Ja, ich hatte in Folge aber auch einiges durcheinander gebracht und für Verwirrung gesorgt mit den Begrifflichkeiten :D. Bzw. war mir auch ehrlich gesagt nicht ganz klar, dass ich kein "richtiger" Beamter (auf Probe) bin - hauptsache man hat eine Stelle nach dem Ref. Aber, wie es sich jetzt herausstellt, ist es jetzt beim Länderwechsel anscheinend ein Vorteil für mich.
Muss jetzt nur noch herausfinden, wie das ist, wenn ich meine Probezeit hier in NRW noch abschließe, was davon angerechnet werden kann. Da wurde ich aber schon weitergeleitet und das klärt sich aktuell.
Beiträge von Fl oKi
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Ich habe jetzt die Antwort von offizieller NDS-Seite erhalten:
Da ich an einer Ersatzschule tätig bin (Planstelleninhaberverhältnis auf Grundlage der Besoldungsgruppe A13) und nie Landes- bzw. Kirchenbeamter war, kann ich kündigen und mich auf eine Stelle in NDS bewerben, "anders als bei den Lehrkräften im öffentlichen Schuldienst." Die Einstellung erfolgt dann im Einstiegsamt im Beamtenverhältnis. -
Habe jetzt mal in NDS angefragt und berichte, was dabei rumkommt. Ich bin gespannt, wie das ist als Planstelleninhaber (kein Landes-/Kirchenbeamter).
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Ich habe nun von offizieller NRW-Seite folgende Nachricht erhalten:
"(...)das Lehreraustauschverfahren ist nur für öffentliche Schulen konzipiert. Sie werden sich mit Freigabeerklärung oder Entlassung bewerben können. Das sollten Sie mit dem Land Niedersachsen besprechen (...)"
Da ich an einer Ersatzschule arbeite, sollte dies nun mein Vorgehen sein. -
Hm, irgendwie bin ich jetzt verwirrter als vorher :D. Ich frage jetzt auch nochmal bei den offiziellen Stellen an.
"Da du jetzt aber kein Landesbeamter bist und dementsprechend keine Entlassung beantragen musst oder ähnliches, könntest du ggf vielleicht doch kündigen und NDS nähme dich als Neuverbeamtung."
So würde ich das jetzt auch aus deiner Broschüre verstehen. Sprich, ich müsste kündigen und mich auf eine Stelle in NDS als Beamter bewerben. Ist dann nur die Frage, ob ich die Probezeit nochmal durchlaufen muss, die ich ja gerade auch in NRW habe - mit all seinen Gutachten und Unterrichtsbesuchen der Schulleitung.
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Erstmal vielen Dank für eure Antworten! Also theoretisches Vorgehen wäre dann für mich: 1. In NRW auf Lebenszeit verbeamten lassen 2. Danach am Austauschverfahren teilnehmen (NRW-NDS)
Ich bin im Planstelleninhaberverhältnis, macht das dann noch einmal einen Unterschied?
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Hallo zusammen,
ich habe schon recherchiert, leider keine guten Antworten gefunden. Ich möchte nach meinem Beamtenverhältnis auf Probe mit meiner Familie von NRW nach NDS ziehen und dementsprechend schulisch auch gerne das Bundesland wechseln. Ich arbeite an einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft und unsere Schulleitung gibt auch jedem die Freigabe, die Schule zu verlassen. Ich bin nicht im Kirchenbeamtenverhältnis.
Nun meine Fragen:
1. Werde ich zunächst in NRW lebenslang verbeamtet und NDS übernimmt die Verbeamtung dann, sofern ich eine Stelle finde?
2. Bin ich auch von diesem Tauschsystem betroffen, da ich an einer Ersatzschule arbeite?
Sorry, falls es schon einmal ein ähnliches Thema gab, dann könnt ihr mich gerne darauf verweisen! Falls ihr weitere Links mit Infos zu diesem Thema habt, könnt ihr mir diese auch gerne schicken.
Vielen Dank :)!
Liebe Grüße
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