer Mitarbeiter) bei einer Bezirksregierung oder beim Schulministerium zu erzählen, d.h. z.B. die Vor- und Nachteile im Vergleich zum normalen Schulalltag zu benennen? Mich würde das sehr interessieren und ich habe über die Suchfunktion nur fragmentarische Informationen dazu gefunden.


    Neben grundsätzlichen Informationen interessieren mich angesichts des Wegfalls der Ferien ganz konkret u.a. folgende Fragen: Gibt es dort inzwischen die Möglichkeit zum Homeoffice? Gibt es Gleitzeit? Kann man etwaige Überstunden (wie jeder "normale Arbeitnehmer“ überall anders auch) über einen Freizeitausgleich abbauen? Und: Geschieht die Besetzung einer solchen Stelle ganz klassisch über eine aktuelle dienstliche Beurteilung oder finden andere Kriterien Anwendung?


    Ich möchte mich kurz- bis mittelfristig weiterentwickeln und meine jetzige Schule dabei recht zügig verlassen. Dazu möchte ich sagen: Ich unterrichte und erziehe grundsätzlich gerne und bin kein Schulflüchtling. Aber ich arbeite an einer sehr „besonderen“ Schule (Standorttyp 5), an der man zwar viel lernen und ein guter Lehrer werden kann, aber nicht zu viele Jahre bleiben sollte, um nicht die Freude am Beruf, die eigene Gesundheit oder einfach das positive Menschenbild zu verlieren. Und ich möchte gerne meine Stärken jenseits des Modells 25,5/5 entwickeln.


    Zum Hintergrund: Perspektivisch kann ich mir sehr gut die Übernahme einer Fachleitung vorstellen und habe mich dazu auch schon umfassend informiert. Dabei habe ich u.a. aber auch erfahren, dass es seit Neuestem wohl so ist, dass man sich definitiv und unter keinen Umständen mehr aus A13 heraus auf eine Fachleitung GyGe bewerben kann (was wohl schon länger schwierig war, aber dennoch immer wieder so praktiziert wurde). Fachleitung wäre nach jetziger Einschätzung ein Traumjob, aber der Weg dahin über A14 ist für mich unklar.


    Ergänzend zu meinem oben beschriebenen grundsätzlichen Interesse am Berufsalltag in einer Behörde würde mich mit Blick auf mein Ziel daher auch interessieren, wie schnell man dort befördert wird und wie einfach sich ein Ausstieg gestaltet, wenn er sich dann anbieten würde (z.B. wegen einer ausgeschriebenen FL-Stelle). Es ist nicht mein Wunsch, schnellstmöglich SL zu werden.


    Eine Beförderung auf A14 an meiner jetzigen Schule halte ich auch nicht für ausgeschlossen, aber angesichts der Stellenzuweisungen ist das ja immer etwas ungewiss.


    Was für mich mit Blick auf den eingangs geschilderten Wunsch eines zügigen Abschieds von meiner Schule nicht infragekommt, ist ein Versetzungsantrag; aus verschiedenen Gründen, aber v.a. weil ich dort schon zu viel investiert habe, um woanders unter Beibehaltung von A13 komplett neu anzufangen.


    Ich danke herzlich für eure Einschätzungen und Hinweise!


    LG

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