Beiträge von Rina32


    Ich meinte, dass du mit Ref wahrscheinlich eine Verbeamtung bekommen könntest. Und da gibt es Altersgrenzen.

    Ich könnte mir vorstellen, dass ein Referendariat dich nochmal pädagogisch weiterbringt und dann kannst du danach ja vielleicht immer noch die Schulform wechseln.

    Ich würde es vermutlich vom Alter abhängig machen.

    Wenn du dich jetzt nicht bereit fühlst fürs Ref kannst du es, solltest du nicht knapp an der Altersgrenze sein ja immer noch machen.

    Es liest sich so als hättest du persönlich mehr Gründe gegen das Ref aktuell. Ich glaube faktisch spricht nicht viel dafür auf Dauer ohne Ref im Angestelltenverhältnis zu arbeiten, wenn man auch die andere Möglichkeit hat. Zeitlich begrenzt kann es für dich aber jetzt Sinn ergeben. Das musst du wissen.

    Tatsächlich habe ich das Ref gemacht als mein Kind 2 war und wir hatten gerade im BK Bereich eigentlich nahezu nur Personen mit Kindern und es war viel Verständnis vorhanden seitens des Seminars.

    Die Fahrerei ist vermutlich auch typisch fürs BK. Ich finde es aber gut nicht dauernd Schüler:innen in der Freizeit zu sehen.

    Kann man bei euch so schnell reduzieren? Bei uns muss bis Januar fürs nächste Schuljahr abgegeben werden und das ist dann eigentlich fix für 1 Jahr und geht nur aufzustocken, eher nicht zu reduzieren. Müsste man also sehen, wie das in NRW ist.

    Ich habe in NRW und auch in RLP kurzfristig weniger oder auch mehr Stunden arbeiten können. Habe noch nie schlechte Erfahrungen gemacht, wenn die SL es unterstützt.

    Danke für die Rückmeldung. Ich kann nur hoffen, dass die SL dazu gelernt hat

    Bezweifle ich sehr. Als mich mein SL kurz vor der meiner Entscheidung die Entlassung zu beantragen gefragt hat, ob es noch was gibt was mich stört..

    Und ich dann die Stundenplangestaltung angesprochen hat hieß es nur "Ja, das wird in den nächsten Jahren noch schlechter"

    Und als ich dann die Entlassung abgegeben habe, hat er mich dreimal gefragt ob er die wirklich wegschicken soll🤪🤣

    Falls es für dich in der Zukunft bei einer eventuellen Verbeamtung relevant ist, würde auch mal direkt nachfragen, inwiefern die unterhälftige Beschäftigung als Vordienstzeit anerkannt wird. Wäre nämlich schade wenn du wegen 3 Stunden da die ganzen Jahre jetzt 'umsonst' arbeitest.

    Bei mir war es bei ähnlicher Laufbahn nämlich damals sehr relevant. Musste alle Arbeitsverträge mit Stundenumfang einreichen und es hieß unter 50 Prozent wird so behandelt als gar nicht stattgefunden 🫣

    Nur aus Interesse: wer war denn dein Dienstherr in „deinem Beamtenverhältnis auf Probe (Zitat Ausgangspost)…


    …hätten wir gewusst, dass du nie verbeamtet warst, wäre es einfach gewesen ;)


    Nichts desto trotz - Glückwünsche und viel Erfolg!

    Das meinte ich ja zu Beginn der Diskussion hier schon, dass eben gar kein Beamtenverhältnis vorliegt mit einem Planstelleninhabervertrag. Dann ist der "Dienstherr" der Trägerverein der Schule.

    Hm, irgendwie bin ich jetzt verwirrter als vorher :D. Ich frage jetzt auch nochmal bei den offiziellen Stellen an.

    "Da du jetzt aber kein Landesbeamter bist und dementsprechend keine Entlassung beantragen musst oder ähnliches, könntest du ggf vielleicht doch kündigen und NDS nähme dich als Neuverbeamtung."


    So würde ich das jetzt auch aus deiner Broschüre verstehen. Sprich, ich müsste kündigen und mich auf eine Stelle in NDS als Beamter bewerben. Ist dann nur die Frage, ob ich die Probezeit nochmal durchlaufen muss, die ich ja gerade auch in NRW habe - mit all seinen Gutachten und Unterrichtsbesuchen der Schulleitung.

