Beiträge von Literate_Vulcano

    NRW. Es geht sicherlich um das persönliche Verhalten. Missachtung von Werten der Kommunikation. Ignorieren und eigenmächtiges Falschinterpretieren von Nachrichten. Keine offzielle Ablehnung von Anträgen ( auch wenn dreimal darum gebeten worden ist). Ignorieren eines auf den Dienstweg gestellten Antrags, da man sich ja per Mail sich bzgl. etwas anderem erkundigt hätte und der eigentlich offiziell gestellte Antrag nicht mehr (laut Sachbearbeiterin) nicht mehr zu bearbeiten sei.

    Letztlich: Mit viel Stress und Druck wurde der Antrag dann doch noch gewährt. Es handelt sich dabei nicht um einen EInzelfall, sondern scheint auch bei vielen Kollegen der Normalfall zu sein.

    Vielen Dank. Es geht und ging mir nicht um das eigene Erstellen der FE, sondern um das Eintreiben dieser als KL, da die 5 gebenden Fachlehrer der Ansicht sind, ebenso wie die Mittelstufenkoordination, dass eine FE nicht nötig sei, da ja die Schule verlassen wird. ...daher geht es mir einfach um einen Paragraphen , Dienstanweisung etc. ... Absatz 3 habe ich auch gelesen und ich interpretiere ihn genauso: Nichtversetzung gleich FE. Wenn Schüler Schule verlässt aufgrund der Nichtversetzung ist für mich eine FE erforderlich

    Servus,

    kurzer schneller Fall.

    Schüler XY wird nicht versetzt. Folge: Er erhält eine Förderempfehlung in den entsprechenden mangelhaften Fächern.

    Wie sieht es es bei einem Schulwechsel aus ? Müssen dann auch FÖrderempfehlungen geschrieben werden. U.U. kann es ja sogar sein, dass in der anderen Schule das entsprechende Fach nicht unterrichtet wird.


    Besten Dank.

    Servus,

    meine Frau und ich planen zur Zeit die Elternzeit für die nächsten 2 Jahre. Da es unser erstes Kind und nur ich als Lehrer unterwegs bin und es völliges Neuland für uns ist, wollte ich nach eurer Erfahrungen bzw. Tipps fragen.

    Der errechnete ET ist der 18.08. Die Sommerferien enden bekannter Weise am 20.08.

    NUn stellt sich natürlich die Frage,ob man es "riskieren" sollte, den ersten Monat direkt Elternzeit zu nehmen. Warum liegt auf der Hand. Kommt das Kind um einiges früher, wäre es nicht nur finanziell " verschwendete" Elternzeit. Gerne würde ich gerade zu Beginn viel von dem Kleinen mitbekommen, aber wir müssen nach Hausbau gerade auch ein wenig finanzell schauen.

    DIe Alternative wäre u.U. dann den zweiten Kindesmonat erst zu nehmen, weitere Monate dann eh im Januar und Februar 2025 vielleicht für eine kleine Reise nutzen.

    Vielleicht habe ich aber auch noch etwas anderes komplett übersehen. Vielleicht gibt es auch einfach keine wirkliche Lösund und es ist einfach ein Riskiko ;) der Planung.

    Vielleicht hatte aber der ein oder andere von Euch schon ähnliche Situationen und kann uns daran teilhaben lassen.

    Besten Dank

    Grüße

    Hallo zusammen,

    hat jemand Erfahrungen hinsichtlich des vom EuGh verabschiedeten Gesetzes zur Verpflichtung der Staaten Vätern zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt bei voller Bezahlung zu gewähren.

    Mir käme es gerade in den Sinn einen solchen Antrag bei der Bezirksregierung oder dem LBV zu stellen, da es uns Vätern siehe EugH zustehen sollte.

    WIeviel Erfolg das hat, vermag ich natürlich nicht zu sagen. Rechtens wäre es aber sicherlich.

    Vielleicht hat sich jeman damit schon auseinander gesetzt.

    Grüße

    Meine Vermutung: Mathefachschaft und es ging darum, ob ein wissenschaftlicher Taschenrechner oder eine CAS-Lösung angeschafft wird für das nächste Schuljahr. Das spaltet die Kollegien 🤣

    Tatsächlich völlig falsch ^^^^^^^^Es ging nur um die Anzahl der Klassenarbeiten. Ich weß auch nicht, warum man dies so dogmatisch behandeln muss... Aber meistens schreien die Kollegen, die am wenigsten unterrichten :pirat:

    Ich würde als Fachkonferenzvorsitz da mit Augenmaß entscheiden.

    Fehlt die Person ohne Grund? Dann wird die Stimme nicht berücksichtigt. Gibt es einen nachvollziehbaren Grund (Facharzttermin, Kind erkrankt, selbst dauerhaft erkrankt etc.) würde ich die Stimme zählen.

    Gerade wenn es "um etwas geht" sollte man die abwesenden KuK berücksichtigen. Eine pauschale Aberkennung des Stimmrechts (auch wenn rechtlich machbar) finde ich problematisch. Wenn eine Stimme etwas grundlegendes entscheidet, liegt ja auch hinter den Kulissen mehr im Argen. Dies dann durch solche Taschenspielertricks durchzusetzen wird sicher bei den anwesenden KuK mit ebenfalls anderer Meinung schlecht ankommen.

    Augenmaß erachte ich hier als sehr schwierig. Gerade bei einer evtl emotionalen Debatte. Das eine nicht anwesende Person mitabgestimmt hat, war absolutes Neuland für die FK. Es muss hinzugefügt werden, dass auch andere LK kurzfristig erkrankt waren, aber nicht abgestimmt haben. Dies wäre ebenfalls eine Ungleichberechtigung. Man könnte natürlich einfach sagen, Pech gehabt... Weiterer gruseliger Aspekt, es war eine geheime Wahl, aber die verhinderte abstimmende Person wurde öffentlich dazu gezählt. Man muss dazu sagen, dass die geheime Wahl nicht einmal beantragt worden ist. Gut, dass ich nicht der Fachvorsitz bin. Mit der absenten abgegebenen Stimme war es übrigens Gleichstand, so dass eigentlich der Fachvorsitz hätte entscheiden müssen. Er tat dies aber nicht, da natürlich nicht klar war, ob die absente Person hätte abstimmen können. Ich habe mich köstlich amüsiert, da ich mit beiden möglichen Abstimmungsergebnissen sehr gut leben kann ;)

    Den Verweis auf Taschenspielertricks möchte ich jedoch einmal ganz energisch hier zurückweisen! Es geht mir hier allein um eine juristische Einordnung, da ich das als Mann einer Juristin sehr spannend finde!

    Aber eine schuleigene Verordnung hebelt nicht die landesweit geltenden Erlasse und Gesetze aus (Stichwort Normenhierarchie). Egal, was die Schule da festgelegt haben könnte: Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Festlegungen nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen, ist in diesem Fall hoch.

    Ich glaube nicht, dass durch diese Verfahrensordnung irgendetwas ausgehebelt worden ist. Ganz im Gegenteil Sie bestätigt es eher...

    Servus,

    in der FK gab es nun eine nicht ganz unwichtige Abstimmung. Eine Lehrkraft war am Tag der Abstimmung absent , hat aber schriftlich sein Votum mitgeteilt. Aufgrund dieses Votums ist die Wahl unentschieden gewesen. Es ging dabei nicht um eine Personenwahl sondern um eine rein dienstliche Entscheidung. Jetzt suche ich es schwarz auf weiß, dass eine nicht anwesende Lehrkraft stimmberechtigt ist. Ich finde jedoch in der BASS NRW keinen konkreten Paragraphen. Falls jemand helfen kann, herzlichen Dank!

    Grüße

Werbung