    Wirst du wahrscheinlich müssen, denn die Mindestprobezeit beträgt zumindest in NRW und RLP immer ein Jahr mit allen Konsequenzen. Ich musste bei meiner Neuverbeamtung in NRW auch zum Amtsarzt.

    mit welcher Fakultas? einer allgemeinbildenden oder einer berufsbildenden?

    Ich hab zwei allgemeinbildende Fächer und ein berufliches. Die Stelle war fürs allgemeinbildende Fach ausgeschrieben. Ich hätte da auch arbeiten dürfen und auch Abitur abnehmen und alles andere was man mit Sek 2 Lehramt darf. Sie hätten mich halt angestellt und nicht verbeamtet. Und das steht bei den entsprechenden Ausschreibungenn in Leo auch genauso dabei.

    Ist das so in NRW? Denn hier in BW werden solche Leute dann erst verbeamtet vom Land, um dann in den Privatschuldienst beurlaubt zu werden, was eine Rückkehr jederzeit erlaubt. Faszinierend!

    Ich weiß nur das, worüber ich mich selbst mal informiert habe als ich vor der Entscheidung stand einen solchen Vertrag zu nehmen.

    Du kannst dich als beamtete Lehrperson beurlauben lassen und dann im Ersatzschuldienst arbeiten - ich meine aber nur für 5 Jahre.

    Ansonsten hast du zb auch Probleme wenn die Privatschule sich mal auflöst oder wenn du mit den Zielen nicht mehr übereinstimmst.

    Diese Übersicht fand ich hilfreich zur Entscheidung dagegen :)


    https://lehrernrw.de/wp-conten…nd-Ersatzschulen-2014.pdf

    Also zu anderen BL habe ich bislang nichts gefunden.... die wären aber schön blöd, wenn sie z.B. nen Physiklehrer mit sek ii Fakultas abwimmeln würden, indem sie ihn nicht verbeamten ...meint ihr nicht auch? Der Markt ist doch leergefegt...

    Denkt man immer so...

    Ich hätte mit BK Lehramt hier an der Gesamtschule im Ort eine Stelle haben können. Dieser Ort ist nicht der Nabel der Welt. Es ist sehr schwierig Personal i finden. Für mich wäre es der Jackpot gewesen 5 min dem Rad zur Schule.

    Aber die Bezirksregierung sagt Leute mit BK können nur angestellt an Gym/Ge arbeiten und werden dort nicht verbeamtet. Sie möchten die Personen im BK System behalten. Naja, jetzt fahr ich ne Stunde Auto eine Strecke 🫠

    Erstmal vielen Dank für eure Antworten! Also theoretisches Vorgehen wäre dann für mich: 1. In NRW auf Lebenszeit verbeamten lassen 2. Danach am Austauschverfahren teilnehmen (NRW-NDS)


    Ich bin im Planstelleninhaberverhältnis, macht das dann noch einmal einen Unterschied?

    Ich würde meinen, dass du als Planstelleninhaber ja eine Planstelle an deiner Ersatzschule hast und ansonsten halt genau kein Beamter bist, sondern angestellt mit nahezu beamtenähnlichen Konditionen. Diese weichen aber zb bei Kündigung schon wieder deutlich von denen von Beamten ab. Und bei Ländertauschverfahren wird dir da wohl nur die BezReg im Zweifel Auskunft geben können.

    Das aufnehmende Land müsste dich ja als Landesbeamten einstellen insofern du nicht wieder an eine Ersatzschule möchtest.

    Da du jetzt aber kein Landesbeamter bist und dementsprechend keine Entlassung beantragen musst oder ähnliches, könntest du ggf vielleicht doch kündigen und NDS nähme dich als Neuverbeamtung. Die können ja nicht nicht jeden ablehnen, der irgendwo schonmal angestellt als Lehrer gearbeitet hat.

    Hast du also so einen Planstelleninhabervertrag oder bist du richtig beim Land verbeamtet mit der Beihilfe des Landes etc?

Werbung